Heizkostenverbrauch im Juni?

  • Moin @ Community,

    heute habe ich die übliche Übersicht über die mtl. Verbräuche bekommen, die für Juni einen Wert von 3,48 Kwh auswies. Wie kann das sein, meine Heizung läuft doch überhaupt nicht? Oder stimmt der Wert mit einer hinzunehmenden Anzeige überein, wenn die Wohnungstemparatur 29 Grad beträgt? Ich habe dabei so einige Zweifel.

    Schöne kostenlose warme Tage!

    Peeches

  • Fruggel

    Hi, danke für die Antwort. Ich verstehe das bloß nicht. Die Dinger werden per Funk abgelesen. Kann es tatsächlich sein, dass ohne eingeschaltete Heizkörper ein Messwert zustande kommt?

    Gruß Peeches

  • Natürlich wäre das nicht normal. Ein Messgerät soll die Wärme oder Wärmeenergie messen. Aber die Überlegung hilft dir nicht weiter, denn man muss systematisch heraus finden, wo der Fehler ist. Vielleicht ist ein Gerät defekt.

  • Fruggel

    Ich habe grad mit der großen Firma zur Heizkostenverbrauchserfassung telefoniert, und folgende Erklärung erhalten:

    Diese mtl. Mail ist lediglich eine Verbrauchsinformation, und ein Saldo kann selbst ohne tatsächlichen Verbrauch dann und dadurch zustande kommen, wenn sich die Kosten, z. B. für das Heizmittel, hier Gas, im Vergleich zum Vorjahr geändert haben, was ja der Fall war. Die fließen da dann mit ein.

    Gruß, Peeches

  • Diese Mitteilung kann ich nicht nachvollziehen.

    (1) Wenn fernablesbare Ausstattungen zur Verbrauchserfassung installiert wurden, hat der Gebäudeeigentümer den Nutzern Abrechnungs- oder Verbrauchsinformationen für Heizung und Warmwasser auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs oder der Ablesewerte von Heizkostenverteilern in folgenden Zeitabständen mitzuteilen:...

  • Diese mtl. Mail ist lediglich eine Verbrauchsinformation, und ein Saldo kann selbst ohne tatsächlichen Verbrauch dann und dadurch zustande kommen, wenn sich die Kosten, z. B. für das Heizmittel, hier Gas, im Vergleich zum Vorjahr geändert haben, was ja der Fall war. Die fließen da dann mit ein.

    Die Aussage ist falsch. Wie Fruggel schon schrieb, wird mit dieser monatlichen Info nur der tatsächliche Verbrauch in kWh mitgeteilt. Diesem Verbrauch in kWh sind ja aber keine Kosten hinterlegt.

    Selbst wenn sich die Kosten verdoppelt haben: Wenn Du nichts verbraucht hast, kann auch kein Verbrauch ausgewiesen sein.

    Der Verbrauch wäre eigentlich nur plausibel, wenn Du sogenannte "Einfühler"-Messgeräte an der Heizung hast. Diese messen schlicht und einfach nur die Raumtemperatur und können im Sommer schon mal zählen. Im Gegensatz dazu gibt es die Zweifühler-Geräte, die den Temperaturunterschied zwischen Heizung und Raum messen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Wir hatten in der alten Wohnung, das sobald die Temperatur einen bestimmten Wert überstiegen hat, die Heizungszähler hoch gezählt haben.

    Diese haben aber nur die gemacht, die im "Notlauf" (1-Sensor-Modus) unterwegs waren.

  • Danke an Alle!

    Jetzt habe ich widersprüchliche Aussagen, die mich folgern lassen, der Fernableser ist defekt, und generiert Verbräuche und somit Kosten, die nicht entstanden sind.

    Wie gehe ich damit um?

    Gruß, Peeches

  • Jetzt habe ich widersprüchliche Aussagen, die mich folgern lassen, der Fernableser ist defekt, und generiert Verbräuche und somit Kosten, die nicht entstanden sind.

    Wie gehe ich damit um?

    Wenn es ein "Einfühler-Gerät" ist, muss kein Defekt vorliegen, sondern es ist eine technische Eigenschaft. Da hier aber nur die Einheiten an den Heizkostenverteilern zählen, an der Heizungsanlage aber kein wirklicher Verbrauch entsteht, sinkt der Preis pro Einheit.

    Letzteres sollte geprüft werden: Läuft die Heizungsanlage oder zählen nur die Messgeräte.

    Die Frage würde ich deinem Vermieter schriftlich stellen. Die Aussage des Messdienstleisters ist definitiv falsch.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Leipziger82

    Deiner Schilderung entsprechend habe ich das so getan.

    Ich weiß aber, dass die H-anlage definitiv nicht läuft, jetzt. Könnte eine technische Wartung diesen Verbrauch generiert haben? Ich habe ja immernoch dies defekte Thermostatventil, welches sich nicht wirklich abschalten läßt, und es gäbe noch eine Möglichkeit?

    Klar, das ist reine Spekulation, aber wäre es theoretisch überhaupt möglich?

    Schönen Freitag!

  • Könnte eine technische Wartung diesen Verbrauch generiert haben?

    Das wäre durchaus möglich, wenn auch unwahrscheinlich. Solche Wartungen werden in der Regel nicht im Hochsommer durchgeführt.

    Ich habe ja immernoch dies defekte Thermostatventil, welches sich nicht wirklich abschalten läßt, und es gäbe noch eine Möglichkeit?

    Wenn das Thermostat, bzw. das Ventil defekt ist, würde ich beim Vermieter Druck machen, damit das gewechselt wird. Ein Verbrauch kann aber auch nur dann entstehen, wenn die Heizungsanlage wirklich läuft.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Leipziger82

    Ja, das ist ja soweit rein technisch betrachtet verständlich.

    würde ich beim Vermieter Druck machen

    Habe ich, mit Späßken dran. Aber es zeigt sich mal wieder, wieviel Wahrheit in dem Attribut "Dickfelligkeit" liegt. Ich gebe nach verstrichenen drei Tagen noch 11, also die üblichen 10 - 14 Tage. Man will ja nett sein, und ein Danach kommt ja auch noch.

    Tschöhkes

  • Moin in die Runde,

    es droht neues Ungemach zu dem von mir schon länger eröffneten Thema dergestalt, dass die Vermieterges. jetzt endlich meiner Mängelmeldung, die ich erst kürzlich, also 01/2023 gemacht hatte, nachkommen, und die Haus- und Hoffirma beauftragen wird, das Teil zu überprüfen. Zitat: "Sollte da aber nichts sein, also kein Defekt, müsste ich den Aufwand selbst bezahlen." Zitatende

    Meine Rechtsauffassung ist, ich muss gar nix bezahlen, weil die eh verpflichtet sind, bei einer Mängelmeldung zu kommen. Und: "Der (HEIZUNGS-) Techniker der gleichen Firma, der eine Woche vorher im Keller war, und dem ich die Defekte geschildert hatte, hatte meiner Überzeugung zugestimmt, sei gar nicht in der Lage gewesen, das so zu beurteilen, der hätte das Teil ja nicht gesehen."

    Also da weiß ich, wieso sich die Politik Gedanken über den inneren Zusammenhalt der Gesellschaft macht.

    Unfreundlich geht die Welt zu Grunde!

    Aber im Ernst: Wer hat jetzt Recht?

  • Fruggel, Leipziger82

    Moin,

    Mangel gemeldet im Januar d. J. , vergangenen Dienstag getauscht, aber auch nur nach Anwaltsintervention.

    Das brauchte über ein halbes Jahr, ein 30 € teures Teil tauschen zu lassen. Tuut dat Not?

    Der Mangel mit dem Verbrauch ohne Heizung liegt gleichermaßen in der Obliegenheit des Vermieters.

    Aber soll ich mir bei solcher Bräsigkeit die Zeit damit vertreiben?

    Sind 3,48 KWh das wert, also was würden die mich netto tatsächlich kosten? Ich habe keine Vorstellung, sind das gar Peanuts?

    Stressfreies Wohnen wünscht

    Peeches

  • Das ist jetzt alles reine Spekulation über den Verbrauch, denn du hast oben geschrieben, dass der Verbrauch laut Dienstleister nur eine Prognose ist und vom tatsächlichen Wert abweichen kann. Ich verstehe daher nicht, warum du nicht einfach selber mal das Display abliest um es genauer zu wissen. 3,48 kWh sind aber tatsächlich nicht Wert, sich Gedanken darüber zu machen.

  • Fruggel

    Das habe ich schon mal gemacht tatsächlich, im Winter. Das Ergebnis ergab Heizkosten für einen Raum, der gar nicht zu meiner Wohnung gehört! Aber das hatten wir ja schon, und ist auch echt kompliziert. Da kommt man eben bloß mit einem Anwalt weiter. Sehr Schade, dass es nicht mehr Ohne geht, auch allgemein!

    Tschüß erstemal, und :thumbup: Danke nochmals für Eure wertvolle Unterstützung! Peeches

  • Alaaf und Helau!

    Kürzlich erhielt ich die mtl. Übersicht des Wärmeverbrauchs im Oktober, erfasst durch eine v. Vermieter beauftragte Firma per Fernauslese. Darin enthalten einen satten Mehrverbrauch von 33%, im Vergleich zu einem normierten Vergleichsverhalten.

    Die Fakten: Der Vermieter hat heizungsseitig die Temperatur pro Raum auf 19 Grad fixiert. Das wurde allen Mietern schriftlich mitgeteilt. Da ich einen Erfassungsfehler vermute, der seit Vertragsbeginn vor drei Jahren existiert, und in der Heizkostenabrechnung 2022 für eine Rückzahlung v. über 300,- sorgte, habe ich den Vermieter schriftlich gebeten, der Sache, meiner Vermutung entsprechend bei der verantwortlichen Firma für Klärung zu sorgen. Passiert ist seitdem nichts.

    Entspricht mein Verhalten dem Narrativ, der Vermieter sei als Auftraggeber dem Heizkostenerfasser ggü. dazu verpflichtet, oder muss ich als Mieter für Klärung sorgen, darf der beauftragte Heizkostenerfasser mir als Mieter darüber Auskunft erteilen?

    Schunkel un Lache joot

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