Putzplan für die Hausreinigung

  • Hallo an Alle,

    bin neu hier im Forum und hätte einmal eine allgemeine Frage zur Hausreinigung.

    Wie so häufig, ist unklar, wer zuständig ist :/

    Grundlage - in der Hausordnung ist aufgeführt, die Mieter sind zuständig.

    Allerdings nicht - wie heute üblich - gibt es eine besondere Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter

    Das Problem:

    Einzelne Mieter putzen gar nicht und nur unregelmäßig.

    Sicherlich kennt der ein oder andere das Problem.

    Bei uns hängt ein sogenannter "Putzplan" im Keller, der von den Mietern abgezeichnet wird.
    Besagte Nachbarn zeichnen also einfach den Plan ab, ohne wirklich etwas zu tun.

    Laut Nachfrage bei der Hausverwaltung kam als Antwort "Die Mieter regeln das selbst" und keinerlei Hilfestellung.
    D.h. selbst wenn sich jemand beschwert, bekommt der Mieter, der nichts tut, allerhöchstens ein Schreiben, doch bitte zu putzen.

    Mir geht es in meiner Frage um zwei Punkte:

    Der "Putzplan", nirgends im Mietvertrag erwähnt, ist eine rechtliches Dokument und hat so "Beweiskraft"?

    Zweitens:

    Durch den Passus in der Hausordnung ergibt sich die Verpflichtung der Reinigung?
    Oder ist diese ungültig und der Vermieter wäre für die Reinigung zuständig?

    Danke euch schon mal für eure Meinungen!

  • Wenn die Pflicht zur Treppenhausreinigung auf den Mieter übertragen sein soll, dann muss das vereinbart sein. Dies kann entweder dadurch passieren, indem es direkt im Mietvertrag steht. Oder die andere Möglichkeit, es wird im Vertrag auf eine Hausordnung verwiesen, die dadurch vereinbart wird. An einen entsprechenden Putzplan muss man sich dann auch halten, weil er Teil der vereinbarten Hausordnung ist, sofern das auch so in der Hausordnung vorgesehen ist.

  • Danke für deine schnelle Antwort.

    Aber warum ich meine Frage gestellt habe, bezieht sich aus der vergangenen Zeit (Mieter seit über 10 Jahren).


    Als ich eingezogen bin, wurde von Seiten der "älteren Mieter" immer darauf geschaut und man wurde auch direkt angesprochen, wenn der Putzdienst anstand. Da wurde dann auch nichts "vergessen".


    Mit Einzug neuer Mieter hat sich das verändert.

    Über 2 Jahren habe ich - ohne das die Hausverwaltung oder der Eigentümer eingeschritten ist - den Dreck anderer Leute weg gemacht.
    Irgendwann habe ich mich dann einmalig beschwert, aber wie gesagt, es ist nichts passiert.

    Ein anderer Mieter putzt zwar für die Mutter, selbst aber nimmt er seinen Putzdienst nicht war.
    Frei nach dem Motto - derselbe Name gibt Rabatt.

    Auch hier passiert nichts seit sehr vielen Jahren.


    Nun habe ich meine Bemühungen dann auch eingestellt und natürlich den Mietvertrag und "Dr. Google" befragt.
    Aber so ganz bin ich daraus nicht schlau geworden.

    Im Mietvertrag gibt es die Hausordnung, die besagt, "es wäre nach der Waschordnung" zu reinigen.
    Alles relativ allgemein gehalten.

    Die "Waschordnung" gibt es nicht, nicht als Dokument oder als Anhang im Mietvertrag.

    Der von mir ausgeführte "Putzplan" ist laut der Hausverwaltung ein Plan, "den die Mieter festgelegt" haben , was ebenfalls nirgends dokumentiert ist.

    Dieser Plan besteht eigentlich nur aus einem Kalender, in dem die Namen der Mieter wiederholend eingetragen sind.

    Meiner Meinung nach halte ich daher den Übertrag an die Mieter für nicht rechtsverbindlich haltbar.

    Und was mich natürlich stört, ist die Tatsache, das die "Mietergemeinschaft" von früher nicht mehr besteht und nur noch einzelne Personen, die langjährig hier wohnen, putzen.

    Da weder Hausverwaltung noch Eigentümer eine Klärung herbeiführen, ist natürlich mein Wille zu putzen, auch nicht mehr da.

  • Da weder Hausverwaltung noch Eigentümer eine Klärung herbeiführen, ist natürlich mein Wille zu putzen, auch nicht mehr da.

    Ja verständlich. Letztlich ist die Sauberkeit im Haus aber Aufgabe des Vermieters. Das bedeutet, auch wenn die Pflicht (angenommen) wirksam auf die Mieter übertragen sein sollte, ist es trotzdem Sache des Vermieters, das zu kontrollieren. Der Vermieter hätte dann die Möglichkeit, die betreffenden Mieter abzumahnen, und wenn nötig dann eine Firma zu zu beauftragen und die Kosten den Mietern zu belasten, die sich nicht an die Pflicht halten.

    Wenn sich der Vermieter nicht kümmert, ist das ein Mangel. Das bedeutet, es ist dein gutes Recht, die Hausverwaltung weiter damit zu nerven und auf die Pflicht aufmerksam zu machen.

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