Instandsetzung des Gartenteichs

  • Ein Gruß in die Runde,

    wir wohnen zu Dritt in einer Mietwohnung, zu unserer Wohnung gehört eine große Terrasse und ein großer Garten. Zu dem Garten gehört ein relativ großer Gartenteich (6x6x1m). Als wir die Wohnung vor 5 Jahren gemietet haben, wurde vertraglich festgelegt, das wir uns um den Garten kümmern. Vertraglich geregelt wurden leichte Gartentätigkeiten (Mähen, Grünschnitt, Vertikutieren etc.). Man muß dazu sagen, das wir alle Gartengeräte etc. selbst anschaffen mussten, das haben wir auch gerne getan. Dazu wurde uns ein völlig toter gekippter Zierteich überlassen. Aus diesem Teich habe ich einen Naturteich gemacht, er ist ein Lebensraum von Molchen, welche sich blended mit Moderliesschen verstehen. Der Teich wurde von uns bepflanzt und dient als Lebensraum für alle möglichen Tiere und Insekten.

    Jetzt zu unserem Problem. Ich habe nach dem Winter gemerkt, das der Wasserspiegel des Teichs stark abgesunken ist. Einen Riss an der Seite der Folie wurde schon identifiziert und geflickt. Leider sinkt der Pegel weiter. Die Teichfolie ist mindestens 20 Jahre alt. Meine Frage ist nun, muss der Vermieter für die Reperatur des Teichs sorgen?

    Das wäre also umsiedelung vom Gettier, Grunfreinigung und Reperatur. Der Teich war von uns nie wirklich gewollt sondern eher gedulded, am Anfang hätte ich ihn lieber zuschütten lassen, da wirklich nichts darin gelebt hat. Nun wäre es zwar schade, wäre für mich aber ok wenn es der Vermieter so wollen würde.

    Was meint ihr?

    Danke im Voraus.

  • Was sagt der Vermieter dazu, wenn man einlädt zu kommen, ihm das Problem erklärt und ihn nett und freundlich fragt, ob er dafür seinerseits irgend eine Lösung oder Hilfestellung anbieten könnte?

  • Moin,

    genau so hatte ich es geplant fruggel 😉. Ich wollte nur im Voraus Anregungen und Argumentationen sammeln, da sie bei allem immer zuerst ablehnt und ich zwar denke das sie das machen muss, ich mir aber nicht sicher bin.

  • Das kann man an dieser Stelle nicht eindeutig sagen, ob sie es machen muss, da es auf die vertragliche Vereinbarung ankommt, welche hier nicht geprüft werden kann. Im Allgemeinen ist es aber so, dass Vermieter überraschend hilfsbereit werden können, wenn man von ihnen nicht irgend was konkretes verlangt, sondern sie in ein Problem einbezieht und man es so dem Vermieter ermöglicht, Lösungsvorschläge einzubringen. Daher sollte das der erste Weg sein. Wenn das nicht klappt, kann man sich immer noch andere Möglichkeiten überlegen abhängig davon, wie der Vermieter auf das Anliegen reagiert hat.

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