Hallo zusammen.
Leider gibt das Internet auf meine Fragen keine wirklich passenden Antworten auf unser Problem und bevor wir uns einen Anwalt holen, wollten wir erstmal sehen was die Erfahreneren hier unter euch dazu sagen.
Also, wir wohnen im Erdgeschoss eines Mietshauses mit einer Gastherme im Keller für Heizung und Warmwasser.
Die Warmwasserversorgung macht regelmäßig, aufgrund von Kalk Probleme.
Der Warmwasserdruck ist sehr schwach und die Anlage braucht sehr lange um das Wasser zu erwärmen, manchmal bis zu 3 Minuten wo das Wasser sinnlos fließt.
Manchmal wird das Wasser auch gar nicht warm.
Der Vermieter weiß bescheid und ein Handwerker schaute sich das ganze an.
Der Handwerker fand ein defektes Teil was dafür sorgt das überhaupt Warmwasser produziert wird, er war auch der Meinung das der Warmwasserdruck nicht ausreichend ist, zumal genügend Druck auf der Kaltwasserzuleitung ist.
Das defekte Teil wird jetzt ausgetauscht, soweit so gut.
Was den Druck angeht will der Vermieter nichts mehr unternehmen, da er seiner Meinung nach noch ausreichend ist. (Der Druck der Dusche reicht aber nicht mal zum Haare Ausspülen).
Die Armaturen und Duschkopf wurden von uns bereits Entkalkt und alle Siebe gereinigt, das machen wir immer regelmäßig.
Gibt es einen Richtwert wie schnell eine Gastherme im Keller das Warmwasser in die Wohnung liefern muss?
Und wie hoch der Druck sein muss?
Was ist mit einem "Gewohnheitsrecht" oder ähnlichen? Das Warmwasser hat ja mal funktioniert so wie man es sich wünscht.
Grüße und danke für die Antworten.