Kaution für Reparatur einbehalten - Reparatur nicht ausgeführt

  • Hallo Community

    Nach Auszug aus der Mietwohnung wurde ein Teil der Kaution für die Reparatur von Badfließen einbehalten. Soweit so gut.

    Jetzt stellt sich heraus, dass die Reparatur nicht durchgeführt wurde.

    Ist es zulässig, dass die Kaution für einen Schaden einbehalten wird aber der Schaden nicht repariert wird?

    Ohne Rechnung der Reparatur, kann ich das Ganze nicht bei meiner Versicherung einreichen.

    Danke + Grüße

    StevenG

  • Das ist zulässig. Allerding muss der Vermieter dann aber wenigstens einen Kostenvoranschlag vorlegen, um den Betrag zu belegen. Und dieser Betrag steht ihm dann nur in Netto zu, also ohne Mehrwertsteuer. Einfach die ganze Kaution dafür einbehalten geht nicht.

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