Hallo zusammen,
ich habe einen Nachtrag zu einem gemeinsamen Mietvertrag mit 2 anderen Personen unterzeichnet, in dem ich alle im ursprünglichen Vertrag festgelegten Rechte und Pflichten übernehme. Eine der Klauseln des ursprünglichen Vertrages ist die Übernahme der Schönheitsreparaturenkosten durch den Mieter (habe bereits mit einem Anwalt geprüft, ob diese Klausel gültig ist, ist sie leider). Der Mietvertrag wurde gekündigt und das Übergabeprotokoll wird innerhalb von 3 Monaten erstellt.
Nun zum Problem:
Der ursprüngliche Vertrag wurde vor 20 Jahren unterzeichnet. Das bedeutet, dass die Schönheitsreparaturen der gesamten Wohnung fällig ist. Die Vormieter dieser Wohnung haben nie etwas an den Räumlichkeiten der Wohnung gemacht oder gestrichen.
Jetzt ist die Wohnung in einem guten Zustand, obwohl Abnutzungserscheinungen sehr deutlich sichtbar sind. Schönheitsreparaturen werden wahrscheinlich vom Vermieter verlangt werden.
Meine Fragen sind:
Laut dieser Webseite: Schönheitsreparaturen - So steht es im Mietrecht darf der Vermieter bis zu 8,50€ pro Quadratmeter (wg liegt bei 80qm) pro Jahr seit Vertragsbeginn verlangen, was in diesem Fall eine Forderung von 13.600€ bedeuten würde!!!
Da wir alle gleichermaßen haftbar sind, bedeutet das, dass der Vermieter theoretisch die gesamte Summe von nur einer Person verlangen könnte? Könnte diese Person eine Entschädigung von den anderen Mietern verlangen?
Eine andere Frage: Da die anderen Mieter nicht sehr kooperativ sind, könnten sie bei der Renovierung ihrer Zimmer nicht mitmachen. Wenn theoretisch nur ein Zimmer und die Gemeinschaftsräume renoviert wurden und 2 andere Zimmer unrenoviert (aber unbeschädigt) bleiben, darf der Vermieter in jedem Fall die Bezahlung der Renovierung der gesamten Wohnung verlangen?
Ist es möglich, die Renovierung allein durchzuführen? Oder muss man Fachleute mit der Arbeit beauftragen?
Inwieweit würden Videobeweise von der Renovierung der Räumlichkeiten vor und nach der Renovierung im Falle eines Rechtsstreits helfen? Kann der Vermieter wirklich 13600€ verlangen, selbst für eine halb renovierte WG?