Hallo Community
Nach Auszug aus der Mietwohnung wurde ein Teil der Kaution für die Reparatur von Badfließen einbehalten. Soweit so gut.
Jetzt stellt sich heraus, dass die Reparatur nicht durchgeführt wurde.
Ist es zulässig, dass die Kaution für einen Schaden einbehalten wird aber der Schaden nicht repariert wird?
Ohne Rechnung der Reparatur, kann ich das Ganze nicht bei meiner Versicherung einreichen.
Danke + Grüße
StevenG