Mietvertrag mit Widerrufsrecht

  • Hallo liebe Forumteilnehmer,

    ich bitte um euren Rat/Hilfe zu folgendem Fall:

    Auf dem Wohnungsübergabeprotokoll (noch nicht erfolgt und nicht unterschrieben) steht folgendes:

    Widerrufsrecht: Es steht dem Mieter ein gesetzliches Widerrufsrech nach §§ 312 Abs. 4, 355 BGB zu, wenn der Vermieter Unternehmer (§ 14 BGB) ist. Der Mieter kann sein Widerrufsrecht binnen 14 Tagen seit Unterzeichnung des Übergabeprotokolls ausüben. Der Mieter kann die gesetzliche Musterwiderrufsformulierung nutzen (Bundesgesetzblatt 2013 Teil I Nr. 58, S. 3665)

    Es erfolgte noch keine Belehrung auf dieses Widerrufsrecht.

    Folgende Fakten liegen vor:

    • Mietvertrag ist unterschrieben (3 Wochen vor Mietbeginn)
    • Schlüsselübergabe erfolgte noch nicht, da Wohnung noch gestrichen wird
    • Wohnungsübergabeprotokoll wird mit Schlüsselübergabe erfolgen
    • Es befinden sich keinerlei Gegenstände/Eigentum von mir in der Wohnung
    • Vermieter führte die Wohnungsbesichtigung nicht selber durch, gab diese aber in Auftrag
    • Vermieter ist Unternehmer (§14 BGB).

    Besteht eurer Meinung nach hier die Möglichkeit den bereits unterschriebenen Mietvertrag zu widerrufen? Vielen Dank im Vorfeld für eure Hilfe.

    Viele Grüße

    Seeopal

  • Das Widerrufsrecht ist ein wenig kompliziert um zu entscheiden, ob es vorliegt oder nicht. Wenn aber der Vermieter über ein solches Recht informiert und es einräumt, dann besteht es auch, im Zweifel also als freiwilliges Entgegenkommen. Man kann sich darauf berufen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!