Schönheitsreparaturen Klausel gemeinsamer Mietvertrag

  • Hallo zusammen,

    ich habe einen Nachtrag zu einem gemeinsamen Mietvertrag mit 2 anderen Personen unterzeichnet, in dem ich alle im ursprünglichen Vertrag festgelegten Rechte und Pflichten übernehme. Eine der Klauseln des ursprünglichen Vertrages ist die Übernahme der Schönheitsreparaturenkosten durch den Mieter (habe bereits mit einem Anwalt geprüft, ob diese Klausel gültig ist, ist sie leider). Der Mietvertrag wurde gekündigt und das Übergabeprotokoll wird innerhalb von 3 Monaten erstellt.

    Nun zum Problem:

    Der ursprüngliche Vertrag wurde vor 20 Jahren unterzeichnet. Das bedeutet, dass die Schönheitsreparaturen der gesamten Wohnung fällig ist. Die Vormieter dieser Wohnung haben nie etwas an den Räumlichkeiten der Wohnung gemacht oder gestrichen.

    Jetzt ist die Wohnung in einem guten Zustand, obwohl Abnutzungserscheinungen sehr deutlich sichtbar sind. Schönheitsreparaturen werden wahrscheinlich vom Vermieter verlangt werden.

    Meine Fragen sind:

    Laut dieser Webseite: Schönheitsreparaturen - So steht es im Mietrecht darf der Vermieter bis zu 8,50€ pro Quadratmeter (wg liegt bei 80qm) pro Jahr seit Vertragsbeginn verlangen, was in diesem Fall eine Forderung von 13.600€ bedeuten würde!!!

    Da wir alle gleichermaßen haftbar sind, bedeutet das, dass der Vermieter theoretisch die gesamte Summe von nur einer Person verlangen könnte? Könnte diese Person eine Entschädigung von den anderen Mietern verlangen?

    Eine andere Frage: Da die anderen Mieter nicht sehr kooperativ sind, könnten sie bei der Renovierung ihrer Zimmer nicht mitmachen. Wenn theoretisch nur ein Zimmer und die Gemeinschaftsräume renoviert wurden und 2 andere Zimmer unrenoviert (aber unbeschädigt) bleiben, darf der Vermieter in jedem Fall die Bezahlung der Renovierung der gesamten Wohnung verlangen?

    Ist es möglich, die Renovierung allein durchzuführen? Oder muss man Fachleute mit der Arbeit beauftragen?

    Inwieweit würden Videobeweise von der Renovierung der Räumlichkeiten vor und nach der Renovierung im Falle eines Rechtsstreits helfen? Kann der Vermieter wirklich 13600€ verlangen, selbst für eine halb renovierte WG?

  • das Übergabeprotokoll wird innerhalb von 3 Monaten erstellt.

    Das Übergabeprotokoll sollte aber sofort bei der Wohnungsübergabe erstellt werden. Denn es ist ja dafür da, den Zustand zu dokumentieren zu dem Zeitpunkt.

    Klauseln des ursprünglichen Vertrages ist die Übernahme der Schönheitsreparaturenkosten durch den Mieter

    Das wundert mich ein wenig, denn vor 20 Jahren waren die Klauseln oftmals so gestaltet, wie sie nach heutiger Rechtsprechung nicht mehr wirksam sind. Aber gut, wenn das ein Anwalt geprüft hat, ist es natürlich in Ordnung.

    darf der Vermieter bis zu 8,50€ pro Quadratmeter (wg liegt bei 80qm) pro Jahr seit Vertragsbeginn verlangen

    Das gilt für die Kalkulation bei preisgebundenem Wohnraum. Im freien Wohnungsraum ist es anders.

    Könnte diese Person eine Entschädigung von den anderen Mietern verlangen?

    Ja. In der Gemeinschaft der Mieter untereinander müssen alle für die Kosten einstehen. Es ergeben sich also entsprechende Ansprüche.

    darf der Vermieter in jedem Fall die Bezahlung der Renovierung der gesamten Wohnung verlangen?

    Nein, nur für die renovierungsbedürftigen Zimmer.

    Inwieweit würden Videobeweise von der Renovierung der Räumlichkeiten vor und nach der Renovierung im Falle eines Rechtsstreits helfen?

    Gar nichts. Im Streitfall würde ein Gericht einen Gutachter beauftragen.

  • Das gilt für die Kalkulation bei preisgebundenem Wohnraum. Im freien Wohnungsraum ist es anders.

    Heißt das, dass er theoretisch sogar mehr als 13600€ verlangen könnte???? Viele Wände sind tapeziert, und es ist sehr teuer, die Tapeten zu erneuern, und ich habe Angst, dass der Vermieter so viel Geld verlangen wird. Die Tapeten sind alle in gutem Zustand und ein Anstrich würde wahrscheinlich ausreichen, um sie wieder schön zu machen.Könnte der Vermieter mich theoretisch "zwingen", die Tapeten auf jeden Fall zu erneuern? Ich weiß, dass ich all diese Fragen meinem Anwalt erneut stellen muss, aber ich möchte mich einfach besser über meine Situation informieren.

  • Heißt das, dass er theoretisch sogar mehr als 13600€ verlangen könnte?

    Nein, sondern eher weniger. Der Vermieter kann nur so viel verlangen, wie er an Kosten hat. Dafür kann man dann auch Belege verlangen. Und eine Wohnung streichen kostet keine 13600€. Wenn es nur einziele Zimmer betrifft noch weniger.

    Die Tapeten sind alle in gutem Zustand und ein Anstrich würde wahrscheinlich ausreichen

    Dann kann der Vermieter auch nur den Anstrich verlangen.

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