Hallo liebe Forum Gemeinde,
ich hoffe ich habe hier das richtige Subforum erwischt.
Wir wurden letzte Woche vom Vermieter informiert über seine Pläne mit der Kabelanschluss-Pauschale. Der Text ist unten als Zitat.
Long Story Short: Er benennt sie um in "Entgelt für die Nutzung der Medieninfrastruktur". Da soll dann Kabelanschluss, Telefonanschluss und später Glasfaseranschluss drin sein.
Wer nicht zahlen will, dem wird alles gekappt.
Darf der Vermieter das?
Bin gespannt auf Eure Meinung.
ZitatAlles anzeigenWie Sie vermutlich den Nachrichten bereits entnommen haben, fällt ab 01.07.2024 mit dem aktuellen Telekommunikationsgesetz die Umlagefähigkeit des Kabelfernsehentgeltes weg. Das bedeutet allerdings auch für viele Mieter, dass Sie sich nach neuen Angeboten für Kabelfernsehen und sonstige Medienversorgungen umsehen müssen. Diese sind meist teurer als das bestehende Angebot und mit Aufwand zur Ummeldung und Neueinrichtung verbunden.
Nicht so bei der XXXXX - Wir kümmern uns um Ihre Medienversorgung!
Ab dem 01.07.2024 können unsere Mieter die XXXXX-eigene Hausinfrastruktur weiter nutzen, ohne dafür etwas zu verändern oder mehr zu bezahlen. Ab Juli greift das neue XXXXX-Medieninfrastrukturkonzept, welches vorsieht, dass Sie die 9,50 €/Monat für die Nutzung der Leitungen im Haus entrichten, mit separater Vereinbarung neben Ihrem Mietvertrag. Die 9,50 €/Monat sind daher nicht für Fernsehsignal- oder Internetprodukte, sondern für die Nutzung der XXXXX eigenen Leitungsinfrastruktur. Die gute Nachricht ist, dass Sie im Rahmen dieser Nutzung das gewohnte Kabelfernsehprogramm mit den ausgewählten HD-Sendern weiter geliefert bekommen, ohne dafür etwas extra zu bezahlen. Das wichtige an der Nachricht ist, dass wir neben dem Koaxialkabel (Fernseh-/Internetdose) und dem Kupferkabel (Telefon-/Internetdose) sukzessive im gesamten Bestand Glasfaserkabel (Fernsehen/Internet/Telefonie) bis in die Wohnung verlegen, über welches Sie eine freie Wahl an Drittanbietern haben. Die Drittanbieter können dann über das WGH eigene Glasfasernetz jegliche Produkte bis in Ihre Wohnung bringen.
Sollten Sie sich nicht melden, ändert sich für Sie an Ihrer Nutzung nichts, lediglich die Kabelfernsehpauschale wird durch das Entgelt für die Nutzung der Medieninfrastruktur ersetzt. Zusätzliche Produkte über Drittanbieter (bei Glasfaser) können Sie dann individuell buchen. Auch Ihre aktuellen Verträge für Zusatzprodukte können wie gewohnt weiterlaufen.
Drittanbietern ist es in jedem Falle untersagt, in unseren Häusern Installationen vorzunehmen. Lassen Sie sich daher nicht auf scheinbar kostenfreie/-günstige Angebote für Glasfaserverträge ein. Unbefugte Installationen in unseren Häusern werden ohne weiteres von uns demontiert.
Sollten Sie tatsächlich keine unserer Leitungen (Koaxial, Kupfer, Glasfaser) nutzen wollen, sind Sie nicht verpflichtet, das Entgelt für die Leitungsnutzung in Höhe von 9,50 €/Monat zu zahlen. In diesem Fall würden wir sämtliche Zuleitungen zu Ihrer Wohnung, die eine Fernseh-, Internet- oder Telefonnutzung ermöglichen, demontieren und außer Betrieb nehmen. Eine erneute Inbetriebnahme wäre dann wieder kostenpflichtig.
Die Zukunft der Medienversorgung ist digital, schnell und häufig auch etwas unübersichtlich. Lassen Sie uns Ihnen dabei helfen, unser bestehendes und bewährtes Konzept in das neue digitale Zeitalter zu überführen, um Ihnen die bestmögliche Versorgung zu ermöglichen.