Immer wieder ärger mit der Warmwasserversorgung

  • Hallo zusammen.

    Leider gibt das Internet auf meine Fragen keine wirklich passenden Antworten auf unser Problem und bevor wir uns einen Anwalt holen, wollten wir erstmal sehen was die Erfahreneren hier unter euch dazu sagen.


    Also, wir wohnen im Erdgeschoss eines Mietshauses mit einer Gastherme im Keller für Heizung und Warmwasser.

    Die Warmwasserversorgung macht regelmäßig, aufgrund von Kalk Probleme.
    Der Warmwasserdruck ist sehr schwach und die Anlage braucht sehr lange um das Wasser zu erwärmen, manchmal bis zu 3 Minuten wo das Wasser sinnlos fließt.
    Manchmal wird das Wasser auch gar nicht warm.

    Der Vermieter weiß bescheid und ein Handwerker schaute sich das ganze an.

    Der Handwerker fand ein defektes Teil was dafür sorgt das überhaupt Warmwasser produziert wird, er war auch der Meinung das der Warmwasserdruck nicht ausreichend ist, zumal genügend Druck auf der Kaltwasserzuleitung ist.

    Das defekte Teil wird jetzt ausgetauscht, soweit so gut.

    Was den Druck angeht will der Vermieter nichts mehr unternehmen, da er seiner Meinung nach noch ausreichend ist. (Der Druck der Dusche reicht aber nicht mal zum Haare Ausspülen).

    Die Armaturen und Duschkopf wurden von uns bereits Entkalkt und alle Siebe gereinigt, das machen wir immer regelmäßig.



    Gibt es einen Richtwert wie schnell eine Gastherme im Keller das Warmwasser in die Wohnung liefern muss?
    Und wie hoch der Druck sein muss?
    Was ist mit einem "Gewohnheitsrecht" oder ähnlichen? Das Warmwasser hat ja mal funktioniert so wie man es sich wünscht.

    Grüße und danke für die Antworten.

  • wie hoch der Druck sein muss?

    Vermutlich ist die Druckerhöhungspumpe defekt die das Wasser in die einzelnen Wohnungen pumpen muss.

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • Danke aber die Therme ist ohne eine solche Pumpe und jede Partei hat ihre eigene Therme.

    Es ging auch nicht darum was kaputt sein könnte. Der Monteur hat dazu auch schon einige Fehlerquellen genannt wie z.b. einen verkalkten Wärmetauscher.

    Aber der Monteur kann leider nichts machen da der Vermieter sich weigert einen Austausch oder genauere Suche nach dem Fehler in Auftrag zu geben, da seiner Meinung nach noch genug Warmwasser aus der Leitung kommt.

    Btw. es steht ein runderneuerter Wärmetauscher im Keller da es nicht das erste Mal ist das dieser vom Kalk verstopft ist.

  • Gibt es einen Richtwert wie schnell eine Gastherme im Keller das Warmwasser in die Wohnung liefern muss?

    Ein zu geringer Wasserdruck ist in der Rechtsprechung als Mangel anerkannt. Ebenso auch, wenn der Druck zwar passt, aber es zu lange dauert, bis das warme Wasser oben ankommt. Allerdings müsste man da objektive Zahlen haben, um sachlich vorgehen zu können. Also z.b. eine Messung, wie lang es dauert, einen 10L Eimer oder auch eine Badewanne voll zu bekommen. Aussagen wie geringer Druck oder nicht heiß genug sind subjektiv, damit kann man nichts anfangen.

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