Heiz-/Warmwasserkosten VIEL zu hoch

  • kann mir noch jemand erklären was in meiner Abrechnung unter dem Punkt Heizkosten der Verbrauch 2 ist? mir ist das alles nicht ersichtlich


    Auf Seite 2 ist da ein Betrag ausgewiesen. Dieser betrifft die Brauchwassererwärmung, welche 19,57% der Gesamtheizkosten beträgt.
    Damit Du nicht uninformiert den Tag beendest: Das Haus hat wohl 2 Wärmemengenzähler ->Google/Wiki , welche die in die Raumheizungen gegangene Leistung bzw. in die Wassererwärmung gegangene Leistung vergleicht. In diesem Verhältnis werden dann letztendlich die Gesamtkosten für die beiden "Nutzer" verbraten. Falls noch Fragen, bitte...:)

  • danke Berny (mal wieder), versteh es zwar noch nicht ganz, aber werde mich morgen mal damit auseinander setzen
    heute hab ich die Abrechnung mal "umgeschrieben", hab ein mal statt mit ca. 1000 Euro Betriebsstrom nur mit 100 Euro gerechnet und statt 50/50 mit 30/70, aber da kam dann das Problem mit Verbrauch 2 und ich wusste nicht wie ich die Rechnung neu schreibe
    und es scheint mir, dass ich mich trotz weniger Kosten für Betriebsstrom und 30/70 nicht wirklich besser stehe...

  • ...es scheint mir, dass ich mich trotz weniger Kosten für Betriebsstrom und 30/70 nicht wirklich besser stehe...


    Nun, sei es drum. Wenigverbraucher stehen sich bspw. mit 30/70 besser. Die Intension des Gesetzgebers war, Vielverbraucher mehr zu belasten, damit sie sparen lernen (was dann zur Folge haben wird, dass durch das Energiesparen weniger geheizt und dadurch die Schimmelbildung gefördert wird... *teufel*).
    Ich erwähnte es nur der Vollständigkeit und Korrektheit halber, der dicke Hund ist ja eben der Betriebsstrom.
    Und wenn Du das der HV so "bringst", wissen die, dass der Olli Ahnung hat...:eek::p

  • das schreibt mir nun die Verwaltung:

    Bezug nehmend auf Ihre E-Mail vom 21. Juli 2011 erläutern wir Ihnen gerne den nachgefragten Sachverhalt zur Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung vom 01.01.2010 – 31.12.2010 der oben genannten Liegenschaft.

    Laut Heizkostenverordnung § 7 Abs. 1 – 3 (Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung) sind von den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage mindestens 50% und höchstens 70% von Hundert nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen. Die Entscheidung darüber liegt bei dem Gebäudeeigentümer.

    Die Kosten für den Betriebsstrom werden uns von dem Eigentümer angegeben und dann so in der Abrechnung berücksichtigt.

    Bei Rückfragen der angegebenen Kosten, sowie der Angabe der m² Wohnfläche müssen Sie sich bitte an Ihren Vermieter wenden.

    Wir hoffen hiermit zur Klärung beigetragen zu haben und verbleiben

  • das schreibt mir nun die Verwaltung:

    Bezug nehmend auf Ihre E-Mail vom 21. Juli 2011 erläutern wir Ihnen gerne den nachgefragten Sachverhalt zur Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung vom 01.01.2010 – 31.12.2010 der oben genannten Liegenschaft.

    Laut Heizkostenverordnung § 7 Abs. 1 – 3 (Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung) sind von den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage mindestens 50% und höchstens 70% von Hundert nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen. Die Entscheidung darüber liegt bei dem Gebäudeeigentümer.

    Die Kosten für den Betriebsstrom werden uns von dem Eigentümer angegeben und dann so in der Abrechnung berücksichtigt.

    Bei Rückfragen der angegebenen Kosten, sowie der Angabe der m² Wohnfläche müssen Sie sich bitte an Ihren Vermieter wenden.

    Wir hoffen hiermit zur Klärung beigetragen zu haben und verbleiben

    Das würde ich antworten:

    "Ihr Hinweis auf die Heizkostenverordnung § 7 Abs. 1 – 3 bezieht sich offensichtlich auf die alte Fassung.

    Bitte informieren Sie sich über die seit dem 01.01.2009 gültige Fassung der Heizkostenverordnung 2009, Zitat aus §7: (1) Von den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage sind mindestens 50 vom Hundert, höchstens 70 vom Hundert nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen. In Gebäuden, die das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994 (BGBl. I S. 2121) nicht erfüllen, die mit einer Öl- oder Gasheizung versorgt werden und in denen die freiliegenden Leitungen der Wärmeverteilung überwiegend gedämmt sind, sind von den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage 70 vom Hundert nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen.

    Einer HV sollte diese Änderung, die mit Ausfertigungsdatum 02.12.2008 als "Verordnung zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung" am 10.12.2008 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist, bekannt sein. Somit hat die neue Heizkostenverordnung Gültigkeit für alle Abrechnungszeiträume, die ab dem 01. Januar 2009 beginnen."

    Vom Eigentümer/Vermieter müsstest Du dann die Einsicht in die Belege erbitten.

  • Berny, wie so oft schon: Dankeschön für die Auskunft.
    Ich bereite ein weiteres Schreiben vor.
    Frage mich jetzt nur was für Maßnahmen getroffen werden können, damit der Verbrauch der Wohnung im Keller und der Gewerbeeinheit im Keller nicht weiter in den Betriebsstrom einfließen. Möchte natürlich auch keinen Ärger mit meiner Vermieterin.
    Was ich jetzt immer noch nicht weiß, ob ein gewerblich genutzter Raum nicht irgendwie gesondert abgerechnet werden muss. Vielleicht kannst du mir da noch einen Tip geben?
    Schönen Gruß
    Olli

  • "Frage mich jetzt nur was für Maßnahmen getroffen werden können, damit der Verbrauch der Wohnung im Keller und der Gewerbeeinheit im Keller nicht weiter in den Betriebsstrom einfließen."
    Ich würde die spezielle Sicherung(en) betätigen und prüfen, was alles dann nicht mehr funktioniert. Betriebsstrom heisst: Betriebsstrom der Heizung, und nicht für andere/s.

    "Was ich jetzt immer noch nicht weiß, ob ein gewerblich genutzter Raum nicht irgendwie gesondert abgerechnet werden muss."
    Eine Gewerbemietsache ist genauso wie eine Wohnungsmietsache (separat) abzurechnen.

  • raus nehmen brauch ich keine der Sicherungen, ist ganz klar, dass der gesamte Keller über den Betriebsstrom Zähler läuft
    muss ich dann von meiner Vermieterin verlangen, dass sie eigene Stromzähler/Gas und Wasserzähler für ihr Gewerbe und die Wohnung im Keller installiert? die wird einen Anfall kriegen und damit argumentieren, dass ich ja schon keine Nebenkosten wie Gebäudeversicherung, Müll etc. bezahle
    aber man kann doch nicht, weil man jemandem irgendetwas erlässt auf der anderen Seite nicht korrekt abrechnen!

  • olli66:

    "raus nehmen brauch ich keine der Sicherungen, ist ganz klar, dass der gesamte Keller über den Betriebsstrom Zähler läuft"
    Welches zu beweisen wäre, bspw. durch schriftliche Aussage einer Elektrofachkraft.

    "muss ich dann von meiner Vermieterin verlangen, dass sie eigene Stromzähler/Gas und Wasserzähler für ihr Gewerbe und die Wohnung im Keller installiert?"
    NÖö, nur, dass die Heitungsanlage einen eigenen Zähler bekommt. Andere Mieteinheiten sind nicht Deiune Angelegenheit, solange Du nicht drunter "leidest".

    "die wird einen Anfall kriegen und damit argumentieren, dass ich ja schon keine Nebenkosten wie Gebäudeversicherung, Müll etc. bezahle"
    Hat miteinander nichts zu tun. Massgeblich ist, was im MV vereinbart ist.

    "aber man kann doch nicht, weil man jemandem irgendetwas erlässt auf der anderen Seite nicht korrekt abrechnen!"
    That's right.

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