Heiz-/Warmwasserkosten VIEL zu hoch

  • Hallo Zusammen, ich wohne in einer 50m² Wohnung. Das Haus gehört einer Familie und sie selbst beziehen zwei große Wohnungen und eine Gewerbeeinheit (Fußpflege) befindet sich im Keller. Der Vermieterin ist es zu aufwendig eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen. An dieser Stelle profitiere ich davon, dass ich Posten wie Gebäudeversicherung, Müll, etc. nicht bezahle. Ich bezahle lediglich die Kosten für Heizung und Warmwasser. Diese sind aber enorm. Ich bin ein sparsamer Mensch. Dusche 2 Min. täglich, die Heizung ist nur ca. 30-60 Tage im Jahr an und auch lange nicht auf voller Stufe und trotzdem hatte ich eine hohe Nachzahlung. Ich zahle somit monatlich ca. 120 Euro nur für Heizung und Warmwasser und das bei meinem sparsamen Verbrauch. Versteh das einfach nicht. Wenn noch normale Nebenkosten dazu kämen, könnte ich mir die Wohnung gar nicht leisten. Hab in meinem Leben noch nie so viel für Heizung und Warmwasser bezahlt. Hat jemand eine Idee was die Ursache sein könnte? Falsch abgerechnet oder Zähler nicht richtig geeicht?
    Vielen Dank für Eure Ideen.

  • Wie wird denn der Verbrauch ermittelt, mit Verdunsterröhrchen, Messuhren, oder wie?

    Und wenn Sie in einem Forum wirklich Hilfe erwarten, dann müssen Sie auch die Abrechnungen einstellen. Ansonsten wäre das nämlich Kaffeesatzleserei. Und damit ist Ihnen nicht geholfen.

  • Wenn Sie die Frage ernsthaft beantwortet haben wollen, sollten Sie schon etwas mehr Intelligenz in diese investieren.
    Ob falsch gerechnet wurde oder gar der Zähler defekt ist, kann doch hier, aufgrund Ihrer Angaben, kein Mensch beantworten.
    So was muß man doch beim Einstellen der Frage schon beachten.

  • Gegen diese Abrechnung ist nichts einzuwenden. Was anderers hätte mich auch gewundert, denn die Dienstleister kennen in der Regel ihr Metier und machen so schnell keine Fehler.

    Was mich aber wundert ist der sehr hohe Verbrauch an Betriebsstrom. Hier werden sicherlich noch einige andere Verbraucher über diesen Zähler laufen.

    Wenn Sie wissen, wo sich der Zähler befindet, mal die Sicherung ausschalten und abwarten, wer sich beschwert, dass kein Strom da ist.

  • danke, für mich ist aber nicht ersichtlich wie viel ich anteilig an dem Betriebsstrom bezahle, im Keller ist halt ein Gewerbe und da hab ich nichts mit zu tun, sollte ich das aber mitbezahlen wäre das natürlich nicht okay

  • Oh nein! So schwer kann es doch nicht sein, diese Abrechnung zu verstehen. Sehen Sie sich mal die Brennstoffkosten und die Nebenkosten an, dann müsste es bei Ihnen dämmern!

  • Sie sollten mal ihren Wasserhaushalt überprüfen !

    Meine Werte 2010:

    Warmwasser 9,58 m³ mit 2 Personen über das gesamte Jahr 2010.

    Wie schon gesagt; bei Ihren Verbrauch von 28 m³ müsste bald was dämmern.

  • Hallo olli66,

    "Ich bezahle lediglich die Kosten für Heizung und Warmwasser."
    , ausserdem die Kanalgebühren.

    "Hab in meinem Leben noch nie so viel für Heizung und Warmwasser bezahlt. Hat jemand eine Idee was die Ursache sein könnte? Falsch abgerechnet?"
    Ja! Für ab dem 01.01.2009 begonnene Abrechnungszeiträume sind die Kosten nicht mehr nach 50% anteiliger Mietfläche und 50% für Verbrauch anzurechnen, sondern zwingend zu 30/70 aufzuteilen. Sogar anderslautende Beschlüsse von Wohnungseigentümerversammlungen wären rechtswidrig und anfechtbar. HeizkostenV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis , §§7+8.

    "Zähler nicht richtig geeicht?"
    Nachschauen hilft: Warmwasserzähler sind alle 5 Jahre zu eichen oder zu "eichtauschen", KWZ alle 6 Jahre. Müsste auf der Skala zu erkennen sein.
    Die hier gezeigte Abrechnung ist m.E rechtswidrig ausser der Abwasserkostenberechnung.
    In einem Niedrigstenergiehaus dürftest Du ja wohl nicht wohnen?

    PS: Die Zentralheizungsanlage mit WW-Bereitung in meinem 5er-MFH benötigt pro Jahr übrigens 80€ an Betriebsstrom...

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (20. Juli 2011 um 18:02)

  • Sie sollten mal ihren Wasserhaushalt überprüfen !

    Meine Werte 2010:

    Warmwasser 9,58 m³ mit 2 Personen über das gesamte Jahr 2010.

    Wie schon gesagt; bei Ihren Verbrauch von 28 m³ müsste bald was dämmern.


    Hi, ich bin mir da nicht soo sicher: In meinem 5er-MFH beträgt der Jahresverbrauch (kalt 23m³ und warm 13m³) pro WE durchschnittlich also36m³.

  • vielen dank für all euer feedback, arbeite mich morgen da durch, bin grade unterwegs.
    möchte nur noch mal anmerken, dass ich nur 2 min täglich dusche und die heizung fast nie an habe

  • möchte nur noch mal anmerken, dass ich nur 2 min täglich dusche und die heizung fast nie an habe


    Das sagt jeder(!), der sich über hohe Kosten beschwert.:cool:
    ("Bei Inbetriiebnahme des Fahrzeugs war Kraftstoffverbrauch festzustellen."):eek:

  • ne ne glaubt's mir mal! ich bin Mitglied in einer Wellness Anlage und im Tennisverein, ich dusche immer dort! zu Hause morgens wirklich nur 2 Minuten und ich hab's gerne kühl im Schlafzimmer und da ich ein Ein-Zimmer-Appartement habe lauf ich lieber tagsüber mit nem Pulli rum und kann dafür nachts bei angenehmen 19 Grad gut schlafen wie die Heizung ständig anzuhaben und dann mein Zimmer nicht mehr runtergekühlt bekomme

    sei doch bitte jemand so lieb und gib mir noch einen Tip bezüglich der Betriebskosten/Brennwerkosten/Betriebsstrom wie ich leicht errechnen kann wie viel ich anteilig davon bezahle
    wenn in den Allgemeinstrom (was normalerweise nur Treppenhaus Strom etc.) ist, in meinem Fall die Gewerbeeinheit im Keller mit einfließt, bin ich ja stark benachteiligt
    wüsste gerne mit wie viel Euro genau mir das berechnet wird
    hab mal Heizung und Warmwasser durchgerechnet falls es zu 70/30 berechnet würde, so viel besser würde ich mich auch nicht stehen, das macht einfach nicht diese enormen Kosten aus die in meiner Wohnung anfallen

    danke noch mal für Eure Hilfe

  • olli66:

    "sei doch bitte jemand so lieb und gib mir noch einen Tip bezüglich der Betriebskosten/Brennwerkosten/Betriebsstrom"

    Bitteschön, folgende Vergleiche (ich verwalte ein MFH):

    Dein MFH mit 308m² Mietfläche vs. Mein MFH mit 180m² Mietfläche:

    Gas: 75908kWh vs. 28050kWh.
    Betriebsstrom: 1009€ vs. 80(!!!)€.
    Schornsteinfegen: 51€ vs. 60€ (mit Abgasmessung).
    Sonstiges: 123€ vs. 100€ (hier: Heizungs- und Betriebsraumreinigung).
    Service-Gebühren: 382€ vs. 208€ (hier: Heizkostenberechnungsfirma).

    "wie ich leicht errechnen kann wie viel ich anteilig davon bezahle"
    50,94/308,24.

    "wenn in den Allgemeinstrom (was normalerweise nur Treppenhaus Strom etc.) ist, in meinem Fall die Gewerbeeinheit im Keller mit einfließt, bin ich ja stark benachteiligt"
    Jawoll, da wäre zu überprüfen, inwiefern §263 StGB in Betracht kommt. Jedoch kann der VM über den Fehler in der Hauselektrik mglw. tatsächlich ahnungslos sein. Und der Heizkostenberechner macht offensichtlich auch keine Plausibilitätsprüfung. Und: Solange ihm die HV nicht aufgibt, nach Vorschrift (30/70) abzurechnen, rechnet er stur weg rechtswidrig nach 50/50 ab. Selbst schon woanders festgestellt und erfolgreich reklamiert (VM war Richter:rolleyes:).

    "wüsste gerne mit wie viel Euro genau mir das berechnet wird"
    Sachverständigengutachten kannste hier wohl nicht erwarten, nur Meinungsäusserungen.

  • Hallo Berny,
    vielen Dank. Das ist ja der Hammer was in meinem Haus verbraucht wird. Wie geh ich denn nun am besten vor?
    Kannst du mir noch erklären was mit "50,94/308,24" gemeint ist?
    Danke
    Olli

  • Zitat

    wüsste gerne mit wie viel Euro genau mir das berechnet wird

    Och ne, dies ist ein Forum für Mietrecht und nicht für die Grundrechenarten plus Prozentrechnen.

    Zitat

    hab mal Heizung und Warmwasser durchgerechnet falls es zu 70/30 berechnet würde,

    Nicht 70/30 sondern 30/70 Grundkosten/Verbrauchskosten.

    Oder ganz hart gesagt, was bringt es, wenn man im Forum die passenden Informationen bekommt, sie nicht zur Kenntnis nimmt und immer wieder über die hohen Kosten jammert? Ein wenig rechnen mit dem Taschenrechner darf doch wohl von einem Fragesteller erwartet werden.

    Und solche beratungsresistenten Mieter sollten zum Mieterverein oder zu einem Anwalt für Mietrecht gehen.

  • ganz schön abgehoben so mancher hier
    ich weiß nur, dass so mancher Mitarbeiter in einer HV einem noch nicht mal eine Abrechnung erklären kann
    ich kann rechnen, aber eine Nebenkostenabrechnung verstehen tut noch lange nicht jeder!
    hier durchzublicken ist für jemanden der keine Ahnung vom Fach hat alles andere als leicht
    und keine Sorge, ich hab das schon verstanden, dass max. 70 Prozent nach Verbrauch abgerechnet werden können und die neue Gesetzlage es auch so vorsieht
    nur weil ich 70/30 geschrieben habe und nicht 30/70 weiß ich trotzdem wovon ich rede

  • olli66:

    "Das ist ja der Hammer was in meinem Haus verbraucht wird. Wie geh ich denn nun am besten vor?"
    Ich würde die Hausverwaltung nach Terminvereinbarung persönlich um Erklärung bitten bzgl. der 50/50 mit Hinweis auf die HKVO 2009, §7 (1), wonach der 30/70er Abrechnungsmassstab zwingend vorgeschrieben ist und eine korrigierte Abrechnung einfordern.
    Ferner Erklärung des über 10-fach höheren als üblich Betriebsstrom - oder wird mit dem auch geheizt oder Warmwasser zubereitet(?!). Eine Umwälzpumpe, die ab und zu nach Bedarf mal anspringt, hat i.d.R. 50W Leistung. Nun darfste selbst mal rechnen... ;) ).

    "Kannst du mir noch erklären was mit "50,94/308,24" gemeint ist?"
    Vergleich Deiner Wohnfläche zur Gesamtwohnfläche als Bruch... :idee: ;) - und somit Dein prozentualer Anteil vom Haus.

  • Danke Berny, ich schreib die HV mal an.
    Wüsste jetzt nur noch gerne, ob der gewerblich genutzte Raum im Keller (dort findet ein enormer Verbrauch statt!) und ein zusätzlich bewohntes Zimmer im Keller und ein riesen Gefrierschrank des Vermieters mit in den Verbrauch/in die WF einfließen dürfen.
    DANKE FÜR DEINE HILFE

  • Danke Berny, ich schreib die HV mal an.
    Wüsste jetzt nur noch gerne, ob der gewerblich genutzte Raum im Keller (dort findet ein enormer Verbrauch statt!) und ein zusätzlich bewohntes Zimmer im Keller und ein riesen Gefrierschrank des Vermieters mit in den Verbrauch/in die WF einfließen dürfen.
    DANKE FÜR DEINE HILFE


    Irgendwo... wurde mal erwähnt, dass, wenn man die Allgemeinsicherung ausschaltet, man feststellen kann, wer so alles (un)berechtigterweise dranhängt... ;);(

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