Vermieter Ignoriert bitte um Stundung

  • Hallo.

    Ich suche das erste mal Hilfe in einem Forum. Ich bitte um Nachsicht.

    Mein Thema:

    Ich bin umgezogen. Der Vermieter verlangt nun 2 Mieten der alten Wohnung. Abgemacht war nur eine. Leider hab ich nichts schriftlich. Ich war im Vertrauen, dass alles klappt. Das ist mir eine teure Lehre. Nun ist es so, dass ich mehrfach Mündlich im Gespräch war mit der Verwaltung, mir gesagt wurde Stundung sei kein Problem. Auf meine Email und Post mit Vorschlag was mir möglich ist zu Stunden wird jedoch nicht reagiert. Es kam am Freitag 16.2.24 die letzte Zahlungsaufforderung postalisch die bis zum 22.2.24 bezahlt werden soll. Ich denke danach geht es zum Anwalt o.ä.

    Was mach ich nun bzgl. des Ignorierens.... kann ja wohl nicht sein, dass ich ein Übergabe Einschreiben aufsetzen muss. Zumal die Verwaltung unregelmäßig im Haus ist. Die Verwaltung sagt ständig das eine und handelt anders.

    Auch ist die Zeit der geforderten Summe doch viel zu kurz oder?

    Über Antworten bin ich dankbar.

    Und es wird mir gedroht mit Kündigung. Wobei die alte Miete der anderen Wohnung nichts mit meinem jetzigen Wohnort zutun hat oder?

  • Ich bin intern umgezogen. Von Wohnung A nach B. Also der gleiche Vermieter. Dieser fordert für September Oktober Miete der alten Wohnung obwohl ich denSchlüssel für die neue Wohnung bereits im August bekommen habe. Mündlich vereinbart war ein Aufhebungsvertrag damit September nicht bezahlt werden muss. Dann hieß es ich soll bitte bitte Kündigung nicht vergessen für die alte Wohnung. Ich half mit 12 Nachmieter Besichtigungen. Kam angeblich keiner infrage. Jetzt soll ich September und Oktober bezahlen und auf meinen Ratenvorschlag wird einfach nicht reagiert sondern mit Gericht und Kündigung gedroht. Obwohl ja die aktuelle Wohnung nichts mit der alten und deren Miete zu tun hat.

    Die Frage ist, da ich nichts belegen kann, wie agiere ich jetzt am besten, da alles ignoriert wird

    Danke für Antworten.

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  • Ich bin intern umgezogen. Von Wohnung A nach B. Also der gleiche Vermieter.

    Somit handelt es sich um eine Vetragsänderung. Es ist der selbe Vertrag, nur die Mietsache hat sich geändert (und evtl. die Miete). Deshalb ist keine Kündigung nötig und es werden auch keine Mieten geschuldet. Es läuft einfach weiter wie ohne Umzug, nur jetzt in anderer Wohnung.

    da ich nichts belegen kann

    Der Umzug kann doch sicherlich belegt werden. Es muss ja eine Schlüsselübergabe stattgefunden haben.

  • ok das heißt die dürften für den Zeitraum der 2 Monate keine doppelte Miete verlangen, für die alte Wohnung und somit ist auch die Kündigung nicht gültig. Hab ich das richtig verstanden? Klar, es gibt ein Übergabe Protokoll des neuen Mietobjekts. Da steht auch explizit drinnen das ich ab September 23 in der neuen Wohnung bin.

    Wenn ich es drauf ankommen lasse, würde ich Demzufolge gewinnen. Dann macht es wohl Sinn einen Anwalt hinzuziehen.

  • Ergebnis: ich bin mit Zeuge im Büro gewesen. Es wurde dann eine Ratenzahlung vereinbart.

    Der Anwalt sagte, ohne Zeuge der mündlichen Änderung oder Schriftstück welches es belegt, werde ich nicht drum herum kommen es zu zahlen.

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