Betriebskosten Gartenpflege - Kein Garten vorhanden

  • Ich hab eine NK-Abrechnung erhalten, auf der unter anderen „Gartenpflege“ genannt wird. Dieses Haus hat 3 Wohnungen, jede mit Balkon und kein Garten. Vor dem Haus befinden sich zwei kleine Beete. Darf der Vermieter die Pflege dieser Beete auf den Mieter umlegen? Im erdgeschoss befindet sich seine Anwaltskanzlei, die Beete liegen vor der Kanzlei. Wie ist ein Garten definiert?

  • Darf der Vermieter die Pflege dieser Beete auf den Mieter umlegen?

    Ja. Ein schöner Vorgarten trägt optisch zu einem angenehmen Anblick des Hauses bei, wodurch man sich als Mieter insgesamt auch wohler fühlt, es also ein Mehrwert ist. Es kommt also nicht nur allein auf die Nutzungsmöglichkeit an. Deshalb ist die Umlage der Kosten dafür anerkannt.

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