Hallo, ich hab ne Frage zur Küche. Mein Vormieter hat eine Küche auf eigene Kosten einbauen lassen. Bei Wohnungs-Übergabe wurde diese mir geschenkt. Den Vormieter habe ich nie gesehen, demnach auch nix abgekauft.
Wenn irgendwas defekt ist, wäre das meine Sache. Höchstens wenn der Wasserhahn tropft, kann ich mich beim HM melden. Im Mietvertrag steht keine EBK.
Meine Frage ist nun.....der Vormieter hatte ja andere Ansprüche als ich. Somit würde ich gerne Veränderungen vornehmen lassen. Darf ich jetzt eigenständig Anpassungen und Veränderungen vornehmen oder muß der Vermieter informiert oder gar gefragt werden, ob er einverstanden ist??? Es handelt sich nur um Austausch von Geräten und Erweiterung der Möbel. Evtl. Neuanordnung von Schränken ohne Veränderung von Wasser- oder Gasanlagen.
Danke verkes