Gemeinschaftskeller hängt am Stromzähler eines Mieters

  • Kniffelige Frage

    Unter der Terrasse eines Mieters findet sich ein Lagerraum der mit einem Licht und einer Lüftung ausgestattet ist die ca 1 mal in der der Woche angeschaltet wird. Der Lagerraum wird zur Hälfte von dem Mieter selber genutzt und zur andere Hälfte von anderen Mietern und dem Hausbesitzer.

    Dummerweise hängt die Stromversorgung an dem Stromkreis des Mieters - d.h. der dort auch von anderen Mietern verwendete Strom wird über den Zähler des Mieters gezählt und somit auch diesem von dem Stormversorger in Rechung gestellt.

    Wie kann das Problem mietrechtlch einfwandferi gelöst werden?

    Kann man da an die beiden Stormverbraucher (Licht und Lüftung) Stromzähler anbringen und den damit gemessenen Strom dem Mieter (anteilsmäßig) rückerstadten ?

    Was müssen das für Stromzähle sein? (Festinstalierte geeichtet oder reichen einfache handeslübliche)

    Wie muss die Abrechung dann im Mietvertrag geregelt sein?

    Oder führt da keine Weg daran vorbei aufwändig und teuer von einem Elektriker ein Stromkabel verlegen zu lassen das dann garantiert dass der Storm aus dem Keller nicht über die Rechnung des Mieters läuft?

    Wie ist es wenn sich Mieter und Vermieter auf eine Reglung einigen die eigentlich nicht ordnungsgemäß ist? Welche negativen Folgen kann das für den Vermieter haben wenn der Mieter das Nachher beanstandet? Lediglich eine Rückerstadtung oder darüber hinaus noch andere Konsequenzen?

    Vielen Dank

  • Wie kann das Problem mietrechtlch einfwandferi gelöst werden?

    Man lässt einen Stromzähler einbauen. Und das ist auch nicht besonders aufwändig, denn in den Raum geht sicherlich nur eine Leitung, und in die fügt man einen Zähler ein. Das ist für einen Elektriker eine Kleinigkeit. Einfach mal von einem Elektriker vor Ort anschauen lassen, wie es sich verhält.

  • Vielen Dank! Und dann stellt der Mieter an dessen Stromkreis der Gemeinschaftskeller hängt dem Vermieter eine Rechung in der er die Kosten anteilig abrechnet die er selber dem Engergieversorger entrichtet hat?

  • Vielen Dank aber langsam habe ich den Eindruck wir reden da aneinander vorbei. Wie soll der Vermieter das im Rahmen seiner Nebekostenabrechung berechnen? Die Rechung für den Strom seiner Wohnung und des daran angeschlossenen genannten Kellers bekommt doch der Mieter direkt von Energieversorger von dem der Mieter seinen Strom bezieht. Die aktuellen Konditionen (Kosten pro Einheit und Grundgebühr) kennt doch erstmal nur der Mieter..... das ganze geht also um ein paar Ecken rum?!?!

  • Ja das geht eh um ein paar Ecken. Denn den Betrag will der Vermieter ja dann auf die Mieter umlegen in der Nebenkostenabrechnung. Es ist im Ergebnis also egal, ob nun der Mieter dem Vermieter eine Rechnung schreibt oder ob der Mieter dem Vermieter nur die Konditionen des Stromanbieters nennt, mit denen der Vermieter den Betrag berechnen kann. Da können sich beide einigen, wie es ihnen am angenehmsten ist.

    Ich persönlich würde vorab aber noch den Elektriker fragen, ob man die Leitungen zu dem Raum nicht doch ohne großen Aufwand umklemmen kann auf den Allgemeinstromzähler. Wäre das Einfachere, wenn das machbar ist ohne viel Kosten zu verursachen.

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