Hallo an Alle,
bin neu hier im Forum und hätte einmal eine allgemeine Frage zur Hausreinigung.
Wie so häufig, ist unklar, wer zuständig ist ![]()
Grundlage - in der Hausordnung ist aufgeführt, die Mieter sind zuständig.
Allerdings nicht - wie heute üblich - gibt es eine besondere Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter
Das Problem:
Einzelne Mieter putzen gar nicht und nur unregelmäßig.
Sicherlich kennt der ein oder andere das Problem.
Bei uns hängt ein sogenannter "Putzplan" im Keller, der von den Mietern abgezeichnet wird.
Besagte Nachbarn zeichnen also einfach den Plan ab, ohne wirklich etwas zu tun.
Laut Nachfrage bei der Hausverwaltung kam als Antwort "Die Mieter regeln das selbst" und keinerlei Hilfestellung.
D.h. selbst wenn sich jemand beschwert, bekommt der Mieter, der nichts tut, allerhöchstens ein Schreiben, doch bitte zu putzen.
Mir geht es in meiner Frage um zwei Punkte:
Der "Putzplan", nirgends im Mietvertrag erwähnt, ist eine rechtliches Dokument und hat so "Beweiskraft"?
Zweitens:
Durch den Passus in der Hausordnung ergibt sich die Verpflichtung der Reinigung?
Oder ist diese ungültig und der Vermieter wäre für die Reinigung zuständig?
Danke euch schon mal für eure Meinungen!