einseitige Mietvertragsänderung seitens des Vermieters-Hiilfe

  • Hallo alle zusammen ich bin Canzu und neu hier,
    ich bräuchte mal eure Hilfe.
    vorab:seit 4 Jahren in der selben Wohnung-Mietvertrag mit altem Eigentümer abgeschlossen-vor 2 Jahren dann Hausverkauf -neuer Eigentümer übernimmt quasi den bestehenden Mietvertrag-
    Mietvertragsinfo Betreff Betriebskosten:
    solange ein hausmeister vorhanden entfallen die üblichen Reinigungsarbeiten im Treppenhaus und Keller für den Mieter ebenso die Räum und Streupflicht.hausmeisterkosten werden gleich verteilt auf alle Parteien außer Hausmeister selbst.(wohnt im Haus)Versicherungen,Allgemeinstrom wird ebenfalls auf die Parteien verteilt.
    Problem 1:in einer Mieterversammlung End.Mai`11 die vermieter waren anwesend-wurde beschlossen da der alte Hausmeister aufhört das von 8 Parteien 5 Stück putzen die sollten 5 Euro für einen neuen Hausmeister(Außenanlage) und 3 Stück zahlen 20 Euro die nicht putzen wollen(für Hausmeister).Putzplan wurde ausgehängt.

    So nun begannen die ersten drei Putzwochen und angeblich hätten alle drei (inkl.mir)nicht richtig geputzt.ein anderer Mieter hat ungefragt einen neuen Putzplan nebendran gehängt mit wirklich haarklein aufgelistet was wer zu tun hat und wann.
    Ich habe mich daran gestört erst dann kam heraus das es dem vermieter nicht ausgereicht hätte wie geputzt wurde,noch einen tag später war dann der Plan wieder weg.und es wurde ohne vorher anzukündigen eine neue Putzfrau eingestellt.Kosten 190 Euro(85 Hausmeister-50 Putzfrau-30 berufsgenossenschaft wegen Anmeldung-30 Euro Putzmittel und Streumittel Pauschale)
    so das sind nun allein schon 60 5 mehr als wir vorher für die gleich anfallenden Tätigkeiten zahlen mussten.

    Jezt kommt der Oberhammer da unser Vermieter mal einfach den Umlageschlüssel in der NK-Abrechnung 2009 und auch 2010 einfach mal auf Wohnfläche umgelegt hat(vereinbart ist aber nach Parteien s.o.) so sind wir schon bei 90& mehr nur beim Hausmeister -Putzfaru-Putzmittel und Co.

    Ich habe den vermieter natürlich angeschrieben aber er hat nur gelacht und gesagt er könne auch 250 Euro für den Hausmeister/Putzfrau mon.ausgebener hätte zeugen das nicht richtig geputzt wurde.Ich finde das dreist zumal er vorher nicht abgemahnt um um Beseitigung gebeten hat.Und das er einfach mal den umlageschlüssel verändert.
    Was soll ich machen habe einen Anwalt eingeschaltet der mir bestätigt das durch die mieterversammlung eigentlcih feststand das nur 5 Euro zu zahlen seien.ich will weietrhin selbst putzen

    Sorry das ist extrem schlecht zu durchschauen hoffe ihr blickt durch.

    Gruss:eek:

  • Hallo alle zusammen ich bin Canzu und neu hier,
    ich bräuchte mal eure Hilfe.
    vorab:seit 4 Jahren in der selben Wohnung-Mietvertrag mit altem Eigentümer abgeschlossen-vor 2 Jahren dann Hausverkauf -neuer Eigentümer übernimmt quasi den bestehenden Mietvertrag-
    Mietvertragsinfo Betreff Betriebskosten:
    solange ein hausmeister vorhanden entfallen die üblichen Reinigungsarbeiten im Treppenhaus und Keller für den Mieter ebenso die Räum und Streupflicht.hausmeisterkosten werden gleich verteilt auf alle Parteien außer Hausmeister selbst.(wohnt im Haus)Versicherungen,Allgemeinstrom wird ebenfalls auf die Parteien verteilt.
    Problem 1:in einer Mieterversammlung End.Mai`11 die vermieter waren anwesend-wurde beschlossen da der alte Hausmeister aufhört das von 8 Parteien 5 Stück putzen die sollten 5 Euro für einen neuen Hausmeister(Außenanlage) und 3 Stück zahlen 20 Euro die nicht putzen wollen(für Hausmeister).Putzplan wurde ausgehängt.

    So nun begannen die ersten drei Putzwochen und angeblich hätten alle drei (inkl.mir)nicht richtig geputzt.ein anderer Mieter hat ungefragt einen neuen Putzplan nebendran gehängt mit wirklich haarklein aufgelistet was wer zu tun hat und wann.
    Ich habe mich daran gestört erst dann kam heraus das es dem vermieter nicht ausgereicht hätte wie geputzt wurde,noch einen tag später war dann der Plan wieder weg.und es wurde ohne vorher anzukündigen eine neue Putzfrau eingestellt.Kosten 190 Euro(85 Hausmeister-50 Putzfrau-30 berufsgenossenschaft wegen Anmeldung-30 Euro Putzmittel und Streumittel Pauschale)
    so das sind nun allein schon 60 5 mehr als wir vorher für die gleich anfallenden Tätigkeiten zahlen mussten.

    Jezt kommt der Oberhammer da unser Vermieter mal einfach den Umlageschlüssel in der NK-Abrechnung 2009 und auch 2010 einfach mal auf Wohnfläche umgelegt hat(vereinbart ist aber nach Parteien s.o.) so sind wir schon bei 90& mehr nur beim Hausmeister -Putzfaru-Putzmittel und Co.

    Ich habe den vermieter natürlich angeschrieben aber er hat nur gelacht und gesagt er könne auch 250 Euro für den Hausmeister/Putzfrau mon.ausgebener hätte zeugen das nicht richtig geputzt wurde.Ich finde das dreist zumal er vorher nicht abgemahnt um um Beseitigung gebeten hat.Und das er einfach mal den umlageschlüssel verändert.
    Was soll ich machen habe einen Anwalt eingeschaltet der mir bestätigt das durch die mieterversammlung eigentlcih feststand das nur 5 Euro zu zahlen seien.ich will weietrhin selbst putzen

    Sorry das ist extrem schlecht zu durchschauen hoffe ihr blickt durch.

    Gruss:eek:

    Ist denn niemand hier brauche dringend Antworten,danke

  • Da ich nur eine einmalige Rechtsauskunft bekommne habe ich nicht im Mieterverein das aktuelle Thema behandeln kann ist es schwierig.der Mieterverein gilt nur für Sachen die in der Zukunft liegen und nicht in der Gegenwart.Ich habe nur die Info das die Abrechnungen falsch sind und das in meinem Fall nicht einseitig der Vertrag zu ändern ist vom Vermieter-
    jedoch wie verfahre ich bei so einem Fall mit dem Vermieter wenn er nicht auf meinen Widerspruch gegen die einseitige Erhöhung der NK-eingeht?
    Abwarten bis nächstes Jahr und dann einfach nicht die höheren Kosten zahlen?
    Außerdem wann soll ich denn putzen wenn er jede Woche die Putzfrau bestellt-direkt nach der Putzfrau ist etwas unsinnig oder?
    Theoretisch müsste er doch klagen wenn er die hoeheren Kosten haben möchte in der nächsten Abrechnung oder?

    Gruss

  • Sorry, auch ich blicke hier nicht durch. Wenn Sie schon einen Anwalt nutzen, sind Sie dort am besten aufgehoben.


    Tja, und es ist eine Unverschämtheit dieses Forums, dass in den 15 Minuten zwischen seinem Erst- und Zweitposting niemand geantwortet hat...:eek:

  • Hi canzu,

    ohne auf Einzelheiten eingehen zu wollen: Es interessiert nur das, was im Mietvertrag vereinbart wurde und in evtl. späteren Vereinbarungen von beiden Parteien unterschrieben wurde.

  • Da ich nur eine einmalige Rechtsauskunft bekommne habe ich nicht im Mieterverein das aktuelle Thema behandeln kann ist es schwierig.der Mieterverein gilt nur für Sachen die in der Zukunft liegen und nicht in der Gegenwart.Ich habe nur die Info das die Abrechnungen falsch sind und das in meinem Fall nicht einseitig der Vertrag zu ändern ist vom Vermieter-
    jedoch wie verfahre ich bei so einem Fall mit dem Vermieter wenn er nicht auf meinen Widerspruch gegen die einseitige Erhöhung der NK-eingeht?
    Abwarten bis nächstes Jahr und dann einfach nicht die höheren Kosten zahlen?
    Außerdem wann soll ich denn putzen wenn er jede Woche die Putzfrau bestellt-direkt nach der Putzfrau ist etwas unsinnig oder?
    Theoretisch müsste er doch klagen wenn er die hoeheren Kosten haben möchte in der nächsten Abrechnung oder?

    Gruss

    Vielleicht vereinfache ich die fragen
    Also
    1.Darf der Vermieter den Umlageschlüssel in der Nk-abr.von <aufteilen pro Partei einfach auf qm aufteilen ohne vorherige Änderung des Mietvertrages?
    2.Müsste ich dieser Änderung zustimmen?
    3.Kann der Vermieter hinter meinem Rücken eine Putzfrau einstellen-obwohl es klar durch die Mieterversammlung inkl.Vermieter geklärt wurde das ich selbst putzen soll?
    4.Da es dem Vermieter nicht gepasst hat nach dem ersten putzen muss er mich doch eigentlich abmahnen und auf Beseitigung beten,oder?
    5.Wie soll ich mich verhalten,Widersprcuh ist ja bereits eingelegt,abwarten bis die nächste Abrechnung kommt und nicht dementsprechend mehr zahlen?
    wer muss bei so etwas vor Gericht der vermieter weil er die höheren kosten nicht bekommt oder ich weil der vermieter den mietvertrag missachtet?

    Gruss

  • canzu:

    "1.Darf der Vermieter den Umlageschlüssel in der Nk-abr.von <aufteilen pro Partei einfach auf qm aufteilen ohne vorherige Änderung des Mietvertrages?"
    Nein.

    "2.Müsste ich dieser Änderung zustimmen?"
    Nein, sogar noch nicht mal zurückweisen.

    "3.Kann der Vermieter hinter meinem Rücken eine Putzfrau einstellen-obwohl es klar durch die Mieterversammlung inkl.Vermieter geklärt wurde das ich selbst putzen soll?"
    Ja, er kann, muss sie aber selbst bezahlen - es sei denn, Du hast explizit zugestimmt, auch die anteiligen Kosten zu übernehmen.

    "4.Da es dem Vermieter nicht gepasst hat nach dem ersten putzen muss er mich doch eigentlich abmahnen und auf Beseitigung beten,oder?"
    Falls Du lt. MV [EDIT: oder zusätzlicher Vereinbarung] zum Putzen verpflichtet bist und nicht gut genug putzt, müsste der VM Dich abmahnen.

    "5.Wie soll ich mich verhalten,Widersprcuh ist ja bereits eingelegt,abwarten bis die nächste Abrechnung kommt und nicht dementsprechend mehr zahlen?"
    Du sprichst von der Betriebskostenabrechnung? Zahlung nicht vereinbarter Leistungen würde ich schriftlich mit Hinweis auf fehlende rechtsgültige Vereinbarungen ablehnen.

    "wer muss bei so etwas vor Gericht der vermieter weil er die höheren kosten nicht bekommt oder ich weil der vermieter den mietvertrag missachtet?"
    Derjenige, der etwas einklagen will, hier also der VM.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (25. Juli 2011 um 23:03)

  • Hmm - das leidige Thema Treppenhausreinigung.

    Treppenhäuser und Gemeinschaftsräume (Keller, Dachboden etc.), sind, soweit allgemein zugänglich. nicht Bestandteile von Mietverhältnissen. Für den Zustand dieser Räumlichkeiten ist der Vermieter verantwortlich. Wenn der Zustand (Sauberkeit) dieser Räume zu wünschen übrig läßt, ist der Vermieter berechtigt, Putzkräfte mit der Sauberhaltung zu beauftragen (unabhängig von den Vereinbarungen im Mietvertrag). Hierfür gibt es bereits mehrere Gerichtsurteile.

    Ob er die durch die Beauftragung von Reinigungskräften entstehenden Kosten mit den Mietern abrechnen darf, hängt allerdings von den Vereinbrungen im Mietvetrag ab. Da die Kosten der Treppenhausreinigung allerdings Bestandteil der II. BV sind, werden diese auch in vielen Fällen umlagefähig sein.

    Auf Mieterversammlungen getroffene Vereinbarungen dienen nur dazu, das Miteinander zu regeln. Diese habe allerdings keine Bestandskraft.

    Die Umlgesclüssel für die Betriebskosten richtet sich in erster Linie nach den im Mietvertrag getroffenen Vereinbarungen bzw. nach

    § 556a BGB Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten

    Allerdings ist auch ein einmal gewählter Umlagemaßstab nicht für alle Ewigkeit bindend. Gemäß § 556a BGB wird der Vermieter ermächtigt, den Umlagemaßstab in gewissen Grenzen zu ändern, wenn geänderte Bedingungen dies erforderlich machen. Allerdings muss er dieses seinen Mietern vor Beginn der Abrechnungsperiode schriftlich mitteilen.

    Und unter uns: Die Abrechnung von Reinigungskosten nach 'Parteien', also nach Einheiten, halte ich für fragwürdig. Denn diese steht der gesetzlichen Regelung im Prinzip entgegen.

    Zitat

    hausmeisterkosten werden gleich verteilt auf alle Parteien außer Hausmeister selbst.(wohnt im Haus)

    Auch eine derartige Regelung halte ich für bedenklich. Auch wenn die Person, die die Reinigungsarbeiten durchführt, im Objekt wohnt, so ist diese dennoch an den entstehenden Kosten zu beteiligen....

  • Der Hausmeister, wenn er im Objekt wohnt, erhält ebenso eine Betriebskostenabrechnung wie die anderen auch.
    Auch ihm werden Hausmeisterkosten in Rechnung gestellt; auch er muß den Hausmeister bezahlen.

  • @ Kolinum:

    So ist es. Denn es muss davon ausgegangenen werden, dass bei der Kalkulation der entsprechenden Kosten der sogenannte Eigentanteil des Hausmeisters oder der Reinigungskraft, die selbst im Objekt wohnt, nicht ausgeklammert ist.

  • Danke Berny,ich sehe das eigentlich auch so.

    Gruwo macht mich nun durchheinander,denn muss ich akzeptieren das der Vermieter für die nächste Abrechnungsperiode (wäre ja dann 1.1.2012-31.12.2012 wenn er es schriftlich auch überhaupt macht)einen anderen Umlageschlüssel vornimmt anders als laut Mietvertrag?
    Und dadurch das bei der Mieterversammlung auch die Vermieter anwesend waren bin ich davon ausgegangen das die mündliche Vereinbarung die dort getroffen wurde auch Bestandskraft hat,oder?

    Was tun wenn der Vermieter keinen Plan mehr aushängt zum Putzen und die Putzfrau jeden Donnerstag beschäftigt.Soll ich dann einfach danach nochmal putzen(alle 8 Wochen bei 8 Parteien,sollten die anderen seine Forderungen akzeptieren).Oder wie soll ich mich dementsprechend Verhalten?

    Kann ich als Mieter eigentlich die Hausmeisterkosten von 2009 steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen,lohnt sich das?

    Gruß Canzu

  • Danke Berny,ich sehe das eigentlich auch so.

    Gruwo macht mich nun durchheinander,denn muss ich akzeptieren das der Vermieter für die nächste Abrechnungsperiode (wäre ja dann 1.1.2012-31.12.2012 wenn er es schriftlich auch überhaupt macht)einen anderen Umlageschlüssel vornimmt anders als laut Mietvertrag?
    Und dadurch das bei der Mieterversammlung auch die Vermieter anwesend waren bin ich davon ausgegangen das die mündliche Vereinbarung die dort getroffen wurde auch Bestandskraft hat,oder?

    Was tun wenn der Vermieter keinen Plan mehr aushängt zum Putzen und die Putzfrau jeden Donnerstag beschäftigt.Soll ich dann einfach danach nochmal putzen(alle 8 Wochen bei 8 Parteien,sollten die anderen seine Forderungen akzeptieren).Oder wie soll ich mich dementsprechend Verhalten?

    Kann ich als Mieter eigentlich die Hausmeisterkosten von 2009 steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen,lohnt sich das?

    Gruß Canzu

    wWeso stimmt eigentlich die Uhr hier im Forum nicht es ist gerade 18.10 und wenn ich einen Beitrag sende ist es 16.03Uhr????????????

    Daher auch getsern die Nachfrage bei mir waren nämlich schon 2 Std.um...

  • canzu:

    "muss ich akzeptieren das der Vermieter für die nächste Abrechnungsperiode (wäre ja dann 1.1.2012-31.12.2012 wenn er es schriftlich auch überhaupt macht)einen anderen Umlageschlüssel vornimmt anders als laut Mietvertrag?"
    Grundsätzlich gilt das, was im MV vereinbart wurde.
    Wenn der VM Abrechnungsschlüssel ändern möchte, muss er es vor dem Zeitraumbeginn den Mietern schriftlich mit Begründung mitteilen. Änderungen dürfen nur nach billgem Ermessen stattfinden, dürfen sich aber nicht zulasten der Mieter = zugunsten des VM auswirken.

    "Und dadurch das bei der Mieterversammlung auch die Vermieter anwesend waren bin ich davon ausgegangen das die mündliche Vereinbarung die dort getroffen wurde auch Bestandskraft hat,oder?"
    Nochmals: NEIN!! Es sei denn, es gibt ein Protokoll, wo alle mit Unterschriften zustimmten.

    "Was tun wenn der Vermieter keinen Plan mehr aushängt zum Putzen und die Putzfrau jeden Donnerstag beschäftigt."
    Wer die Musik bestellt, ...

    "Soll ich dann einfach danach nochmal putzen(alle 8 Wochen bei 8 Parteien,sollten die anderen seine Forderungen akzeptieren).
    Oder wie soll ich mich dementsprechend Verhalten?"
    So, wie es dort geschriebn steht, wo auch Deine Unterschrift ist.

    "Kann ich als Mieter eigentlich die Hausmeisterkosten von 2009 steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen,lohnt sich das?"
    Weiss ich nicht.

    PS: Die Forumsuhr geht zwei Stunden nach. :-((

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (26. Juli 2011 um 18:25)

  • Danke für die rasche Antwort...
    Siehste und da hab ich ein Problem.Da ich nach der Mieterversammlung den Vermieter mündlich aufgefordert hatte dies schriftlich festzuhalten für jeden Mieter,sagte er nur das wäre nicht nötig ist ja alles klar geregelt?!?
    So,da es nun kein Protokoll davon gibt wie nun Verhalten.
    Laut Mietvertrag werden die Kosten dafür ja auf Parteien aufgeteilt.
    Das heißt ich muss wenn er die Betriebskosten statt auf qm auf Parteien ändert trotzdem die horrenden Hasumeister/Putzfraukosten zahlen???
    Zum Vergleich:
    2007 149,01 Euro jährlich für unsere Partei für alles(Hausmeister-
    Treppenhausreinigung,Streu und Räumdienst u.s.w.)
    2008 152,74 " " (Eigentümerwechsel)
    2009 178,96 " "jedoch auf qm aufgeteilt
    daher mehr
    2010 178,96 " "
    2011 237,91 " Jan-Mai 74,56 Euro
    Juni 5,00 Euro
    Juli 2,50 Euro
    14.7.11-30.7.11 14,16 Euro
    August-Dezember 141,68 Euro
    ----------------------------
    237,91 Euro Aufteilung nach qm


    ab 2012 340,03 Euro nur für uns!!!!!!!!!!!!!!!!!


    Das ist doch nicht normal,oder?

    der Vermieter erklärt die Kosten so:
    80 Euro für den Hausmeister (Außenanlage)
    5 Euro für den Grünschnitt abzutransportieren
    50 Euro für die Putzfrau
    25-30 Euro für die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft)
    25-30 Euro für Streumittel und Putzmittel
    -------------------------------------------
    190 Euro monatlich

    Ich bin davon wenig begeistert.

    Gruß

  • Auch habe ich mich erkundigt und nach der Info der Minijobzentrale werden 30,74 % für die Abgaben fällig das sind bei mir bei 50 Euro für die Putzfrau das sind aber nur 15,37 anstatt 25-30 Euro wie verlangt.
    Da der Hausmeister selbstständig ist und auf eigene Rechnung arbeitet braucht er keine Anmeldung.Ich komme so auf 150,37 die sich zur Not auch noch vertreten ließen wenn diese auf Parteien aufgeteilt wird,wären das 225 Euro im Jahr.
    Und in der vergangenheit wurde Putzmittel und Streusalz nie gezahlt er verlangt das nun in der Pauschale.Auch steht davon nichts im Mietvertrag.
    Gruß

  • Zitat

    Da der Hausmeister selbstständig ist und auf eigene Rechnung arbeitet braucht er keine Anmeldung

    So ist es. Abgesehen davon kann Ihr Vermieter im Rahmen von Betriebskostenabrechnungen nur Kosten ansetzen, die er auch gezahlt hat. Einfach Pauschalen, die nicht geflossen sind, anzusetzen ist nicht zulässig. Hieraus ergibt sich wiederum, dass er sämtliche in der Abrechnung enthaltene Positionen auch belegen muss.

  • Hallo,
    was soll ich tun ?
    der Vermieter reagiert nicht auf unser Schreiben.Er hängt keinen neuen Plan aus wo ich ersehe das ich auch putzen kann.

    Und wie erkenne ich das er das Putzmittel und das Salz das er per Quittung nächstes Jahr belegen wird auch wirklich nur für unser Objekt verwendet wird da er zwei Häuser weiter ein eigenes Haus hat?
    Von meiner seite aus sehe ich das so,ich habe den vermieter bereits 2x angeschrieben das er
    1.einen neuen Putzplan aushängen soll,wo meine Woche auch eingeteilt ist.
    2.das er nicht einseitig die Putzfrau auf unsere Kosten umlegen darf.
    3.das er uns bitte die aktuelle Nebenkostenabrechnung von mind.2010 mit im Mietvertrag angewandtem Umlageschlüssel nachreicht bzw.korrigiert.
    4.das ich die Nebenkosten auch die laufenden Vorrauszahlungen nur noch unter Vorbehalt zahle.
    Soll ich es so belassen und mich nächstes Jahr darauf berufen das ich von vornherein abgelehnt habe diese Kosten zu übernehmen.
    Er will schließlich Geld von uns und nicht umgekehrt wir haben sowieso jedes Jahr eine Nachzahlung.

    mich nervt das seit 3 Wochen dermaßen-es wurde die ganze Hausgemeinschaft außeinander gerissen deshalb ich finde das nicht normal.

    Oder soll ich ein letztes Schreiben formulieren in dem ich schreibe:
    Da sie die Frist versäumt haben uns zu antworten,gehe ich davon aus das sie unserer Meinung sind.
    Oder?????????
    Bitte um Tipps

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