Nebenkostenabrechng - Müllmanagement wegen fehlender Mülltrennung

  • Hallo Leute,

    habe gerade meine Nebenkostenkostenabrechnung bekommen und wollte gerne mal eine Einschätzung bzgl. der Müllabfuhrkosten / Hauswartkosten.

    Wohnhaus mit 10 Wohnungen a 90 qm (2 Wohnungen pro Etage).

    Reinigung: Gemeinschaftsfläche (Treppenhaus etc.) 40-50 qm

    Müllabfuhr: 6-7 Containern in der Tiefgarage mit direktem Zugang zur Straße.

    Der im Haus lebende Hausmeister wurde entlassen und zwei Drittfirmen wurden eingestellt, um die Aufgaben zu erledigen. Abgerechnet wird wie folgt:

    1. Reinigung: 900 € im Monat (wöchentlich) (ca. 11.000 € im Jahr)

    2. Müllmanagement: 550 im Monat (6600 im Jahr); also Mülltonnen von der Tiefgarage zur Straße und dann wieder zurück

    die "eigentliche" Müllabfuhr (von den Stadtwerken) kostet nochmals 2800 € im Jahr.

    3. Im letzten Jahr war der Hausmeister für beides verantwortlich für 4000 € im Jahr.

    a) Ist das nicht etwas übertrieben? fehlende Wirtschaftlichkeit?

    b) Die Hausverwaltung hatte die Mieter wegen fehlender Mülltrennung gewarnt. Welche Kosten (welche Höhe) entstehen dem Eigentümer aufgrund

    von fehlender Mülltrennung. (Strafen, Verwarnungen)

    Ich würde mich über eine kurze Einschätzung freuen. Ist das völlig übertrieben oder völlig normal.

    Ich danke herzlich im Voraus.

    cu

  • Hallo,

    du hast die Möglichkeit deine Abrechnung zu prüfen. Fordere doch mal bei deinem Vermieter die Einsicht in die Rechnungen an. Da kannst du dir auch anschauen, wofür der Hausmeister wie viele Stunden berechnet hat (bzgl. Mülltonnen). Die Rechnungen u. Stundenzettel des Hausmeisters müssen dir auf Anfrage vorgelegt werden.

    Hier findest du einen sogenannten Betriebskostenspiegel

    Damit kannst du mal in deiner Region grob einschätzen, ob die Preise überzogen sind. Wenn ja, bitte deinen Vermieter neue Angebote einzuholen.

    Die höheren Kosten wegen falscher/keiner Mülltrennung sind so zu verstehen, dass das Müllvolumen (größere Kontainer) erhöht werden müssen, oder Sonderleerungen beauftragt werden müssen (Weil z.B. der Restmüll schneller voll ist). Da kommen dann entsprechend Mehrkosten zusammen.

    Vielleicht hilft dir das weiter.

    LG

  • Hallo!


    Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) verpflichtet Privathaushalte

    seit 2015 zur Mülltrennung, deshalb kann auch eine fehlende oder

    falsche Trennung strafbar sein. Es gibt auf Kommunalebene jedoch unterschiedliche Regelungen.

    Städte und Gemeinden legen fest, welcher Müll in welche Tonne

    gehört und wie der Abfall genau getrennt werden muss. Es sollte

    vor allem auf die Informationen geachtet werden, die auf der

    jeweiligen Tonne aufgedruckt zu finden sind.

    Dort ist meist angegeben, was hinein darf und was nicht.Wird der

    Müll nicht richtig getrennt, kann die Müllabfuhr die Tonne auch

    einfach stehen lassen, ohne sie zu leeren. Im schlimmsten Fall ist

    falsche Mülltrennung sogar eine Ordnungswidrigkeit. Je nach

    Bundesland unterscheiden sich die Bußgelder erheblich. Zur Umlage

    des Müllmanagement wegen fehlender Mülltrennung über die Betriebskostenabrechnung BGH Urteil vom 05.10.2022 - VIII ZR 117/21:

    Umlagefähigkeit von Kosten für Wartung von Rauchwarnmeldern sowie Überprüfung der ordnungsgemäßen Mülltrennung durch externen Dienstleister

    Allgemein zu Betriebskosten- und Heizkostenabrechnungen,

    sie sollten grundsätzlich von einem Fachmann geprüft werden.

    Gruß



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