Guten Tag,
ich falle mit meiner Frage wohl direkt durch die Tür. Darum will ich etwas aufklären...
Ich habe vor zwei Jahren eine Wohnung in einem 7 Parteien Haus gekauft. Inzwischen bin ich der einzige Eigentümer der selbst dort wohnhaft ist. Zum Zeitpunkt des Kaufs war noch ein anderer Eigentümer hier wohnhaft. Der "Hausmeister".
Letztes Jahr ist er ausgezogen und hat von sich aus entschieden, das die Mieter die Zählerstände für Warm - Kaltwasser ablesen und sie mir in den Briefkasten werfen sollen. Damit war ich auch einverstanden. Ich habe daraufhin alles gesammelt und aufbewahrt. Bis heute ist nichts abgeholt worden. Da es nicht meine Aufgabe war, die Ablesungen an ihn weiter zu geben, liegen diese immer noch bei mir!!!
Jetzt frage ich mich natürlich wie die Heizkostenabrechnung vom Hausverwalter erstellt wird?!
Auf der kommenden Eigentümerversammlung wollte ich erstmal abwarten ob er die Abrechnungen vorlegen kann! Falls ja, wollte ich ihm die bei mir gesammelten Ablesungen auf den Tisch knallen und fragen, auf welcher Basis er das errechnet hat.
Darf der Hausverwalter den Verbrauch schätzen, obwohl er abgelesen wurde. Aber nie abgeholt wurde???
Viele Grüße
Flo