Danke für die Erläuterung
Beiträge von Norfolk
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Könntest du bitte näher erläutern, warum es kein Betrug ist? Aus meiner Sicht stellt uns der Vermieter einen Kostenpunkt für eine nicht erfolgte Leistung in Rechnung, mit dem Ziel der persönlichen Bereicherung.
Vermutlich kann man es als ein Versehen (Zahlendreher o.ä.) deuten, allerdings halte ich das für sehr unglaubwürdig, da der Kostenpunkt erstmals aufgeführt wurde, also mit voller Absicht erstellt wurde.
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Liebe Mietrecht.de Community,
Wir wohnen in einem Mietshaus und sind die einzigen Privatmieter. Neben uns gibt es noch zwei weitere geschäftliche Parteien, die Ihre Büroflächen im Haus haben.
in unserer letzten Nebenkostenabrechnung wurde der Kostenpunkt "Reinigungsdienst" aufgeführt, der mir sehr suspekt vorkam, da weder im betreffenden Zeitraum, noch vorher oder nachher ein externer Reinigungsdienst im Treppenhaus tätig war. Der Betrag von 891,80€ wurde nicht umgelegt, sondern ausschließlich uns unter "sonstige Kosten" zugerechnet.
Außerdem ist mir aufgefallen, dass die der Umlage zugrunde liegende Gesamtfläche des Hauses kleiner angegeben wird als in einer vorigen NKA, wodurch sich unser Anteil um rund 150,-€ erhöht hat.
Ich habe 2 Monate lang immer wieder Belegeinsicht gefordert und - nach Stellung einer Frist - auch teilweise Belege erhalten. Allerdings ohne die wichtigen Dokumente: Es wurde keinerlei Beleg für eine Reinigungsleistung geliefert, noch ein Grundriss zur Überprüfung der Flächen, noch ein Kommentar zur Aufklärung der Unstimmigkeiten.
Seitdem schweigt der Vermieter. Mehreren Aufforderungen nach den fehlenden Belegen ist er nicht nachgekommen, auch eine Friststellung hat diesmal nichts bewirkt.
"Bewirkt" scheinen wir aber doch etwas zu haben: anstelle der Belege kam seit Jahren die erste Mieterhöhung - interessanterweise nur für unsere Partei. Außerdem wurde uns das Nutzungsrecht für die Garage entzogen.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass wir den Kostenpunkt "Reinigungsdienst" nicht bezahlen müssen. Darum geht es mir aber nicht. Ich frage mich, ob hier ein vorsätzlicher Betrug seitens des Vermieters vorliegt, sollte er den Beleg nicht liefern können.
Ich bin dankbar für eure Einschätzung.
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