Übernahme von Kosten für Elektriker

  • Hallo,

    meine Frage ist -denke ich- einfach, die Vorgeschichte etwas komplex. Ich versuche mich kurz zu fassen.

    Wir haben seit kurzem eine Wohnung angemietet und das Garagentor ist kaputt gegangen. Usere Vermieterin war die Woche davor verstorben und noch kein Nachlass geklärt. Ich rufe also den Hausverwalter an, der sagt "Elektriker rufen". Ich rufe den Elektriker, der kommt, prüft und sagt "Elektrik OK, Garagentor kaputt". Dann ist folgendes passiert:

    Der Elektriker schreibt eine Rechnung (42,54 €) an die Hausverwaltung
    Die Hausverwaltung schreibt dem Elektriker, die Rechnung muss an den Eigentümer
    Der Elektriker schreibt seine Rechnung an die Eigentümer
    Die Egentümer wenden sich an die Hausverwaltung "sich um diese Rechnung zu kümmern"
    Die Hausverwaltung schreibt mir, ich soll das bezahlen wegen folgender Vertragsklausel:

    "Der Mieter trägt die Kosten für das Beheben kleiner Schäden an Installationsgegenstännden für Elektrizität, Wasser Abwasser und Gas, den Heiz-, Koch und Kühleinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Bedienungsvorrichtungen für Roll- und Fensterläden bis zu einem Betrag von EUR 100,00 netto im Einzelfall; der Gesamtbetrag, der auf den Mieter jährlich entfällt, darf 8% der Jahresgrundmiete, höchstens jedoch EUR 500,00 netto nicht übersteigen. ..."

    Meine Überlegung: Der Elektriker hat nichts repariert, sonder einen Schaden festgestellt. -> Der Schaden (Garagentor) ist Sache des Eigentümers und die Feststellung des Schadens auch.
    Problem: Ich habe den Elektriker gerufen. (auf Anraten der Hausverwaltung)

    Nun meine Frage: Muss ich das rechtlich gesehen bezahlen?

    Vielen Dank für eure Hilfe
    Gruß
    Johannes

  • Hallo,

    grundsätzlich zahlt derjenige, der beauftragt hat, also Du.

    Wofür ist denn der Hausverwalter zuständig? Dein Ansprechpartner ist eigentlich der Vermieter und nicht der Hausverwalter, sofern Dir keine Vollmacht von diesem vorliegt.

    Wenn sich der Eigentümer weigert, die Kosten zu übernehmen, wärst Du hier in der Verantwortung.

    Eine Kleinstreparaturklausel greift hier sicher nicht. Hier wäre nur die tatsächliche Schadenbehebung zu zahlen, nicht aber eine bloße Feststellung eines Schadens.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo Leipziger82,

    danke für deine Antwort. Den Hausverwalter habe ich nur angerufen, weil meine Vermieterin, wie gesagt, verstorben war. Ich glaube er ist für fast nichts mehr zuständig, allerdings hatte er mir vor diesem Fall auch bei anderen Schäden geholfen, diese beseitigen zu lassen, da dachte ich er hilft mir auch hier.

  • Im schlimmsten Fall hat dieser aber keine Entscheidungsbefugnis, was das Erteilen von Aufträgen betrifft.

    Da hier auch kein Gefahr in Verzug vorgelegen hat, wäre es besser gewesen, die Reparatur nicht zu beauftragen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ja, dass ich den nicht hätte rufen sollen, hab ich schon begriffen.^^

    Dass die Klausel hier nicht greift, ist mir schon eine Hilfe. Danke dafür!

    Meine Überlegung: "Der Elektriker hat nichts repariert, sonder einen Schaden festgestellt. -> Der Schaden (Garagentor) ist Sache des Eigentümers und die Feststellung des Schadens auch." wird durch meine Beauftragung überboten??? :(

    Einmal editiert, zuletzt von Kishi88 (10. Januar 2017 um 15:09)

  • Ja, dass ich den nicht hätte rufen sollen, hab ich schon begriffen.^^

    Dass die Klausel hier nicht greift, ist mir schon eine Hilfe. Danke dafür!

    Meine Überlegung: "Der Elektriker hat nichts repariert, sonder einen Schaden festgestellt. -> Der Schaden (Garagentor) ist Sache des Eigentümers und die Feststellung des Schadens auch." wird durch meine Beauftragung überboten??? :(

    Hallo,

    wenn du jetzt nicht mehr in die Garage kommst, zahlst auch keine Miete mehr dafür, mit dem gespartem Geld kannst du dann die Rechnung bezahlen und dich an die Erben wenden wenn diese dann feststehen.

    Gibt es einen Nachlassverwalter?? Wenn ja, wäre dieser für das Mietverhältnis in der Zeit bis der Nachlass geregelt ist zuständig.

    Gruß
    BHShuber

  • Das Glück im Unglück ist, dass das Garagentor im offenen Zustand kaputt gegangen ist. Wir haben jetzt sozusagen einen Carport :p

    Inzwischen sind Erben gefunden worden. Die haben die Rechnung ja wieder an die Hausverwaltung weitgergegeben.

    Unser Haus hat neben der Garage auch Carports, ich könnte jetzt natürlich eine Mietminderung für die eingeschränkte Funktion der Garage einfordern, aber das ist mir zu dreist. Die Neuen Eigentümer kümmern sich jetzt auch um die Reparatur des Garagentors, darum wundert es mich überhaupt, dass sie diese "popelige" Rechnung zurückweisen...
    Ich werde mich mal mit denen in Verbindung setzten und das mit denen auskaspern. Das Wichtigste war für mich, dass diese Klausel nicht greift. Und die Tatsache, dass ich den Fehler gemacht habe und den Elektriker bestellt habe, sehe ich ja auch ein.

    Ich danke euch für die Tipps!

    Thread kann geschlossen werden.

    Gruß
    Johannes

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