Fehler in der Nebenkostenabrechnung

  • Liebe Mietrecht.de Community,

    Wir wohnen in einem Mietshaus und sind die einzigen Privatmieter. Neben uns gibt es noch zwei weitere geschäftliche Parteien, die Ihre Büroflächen im Haus haben.

    in unserer letzten Nebenkostenabrechnung wurde der Kostenpunkt "Reinigungsdienst" aufgeführt, der mir sehr suspekt vorkam, da weder im betreffenden Zeitraum, noch vorher oder nachher ein externer Reinigungsdienst im Treppenhaus tätig war. Der Betrag von 891,80€ wurde nicht umgelegt, sondern ausschließlich uns unter "sonstige Kosten" zugerechnet.

    Außerdem ist mir aufgefallen, dass die der Umlage zugrunde liegende Gesamtfläche des Hauses kleiner angegeben wird als in einer vorigen NKA, wodurch sich unser Anteil um rund 150,-€ erhöht hat.


    Ich habe 2 Monate lang immer wieder Belegeinsicht gefordert und - nach Stellung einer Frist - auch teilweise Belege erhalten. Allerdings ohne die wichtigen Dokumente: Es wurde keinerlei Beleg für eine Reinigungsleistung geliefert, noch ein Grundriss zur Überprüfung der Flächen, noch ein Kommentar zur Aufklärung der Unstimmigkeiten.

    Seitdem schweigt der Vermieter. Mehreren Aufforderungen nach den fehlenden Belegen ist er nicht nachgekommen, auch eine Friststellung hat diesmal nichts bewirkt.

    "Bewirkt" scheinen wir aber doch etwas zu haben: anstelle der Belege kam seit Jahren die erste Mieterhöhung - interessanterweise nur für unsere Partei. Außerdem wurde uns das Nutzungsrecht für die Garage entzogen.


    Ich bin mir ziemlich sicher, dass wir den Kostenpunkt "Reinigungsdienst" nicht bezahlen müssen. Darum geht es mir aber nicht. Ich frage mich, ob hier ein vorsätzlicher Betrug seitens des Vermieters vorliegt, sollte er den Beleg nicht liefern können.

    Ich bin dankbar für eure Einschätzung.

  • Das hat nichts mit Betrug zu tun, denn die Betriebskostenabrechnung ist nur eine Aufstellung von Kosten, nicht mehr und nicht weniger. Man hat als Mieter aber das Recht der Belegeinsicht. Wenn diese der Vermieter nicht vollständig gewährleistet, hat man ein Recht, die Nachzahlung zurück zu halten und unter Umständen auch die weitere Vorauszahlung für Betriebskosten.

  • Könntest du bitte näher erläutern, warum es kein Betrug ist? Aus meiner Sicht stellt uns der Vermieter einen Kostenpunkt für eine nicht erfolgte Leistung in Rechnung, mit dem Ziel der persönlichen Bereicherung.

    Vermutlich kann man es als ein Versehen (Zahlendreher o.ä.) deuten, allerdings halte ich das für sehr unglaubwürdig, da der Kostenpunkt erstmals aufgeführt wurde, also mit voller Absicht erstellt wurde.

  • Theoretisch kann es schon Betrug sein. Aber es ist in den allermeisten Fällen nicht zu empfehlen, das zur Anzeige zu bringen, und zwar aus folgenden Gründen:

    - Der Betrug lässt sich kaum nachweisen, denn der Vermieter kann immer irgend etwas einwenden um glaubhaft zu machen, dass es kein Vorsatz war. Er wusste es halt nicht, dass Position xy nicht umlegbar ist.
    - Sollte der Betrug nicht nachweisbar sein, kann die Anzeige sogar einen Kündigungsgrund bieten wegen zerstörtem Vertrauensverhältnis.
    - Die streitgegenständliche Position könnte vielleicht berechtigt abgerechnet worden sein. Das muss erst mal geprüft werden.

    Und schließlich hilft es einem als Mieter nicht weiter, falls es Betrug sein sollte. Denn durch die Strafe, die der Vermieter vielleicht bekommt, ist die Nebenkostenabrechnung noch lange nicht korrigiert. Der korrekte Saldo muss unabhängig davon erst noch ermittelt werden. Strafrecht und Zivilrecht lässt sich nicht vermischen.

    Zunächst ist die Situation die, dass der Vermieter die Belegeinsicht nicht ermöglicht. So lange hat man ein Zurückbehaltungsrecht der Nachzahlung. Parallel dazu sollte die Abrechnung genauer geprüft werden. Sie könnte auch formell falsch sein, das ist dann wieder eine andere Situation.

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