Solaranlage und Gartenpflege - Einfamilienhaus und Klauseln nicht im Mietvertrag enthalten

  • Hey,

    ich habe eine Frage bezüglich unserer Nebenkostenabrechnung. Unser Vermieter des Einfamilienhauses aus dem wir im Oktober letzten Jahres ausgezogen sind hat uns für die Nebenkostenabrechnung folgende Positionen angekündigt.

    1. Gartenpflege: angeblich hätten wir uns nicht ausreichend um den Garten gekümmert und ein Baumschnitt wäre notwendig geworden. Davon abgesehen, dass wir im Vorjahr den Baumschnitt durchgeführt hatten war der Garten nicht verwildert oder ungepflegt. Wir hatten sogar zusätzlich ein gepflegtes Beet angelegt und mehrere Sträucher gepflanzt. Es wurde regelmäßig gemäht und Laub geharkt. Eine Klausel bezüglich Gartenpflege war nicht im Mietvertrag vereinbart ist aber so wie ich das verstanden habe bei Einfamilienhäusern nicht notwendig.

    Ist es rechtens den Baumschnitt auf uns umzulegen? Der Vermieter hatte das Haus so übernommen und bei Übergabe nichts moniert. (Unrenoviert war im Mietvertrag festgehalten). Ich weiß noch nicht ob der Baumschnitt dieses oder letztes Jahr durchgeführt wurde. Falls er dieses Jahr durchgeführt wurde ist eine Umlage onehin nicht möglich, oder?

    2. Solaranlage: Der Vermieter hat auf dem Haus eine Solaranlage installiert. Wir haben keinelei Festlegung zu dieser Solaranlage im Mietvertrag und sie lief ausschließlich über Einspeisung durch den Vermieter. Wir haben nie eine Einweisung erhalten. Der Vermieter hat mehrfach darum gebeten, dass wir die Solaranlage ablesen, was wir aufgrund mangelnder vertraglicher Vereinbarung und Einweisung nicht getan haben. Nun verlangt der Vermieter aufgrund eines Defekts der im Oktober 21 aufgetreten ist Nachzahlungen der ihm entgangenen Einnahmen. Er sagt ich hätte mich initial über das Brummen beschwert deswegen hätte mir auffallen müssen, dass die Anlage nicht funktioniert.

    Vielen Dank allen die sich die Zeit nehmen zu antworten.

    RolleMc

  • Ist es rechtens den Baumschnitt auf uns umzulegen?

    Ich denke ja. Denn es ist keine Gartenpflege im Vertrag vereinbart. Also hätte der Vermieter die Arbeiten schon immer an eine Firma beauftragen können und die Kosten mit euch abrechnen. Ihr habt insofern schon gespart. Und zweitens gehört der Baumschnitt im Allgemeinen nicht zu den Aufgaben eines Mieters und es ist Vermietersache. Deshalb kann man wohl nichts dagegen sagen. Wenn der Baumschnitt erst dieses Jahr war, betrifft es euch natürlich nicht mehr.

    Der Vermieter hat auf dem Haus eine Solaranlage installiert.

    Da kannt du den Spieß herum drehen zur Argumentation. Da es sich um ein Einfamilienhaus handelt, habt ihr genau genommen buchstäblich das ganze Haus gemietet, somit also die Solaranlage auch dazu. Das bedeutet, es würden euch nun Einkünfte daraus zustehen. Wenn du dem Vermieter vorschlägst, dass im Gegenzug etwas von den Einnahmen euch angerechnet wird, hat sich das Thema sicher schnell erledigt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!