Bekannter Schimmelbefall in der Wohnung - Renovierung bei Auszug

  • Hallo zusammen,

    vor vier Jahren stellten wir Schimmelbefall im Bad, der Küchendecke (Übergang Decke/Wand) und im Wandschrank bedingt durch einen Wasserrohrbruch in der oberen Wohnung fest. Die Wand im Bad würde geöffnet und das Rohr repariert; dies ist etwa zwei Jahre her. Bis dato wurde weder das Loch in der Badezimmerwand geschlossen (freier Blick auf das Rohr), noch die Schäden an der Küchendecke und dem Wandschrank beseitigt. Es fand also auch keine Erneuerung der Tapeten/Behandlung der vorhandenen Schimmelflecken statt. Im Bad gibt es immer noch einen kleinen Schimmelfleck in der Ecke.

    Im August der nächste Wasserschaden in der Wohnzimmerdecke bedingt durch einen Schaden auf dem oberen Balkon. Die Menge des eindringenden Wassers brachte die Tapete an der Decke auf einer Länge von ca. 1 Meter zum platzen, Der Balkon wurde repariert, allerdings war es erst nach der zweiten Reparatur dicht. Vor ca. drei Wochen wurde der Riss in der Decke verputzt. Dafür musste

    der Handwerker weitere Tapete an der Decke entfernen, Gesamtfläche der entfernten/beschädigten Tapete etwa 2,00 x 0,50 mtr. Auch hier fand keine Ausbesserung des Schadens (Tapete) statt.

    Jetzt wurde eine neue Wohnung gefunden und die Renovierungsarbeiten der alten Wohnung stehen an.

    Die Frage, die sich nun stellt: Was muss renoviert werden? Müssen wir z.B. das Bad bis auf die befallene Wand und die Wohnzimmerdecke bis auf die fehlende Tapete streichen?

    Ich bin ziemlich ratlos.

    PS. Vermieter wurde mehrfach aufgefordert, die bekannten Mängel zu beseitigen.

    Liebe Grüße

    Calimero

  • Wenn die Schönheitsreparaturen auf den Mieter wirksam übertragen wurden, dann betrifft das grundsätzlich nur die übliche Abnutzung der Wände, die sich im Laufe der Zeit verfärben oder Ränder entstehen. Dagegen sind die hier beschriebenen Dinge eine Instandhaltung, und die ist grundsätzliche Sache des Vermieters.

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