Vormieter überlässt Einbauküche kostenlos

  • Hallo, ich hab ne Frage zur Küche. Mein Vormieter hat eine Küche auf eigene Kosten einbauen lassen. Bei Wohnungs-Übergabe wurde diese mir geschenkt. Den Vormieter habe ich nie gesehen, demnach auch nix abgekauft.

    Wenn irgendwas defekt ist, wäre das meine Sache. Höchstens wenn der Wasserhahn tropft, kann ich mich beim HM melden. Im Mietvertrag steht keine EBK.

    Meine Frage ist nun.....der Vormieter hatte ja andere Ansprüche als ich. Somit würde ich gerne Veränderungen vornehmen lassen. Darf ich jetzt eigenständig Anpassungen und Veränderungen vornehmen oder muß der Vermieter informiert oder gar gefragt werden, ob er einverstanden ist??? Es handelt sich nur um Austausch von Geräten und Erweiterung der Möbel. Evtl. Neuanordnung von Schränken ohne Veränderung von Wasser- oder Gasanlagen.

    Danke verkes

  • Zunächst mal müsste man klären, ob eine Schenkung wirklich wirksam stattgefunden hat. Da du mit dem Vormieter offenbar keinen Kontakt hattest, bestehen da gewisse Zweifel. Denn nach §516 BGB ist eine Schenkung auch wie bei einem Vertrag ein Angebot, das man annehmen kann oder auch nicht.

    Es kann also auch gut sein, dass der Vormieter die Küche einfach drin gelassen hat. Somit hat er sie quasi dem Vermieter geschenkt. Und wenn du die Wohnung in dem Fall mit Küche anmietest, wäre der Vermieter für die Instandhaltung zuständig.

  • Danke Fruggel, ja das waren wie schon geschrieben, nur gesagte Worte bei Wohnungsübergabe. Zuständig nur für tropfenden Wasserhahn 🤔. Dann wäre evtl. auch bei anderen Mängeln der Vermieter dran


    ....ja letzteres hast du ja geschrieben. Sorry 🙈

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