Hallo,
meine Frage ist -denke ich- einfach, die Vorgeschichte etwas komplex. Ich versuche mich kurz zu fassen.
Wir haben seit kurzem eine Wohnung angemietet und das Garagentor ist kaputt gegangen. Usere Vermieterin war die Woche davor verstorben und noch kein Nachlass geklärt. Ich rufe also den Hausverwalter an, der sagt "Elektriker rufen". Ich rufe den Elektriker, der kommt, prüft und sagt "Elektrik OK, Garagentor kaputt". Dann ist folgendes passiert:
Der Elektriker schreibt eine Rechnung (42,54 €) an die Hausverwaltung
Die Hausverwaltung schreibt dem Elektriker, die Rechnung muss an den Eigentümer
Der Elektriker schreibt seine Rechnung an die Eigentümer
Die Egentümer wenden sich an die Hausverwaltung "sich um diese Rechnung zu kümmern"
Die Hausverwaltung schreibt mir, ich soll das bezahlen wegen folgender Vertragsklausel:
"Der Mieter trägt die Kosten für das Beheben kleiner Schäden an Installationsgegenstännden für Elektrizität, Wasser Abwasser und Gas, den Heiz-, Koch und Kühleinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Bedienungsvorrichtungen für Roll- und Fensterläden bis zu einem Betrag von EUR 100,00 netto im Einzelfall; der Gesamtbetrag, der auf den Mieter jährlich entfällt, darf 8% der Jahresgrundmiete, höchstens jedoch EUR 500,00 netto nicht übersteigen. ..."
Meine Überlegung: Der Elektriker hat nichts repariert, sonder einen Schaden festgestellt. -> Der Schaden (Garagentor) ist Sache des Eigentümers und die Feststellung des Schadens auch.
Problem: Ich habe den Elektriker gerufen. (auf Anraten der Hausverwaltung)
Nun meine Frage: Muss ich das rechtlich gesehen bezahlen?
Vielen Dank für eure Hilfe
Gruß
Johannes