Ich habe in der Zentrale von der Hausverwaltung ein Schreiben zur vorzeitigen Neuvermietung unterschrieben. Unten in dem Schreiben steht:
„Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.“
Also die Hausverwaltung hat es nicht unterschrieben.
Ich habe auch noch folgende Antwort von der Hausverwaltung bekommen:
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wir können Sie nur vorzeitig aus dem Mietverhältnis entlassen, sofern wir einen Nachmieter gefunden haben, der die Wohnung auch bereits vorzeitig anmieten möchte. Da Herr D. die Wohnung erst zum 01.09.2023 anmieten kann, können wir Sie auch erst zum 31.08.2023 aus dem Vertrag entlassen. Grundvoraussetzung ist, dass es zum einen Vertragsabschluss gekommen ist. Mit Ihrer Unterschrift auf dem Schreiben zur vorzeitigen Neuvermietung bestätigen Sie lediglich, dass Sie mit der vorzeitigen Neuvermietung einverstanden sind und die Wohnung in einem entsprechenden Zustand übergeben können. Auch der Abnahmetermin kann bereits vor dem Mietende stattfinden und beeinflusst nicht, wann wir Sie aus dem Mietverhältnis entlassen können.
Aufgrund dessen wird die gesamte Miete für August fällig. Sofern wir Sie aus dem Mietverhältnis zum 31.08.2023 entlassen sollen, bitte ich Sie, zeitnah das Schreiben in unseren Geschäftsräumen zu unterzeichnen.