Hallo liebe Forumteilnehmer,
ich bitte um euren Rat/Hilfe zu folgendem Fall:
Auf dem Wohnungsübergabeprotokoll (noch nicht erfolgt und nicht unterschrieben) steht folgendes:
Widerrufsrecht: Es steht dem Mieter ein gesetzliches Widerrufsrech nach §§ 312 Abs. 4, 355 BGB zu, wenn der Vermieter Unternehmer (§ 14 BGB) ist. Der Mieter kann sein Widerrufsrecht binnen 14 Tagen seit Unterzeichnung des Übergabeprotokolls ausüben. Der Mieter kann die gesetzliche Musterwiderrufsformulierung nutzen (Bundesgesetzblatt 2013 Teil I Nr. 58, S. 3665)
Es erfolgte noch keine Belehrung auf dieses Widerrufsrecht.
Folgende Fakten liegen vor:
- Mietvertrag ist unterschrieben (3 Wochen vor Mietbeginn)
- Schlüsselübergabe erfolgte noch nicht, da Wohnung noch gestrichen wird
- Wohnungsübergabeprotokoll wird mit Schlüsselübergabe erfolgen
- Es befinden sich keinerlei Gegenstände/Eigentum von mir in der Wohnung
- Vermieter führte die Wohnungsbesichtigung nicht selber durch, gab diese aber in Auftrag
- Vermieter ist Unternehmer (§14 BGB).
Besteht eurer Meinung nach hier die Möglichkeit den bereits unterschriebenen Mietvertrag zu widerrufen? Vielen Dank im Vorfeld für eure Hilfe.
Viele Grüße
Seeopal