Guten Tag,
meine Frau und ich wohnen seit 40 Jahren in einem Altbau von 1914 in der 1. Etage. Am 31.12.2023 wurden wir von unserem Vermieter angerufen, bei uns muss ein Wasserrohr undicht sein, bei unserer Nachbarin, die unter uns wohnt, würde es von der Decke tropfen. Er habe einen Klempner bestellt der am gleichen Tag noch kommen würde und nach der Ursache schauen würde. Der Klempner kam dann auch, und hat festgestellt, dass hinter der Badewanne ein Rohr undicht ist und stark wasser abgibt. Er konnte das so schnell feststellen weil hinter der Badewanne die Wasserrohre auf der Wand liegen. Er hat das Wasser im Badezimmer abgestellt und wollte am 02.01.2024 wiederkommen und den Schaden beheben. Am 2 Januar kam dann zunächst eine Firma die die Badewanne ausgebaut hat. Danach kam der Klempner und hat ein komplett neues Wasserrohr verlegt und das Wasser im Badezimmer wieder angestellt. So konnten wir wenigstens das WC und das Waschbecken benutzen. Der Vermieter sagte uns, es würde eine Firma kommen, die den Fußboden in dem Bereich aufreißen würde, um zu sehen in wieweit unser Fußboden betroffen ist. Am 09.01 kam dann die Firma. Es stellte sich heraus das der Bereich genau unter der Badewanne betroffen ist, und feucht ist, auch die Wand war Feucht. Da die Badezimmer Wand auch die Wand zum Treppenhaus ist, waren auch im Treppenhaus Wasserschäden zu sehen. Es wurde im Badezimmer und im Flur jeweils eine Trockenmaschine aufgestellt. Uns wurde gesagt, dass die Maschinen mindestens bis zum 26.01 stehen bleiben müssen, man würde das immer mal überprüfen. Wir haben also seit dem 31.12.2023 keine Badewanne mehr und eine Dusche gibt es nicht. Wir werden auch bis ende Januar keine Badewanne haben. Ich bin zu 100% schwerbehindert und kann nicht mehr freistehen und gehen. Ich habe Pflegestufe 3. Ich komme nur mit sehr viel Hilfe und einer Krücke eine Treppe hoch. Am 11.01 hat unser Vermieter angeboten das man sich in der leer stehenden Wohnung über uns Baden könnte. Meine Frau hat das gleich angenommen. Ich komme da so einfach nicht hoch, so das meine Frau mich im Schlafzimmer wäscht.
Wir haben bis jetzt Staub Lärm und Dreck ertragen müssen, zugegebener Maße, die Trockengeräte sind sehr leise und kaum zu hören.
Ich möchte sehr gerne einmal fragen, ob uns eine Entschädigung zusteht. Wenn ja, in welcher höhe und in welcher Form. Ich danke für die Antworten.