Grundpreis Haushalt Müllentsorgung

  • Hallo zusammen,

    Ich habe die Suche bereits genutzt aber nichts direkt gefunden was meine Frage klärt.

    Und zwar berechnet unsere Abfallentsorgung einen Grundpreis pro Haushalt im Mehrfamilienhaus. Unser Vermieter legt dieses allerdings auf die gesamte Personen Anzahl auf. Bedeutet statt 120€ möchte er 190€ von uns haben.

    Ist das rechtlich möglich ?

    Danke und Gruß

  • Entscheidend ist, was im Mietvertrag dazu vereinbart ist. Wenn im Mietvertrag eine Umlage nach Personen, dann ist im Normalfall auch so abzurechnen. Dies gilt zumindest dann, wenn es nur ein allgemeiner Bescheid ist, z.B. 5 Haushalte sind an Adresse x gemeldet, gesamt 600 €, die dann gemäß der Mietverträge auf die Parteien umgelegt werden.

    Anders wäre es m.M.n nur, wenn auf dem Müllgebührenbescheid explizit euer Name als Nutzer vermerkt wäre, dann könnte man diese Kosten auch direkt zuordnen. Dies gibt es auch, dass es für jeden Nutzer bei eigenen Tonnen einen eigenen Bescheid gibt.

  • Danke schon einmal für die Antwort.

    Also im Mietvertrag habe ich zu den nk nichts finden können. Das der Müll allgemein auf die Personen aufgerechnet wird und nicht auf Personen ist klar und fair. Aber es geht ja konkret um die Grundgebühr. Warum soll ich als Bewohner eines Mehrfamilienhauses mehr Grundgebühr zahlen als bsp. jmd der ein Einfamilienhaus bewohnt.

  • Warum soll ich als Bewohner eines Mehrfamilienhauses mehr Grundgebühr zahlen als bsp. jmd der ein Einfamilienhaus bewohnt.

    Vermutlich weil im EFH der Müllbehälter kleiner ist und vermutlich günstiger im Jahr als bei einen Mehrfamilienhaus.

    Das kann man aber bei der Komune prüfen lassen, kostet ein Anruf.

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • Die Kommune bzw. der Betreiber unterscheidet aber nicht zwischen mehrparteien oder efh bei der Grundgebühr. Bei den Tonnen selber kann man dann Unterschiede machen aber die Grundgebühr pro Haushalt ist immer gleich. Gewerbe mal ausgenommen

  • Also im Mietvertrag habe ich zu den nk nichts finden können

    Ich würde dies noch einmal genau prüfen, denn wenn gar keine Umlage der Betriebkosten vereinbart ist, dann musst die diese gar nicht tragen.

    Wenn kein Umlagemaßstab im Mietvertrag vereinbart ist, gilt die gesetzlich vorgesehene Abrechnung nach Wohnfläche - dann wäre auch eine Abrechnung des Mülls nach Personen nicht zulässig. Wie der Versorger abrechnet und seine Preise gestaltet, spielt dabei keine Rolle, die Kosten werden so wie vereinbart umlegt, eh sei denn, die Kosten lassen sich explizit einzelnen Nutzergruppen zuordnen, z.B. bei einzelnen Tonne für jede Partei, deren Name dann auf dem Gebührenbescheid steht.

    Ich würde an dieser Stelle also den Mietvertrag noch einmal im Wortlauf komplett durchlesen.

    Natürlich klingt es unfair, wenn man als Bewohner im MFH aufgrund der Abrechnungsmaßstäbe mehr zahlen muss, als wenn man in einem EFH wohnen würde. Die Abrechnung von Betriebskosten muss jedoch nicht fair sein - wie man auch daran sieht, dass gesetzlich eine Umlage nach Wohnfläche und nicht nach Personen auch für Müllkosten oder Kaltwasser vorgesehen ist, obwohl diese Kosten in der Regel mit der Zahl der Bewohner skaliert. Es werden bei der Abrechnung über die Betriebskosten die Kosten gemäß der Rechnungen und Bescheide verteilt und zwar so, wie es die vertragliche Vereinbarung vorsieht- nicht mehr und nicht weniger.

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