Beiträge von Znera

    Ein Gruß in die Runde,

    wir wohnen zu Dritt in einer Mietwohnung, zu unserer Wohnung gehört eine große Terrasse und ein großer Garten. Zu dem Garten gehört ein relativ großer Gartenteich (6x6x1m). Als wir die Wohnung vor 5 Jahren gemietet haben, wurde vertraglich festgelegt, das wir uns um den Garten kümmern. Vertraglich geregelt wurden leichte Gartentätigkeiten (Mähen, Grünschnitt, Vertikutieren etc.). Man muß dazu sagen, das wir alle Gartengeräte etc. selbst anschaffen mussten, das haben wir auch gerne getan. Dazu wurde uns ein völlig toter gekippter Zierteich überlassen. Aus diesem Teich habe ich einen Naturteich gemacht, er ist ein Lebensraum von Molchen, welche sich blended mit Moderliesschen verstehen. Der Teich wurde von uns bepflanzt und dient als Lebensraum für alle möglichen Tiere und Insekten.

    Jetzt zu unserem Problem. Ich habe nach dem Winter gemerkt, das der Wasserspiegel des Teichs stark abgesunken ist. Einen Riss an der Seite der Folie wurde schon identifiziert und geflickt. Leider sinkt der Pegel weiter. Die Teichfolie ist mindestens 20 Jahre alt. Meine Frage ist nun, muss der Vermieter für die Reperatur des Teichs sorgen?

    Das wäre also umsiedelung vom Gettier, Grunfreinigung und Reperatur. Der Teich war von uns nie wirklich gewollt sondern eher gedulded, am Anfang hätte ich ihn lieber zuschütten lassen, da wirklich nichts darin gelebt hat. Nun wäre es zwar schade, wäre für mich aber ok wenn es der Vermieter so wollen würde.

    Was meint ihr?

    Danke im Voraus.

    Ok, das macht dann auch Sinn. Nur das löst dann ja meine Befürchtung nicht, das z.b. Jetzt hinter einem Schrank ein Loch ist oder unter dem Schrank der Holzboden beschädigt ist, dass kann ich ja zum jetzigen Zeitpunkt nicht feststellen. Allerdings sollten solche Schäden natürlich vorher behoben werden.

    Hi Fruggel,

    danke für Deine Antwort.

    Das mit dem Mietvertrag hatte mich verunsichert, da ich gelesen haben, dass man sobald man den Vertrag unterschreibt, auch die Mängel akzeptiert.

    Was die Renovierung angeht, müssen wir da glaube ich einfach mal offen mit dem Vermieter sprechen. Denke mal das ist das Beste.

    Hallo,

    zu aller erst habe ich natürlich die Suche genutzt, habe aber genau zu unserer Situation keinen Beitrag gefunden. Sollte ich was übersehen haben, bitte ich jetzt schonmal um Entschuldigung.

    Zu der Situation:

    Wir ziehen am 01.10.2019 in eine neue Wohnung. Die Vormieter ziehen zum 01.09.2019 aus der Wohnung aus.

    Ich habe nun überall gelesen und es ist auch logisch, dass immer ein Übergabeprotokoll geführt werden soll. Nur da stellt sich mir die Fragen, wann das geschehen soll?

    Das Protokoll sollte logischerweise nach Auszug des Vormieters erfolgen. Das wäre erst nach dem 01.09.. Aber ich würde ungern erst danach den Mietvertrag unterschreiben, oder ist das gang und gebe? Ich denke mal das der neue Vermieter das vorher vom Tisch haben will. Wie sollte man das zeitlich planen?

    Dann noch zur Renovierung. Die Vormieter waren Raucher, wir sind strickte Nichtraucher. Der Vermieter hat sich zu diesem Thema noch nicht geäußert, aber kann er verlangen das wir die Wohnung renovieren? Oder wird das von Fall zu Fall individuell geregelt?

    Danke im Voraus für Eure Tipps und Erfahrungswerte.

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