Beiträge von hello1234

    Hallo allerseits,

    ich bräuchte mal Hilfe bei folgendem Gedankenexperiment. Der Mieter einer Wohnung ist seit einem Jahr ausgezogen. Ungefähr 3-4 Monate ist ihm aufgefallen, dass die Wohnung 20qm zu klein ist, als in den Nebenkosten angegeben (Dachgeschoss, durch eigenes Nachmessen erfahren). Diesen Mangel hat er dem Vermieter per Mail mitgeteilt und gebeten die NK anzupassen. Als Antwort bekam der Mieter nur, dass das Anliegen geprüft wird. 1-2 Monate stille. Nach erneutem Nachfragen bestand der Vermieter auf die Wohnungsgröße, nachdem er in den Unterlagen des Architekten nachgeschaut hatte (die er aber dem Mieter nicht zur Einsicht zur Verfügung gestellt hat). Der Mieter bat um Einsicht in die Unterlagen, jedoch kam wieder 1-2 Monate keine Antwort. Der Mieter ist kurz darauf ausgezogen und es besteht ungefähr 9 Monate Funkstille, bis die NK für das Vergangene Jahr eintraf - wieder mit der aus Mietersicht falschen Wohnungsgröße. Erneut wurde der Betrag beanstandet mit der erneuten Aufforderung die alte sowie neue NK anzupassen. Der Vermieter besteht weiterhin auf die Quadratmeterzahl des Architekten. Da der Mieter nicht mehr in der Wohnung lebt, kann er auch nicht mehr die Wohnung professionell vermessen lassen.

    Ziemlich zeitgleich hat sich ein weiterer Sachverhalt abgespielt: Beim Verkauf der alten Küche vor dem Umzug, haben die Käufer einen Schaden im Treppenhaus verursacht. Die Mieter haben das dem Vermieter gemeldet und angeboten, die Kontaktdaten der Käufer zu übergeben, die den Schaden verursacht haben. Diese hatten zuvor schon angeboten, den Schaden über deren Haftpflicht zu begleichen. Der Vermieter hatte nur geantwortet, das zu prüfen. Nun ein Jahr später mit der Nachricht zur neuen NK, möchte der Vermieter vom ehemaligen Mieter den Schaden beseitigt haben. Dieser wurde damals auch im Übergabeprotokoll vermerkt, jedoch ohne Angaben, wer den Schaden (und bis wann) zu beseitigen hat.

    Wie würdet ihr aus Sicht des Mieters weiter vorgehen bezüglich des Schadens in Treppenhaus, sowie der aus Mieter sicht falschen Wohnungsgröße?

    Vielen Dank für eure Antworten :)

    Hallo allerseits,


    ich hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt. Das Thema Kündigungsfrist und Nachmietersuche wurde hier sicherlich schon mehrfach ausgefochten, dennoch finde ich einfach keinen Beitrag in diesem Forum oder generell im Internet, welcher sich auf unsere Situation 1:1 übertragen lässt. Entschiedene Punkte sind dann doch immer etwas anders. Aber nun zum Thema:


    Meine Freundin und ich haben vor einiger Zeit unsere Wohnung gekündigt. Vertragsgemäß endet unser Mietverhältnis somit am 1.11.22. Nun hatten wir unseren Vermieter in unserer Kündigung gefragt, ob eine Nachmietersuche möglich ist, damit wir schon vor dem 1.11. die Wohnung verlassen können. Soweit so üblich. Unser Vermieter hat uns das netterweise erlaubt, möchte aber die Nachmietersuche selbst erledigen und mit uns einfach nur Besichtigungstermine vereinbaren. Somit sind wir in diesem Prozess nur wenig involviert, was auch in Ordnung ist. Wir haben jetzt seit mehreren Wochen immer wieder Besichtigungstermine gemacht. Einige Interessenten haben uns auch privat zwischendurch angeschrieben und bekräftigt, dass sie die Wohnung gerne hätten und auf die Rückmeldung des Vermieters warten. Vom Vermieter hingegen haben wir immer nur die Rückmeldung bekommen, dass niemand bisher die Wohnung wollte (wir vermuten, dass unser Vermieter einfach nur alle bisher abgelehnt hatte, was ja auch sein gutes Recht ist). Außerdem möchten wir unsere Küche dem Nachmieter verkaufen.

    Nun kam es dazu, dass kurz vor Ende August wohl ein Interessent bekräftigt hat die Wohnung zu nehmen. Unser Vermieter hat uns geschrieben, dass es jemanden gibt der die Wohnung zum 15.09. nehmen wird. Das passt uns natürlich perfekt, somit haben wir nur zwei Wochen Überschneidung mit unserer neuen Wohnung. Die neue Wohnung können wir sehr flexibel anmieten. Also egal, ob die ganze Geschichte mit einem Nachmieter nun klappt oder nicht, hätten wir die Wohnung flexibel anmieten können, sodass wir nur zwei Wochen Überschneidung hätten.

    Die Kommunikation lief bis dahin immer etwas schleppend, da der neue Nachmieter wohl nicht sehr zeitig antwortet. Dennoch hat er erneut vor Ende August geschrieben, dass er die Wohnung wirklich nehmen wird. Auch unser Vermieter hat nochmal geschrieben, dass der Interessent die Wohnung nehmen will und dass jetzt der Mietvertrag verschickt wurde und alles finalisiert wird.


    Das klingt natürlich gut, dachten wir uns. Also haben wir unsere neue Wohnung bereits zum 01.09. angemietet und angefangen umzuziehen.
    Einige Tage später, also anfang September schreibt uns unser Vermieter, dass der Nachmieter abgesprungen ist und wann wir wieder Besichtigungstermine machen können. Ein Mietvertrag wurde nicht unterschrieben.


    Wir sind der Meinung, dass uns für die doppelten Zahlungen nun Schadensersatz zusteht. Zwar kein vorzeitiges Ende des Mietvertrags (es ist ja noch kein neuer Mietvertrag unterschrieben worden), dennoch ein Anspruch auf Schadensersatz, da uns zugesichert wurde, dass ein neuer Mieter zum 15.09. gefunden wurde.
    Außerdem haben wir dem Vermieter vorher geschrieben, dass das nur kurzfristig mit dem Auszug klappt, wenn der neue Mieter auch die Küche übernimmt. Damit war man einverstanden, aber jetzt ist eben doch nichts mehr fest.

    Im Internet haben wir einige Informationen und Urteile dazu gefunden. Z.B. dass ein Vermieter auch dann Schadensersatz fordern kann, wenn es zu einem MietVORvertrag gekommen ist. Das ist unserer Ansicht nach hier der Fall, da sowohl Miethöhe und Mietobjekt fest stand. Ebenso wurde ja auch schon der Mietvertrag an den potentiellen Nachmieter verschickt.

    Die große Frage ist nun, ob das auch für uns gilt. Können wir vom Vermieter nun Schadensersatz verlangen, da dieser uns zugesichert hat, dass zum 15.09. ein Nachmieter die Wohnung nehmen wird? Die Gesamte Kommunikation lief schriftlich, demnach sollte es an Beweisen nicht Mangeln. Ebenso ist uns klar, dass wir nicht vorzeitig aus dem Mietvertrag herauskommen. Es geht nur um Schadensersatzansprüche für doppelte Mietzahlungen der neuen Wohnung, die über den 15.09. hinaus gehen. Diese würden ja gar nicht entstehen, wenn uns nicht zugesagt wurde, dass die Wohnung einen neuen Nachmieter hat.

    Vielen Dank für Eure Hilfe!

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