Ok alles klar. Vielen Dank. Die Antworten haben mir schon weiter geholfen. Ich werde weiter versuchen mit dem Vermieter zu sprechen und die Höhe der Mieterhöhung noch zu drücken. Und ich unterschreibe erst wenn er mit der Mieterhöhung etwas runter geht.
Beiträge von Mark86
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Mit der Ankündigung haben sie mir noch eine Modernisierungsvereinbarung geschickt, darin steht die Höhe der Mieterhöhung der Modernisierung. Sie wollen von mir die Unterschrift vor Beginn der Maßnahme. Ich glaube nicht, dass ich nach der Maßnahme noch was am Betrag der Mieterhöhung machen kann wenn ich jetzt unterschreibe.
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Vielen Dank für die Antwort.
Habe ich es richtig verstanden. Das würde heißen je schlechter der Zustand des Bades ist, desto weniger wird abgezogen und der Mieter muss am Ende dann auch mehr bezahlen. Ist das richtig?
Sie haben mir im Brief geschrieben was gemacht werden soll. Es soll kernsaniert werden. Wasser-/Abwasserleitungen, Stromleitungen und alle sanitären Anlagen werden erneuert. Hier würde es sich um eine Modernisierung und nicht um eine Instandhaltung handeln.
Im großen und ganzen haben wir auch nichts gegen diese Maßnahme. Nur die Kosten sind zu hoch. Für ein kleines Bad das ca. 4m2 groß ist, verlangt der Vermieter 10.000 €, was einer Mieterhöung von 66€ entspricht. Meine Frage ist kann man was gegen die Höhe der Kosten unternehmen. Was würdet ihr mir raten. Der Vermieter ist leider nicht gesprächsbereit.
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Danke für die Antwort.
Ich habe es mir eben durchgelesen. Laut Leitfaden müsste es sich ja dann bei mir um eine Modernisierungsmaßnahme handeln und ich müsste zustimmen.
Aber wie sieht es konkret in meinem Fall aus. Der Vermieter will ja die Modernisierung nur deswegen durchführen weil er einen Wasserzähler installieren will. Er könnte ja auch nur den Wasserzähler installieren ohne das Bad aufwendig zu modernisieren. Das macht er ja in diesem Fall nur ob die Kosten auf mich abzuwälzen.
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Hallo,
wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus mit 6 Wohneinheiten.
Wir wohnen schon seit über 30 Jahren in der gleichen Wohnung. Bisher wurde noch nichts in der Wohnung modernisiert.
Da das Wasser im Haus keine Wasserzähler hat, ist bei jedem Auszug von Mietern die jeweilige Wohnung renoviert worden und es wurden Wasserzähler installiert. Jetzt ist nur noch unsere Wohnung übrig geblieben.
Jetzt hat uns der Vermieter ein Schreiben gesendet, wo eine Modernisierung angekündigt wurde. Darin steht das im Zuge der Installation des Wasserzählers auch das Bad modernisiert werden soll.
Für ein 4m2 Bad soll die Modernisierung 10000 € kosten. Dadurch wird sich die Miete nach der Modernisierung um 23 % erhöhen.
Jetzt meine Frage
1) Muss ich dieser Modernisierung zustimmen?
2) Wenn ja, muss ich die kompletten Kosten der Badsanierung tragen?
Müsste der Vermieter nicht einen Teil mitbezahlen, da ja seit 30 Jahren nichts modernisiert wurde
Über eine Antwort wäre ich dankbar
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Ok danke nochmals. Du hast mir echt weitergeholfen.
Oder sie setzt keine Person für den Leerstand an.
Ja das glaube ich auch irgendwie. Normalerweise dürften sie das nicht. Naja bald weiß ich mehr.
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Danke dir für die Antwort. Die Infos helfen mir echt weiter.
Ich werde die Hausverwaltung kontaktieren und um Einsicht in die Unterlagen bitten.
Ich will ein wenig vorbereitet zu dem Termin gehen. Bei der Berechnung bin ich mir noch nicht ganz sicher.
Wenn beispielsweise im März zwei Personen in eine Wohnung einziehen müsste doch die Personenanzahl 1,8 betragen. Ich gehe dabei von 12 Monaten = 1 aus und damit ergibt sich für 10 Monate 0,8. Wegen leerstehender Zeit und zwei Mieter müsste sich doch 1,8 ergeben. Ist das so korrekt? Oder wie rechnest du das aus?
Danke
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Vielen Dank für die Antwort.
Bei mir in der Abrechnung ist als Personenanzahl 6,2 angegeben. Ich frage mich wie die Hausverwaltung auf so eine Zahl kommt. Vor allem dürften doch solche Nachkommastellen nicht sein oder irre ich mich da.
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Hallo,
ich habe eine Frage zur Ermittlung der richtigen Personenanzahl und wäre für die Beantwortung sehr dankbar. Ich wohne zur Miete mit insgesamt 5 Wohneinheiten. Die Personenanzahl ist hier der Umlageschlüssel.
Wohnung 1: 2 Personen
Wohnung 2: 1 Person (eingezogen im Mai), Wohnung stand vorher leer
Wohnung 3: 2 Personen (eingezogen im Juli), Wohnung stand vorher leer
Wohnung 4: 2 Personen
Wohnung 5: leerstehend
Der Vermieter muss ja leerstehende Wohnungen mit einer Person ansetzen. Wohnung 2 stand bis April und Wohnung 3 bis Juni leer. Muss für diese Zeit auch der Vermieter aufkommen?
Am Ende kann ich doch dann bei Wohnung 2 von einer Person ausgehen und bei Wohnung 3 von 1,5 Personen oder sehe ich das falsch. Meiner Meinung nach müsste die Personenanzahl insgesamt 7,5 Personen betragen. Ist diese ermittelte Personenanzahl korrekt?
Danke.
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