Hallo,
dazu müsstet Ihr einmal in euer Übergabeprotokoll vom Einzug schauen. Wenn ihr die Wohnung als renoviert übernommen habt (+ Unterschrieben habt, dass die Wohnung mänglefrei ist) dann seid ihr dazu verpflichtet, die Wohnung bei Auszug zu renovieren oder die Kosten zu tragen. Wegen der Klausel Schöhnheitsreperaturen: allgemein erlaubt. Meines Wissens nach muss aber ein Maximal Betrag festgelegt werde (z.B. 150€). Ob das verpflichtend ist weiß ich leider nicht.
Die Klausel über Schönheitsreperaturenist jedoch getrennt von der Rückgabe renoviert/unrenoviert zu sehen.
Hier kommt es wie gesagt wirklich drauf an, was damals in eurem Übergabeprotokoll stand. Habt ihr nichts schriftlich festgehalten, dann kann euch der Vermieter nichts.