Leistung von Versicherung und Kautionseinbehalt

  • Hallo,

    Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen oder Ratschläge geben.

    Bin seit dem 1.8.2022 aus meiner alten Wohnung heraus, am selben Tag zog eine neue Mieterin bereits ein und der Vermieter führte mit ihr ein Protokoll durch was Schäden betrifft.

    Am nächsten Tag kam es zur Schlüsselübergabe und er möchte die Galerietreppe gemeldet haben weil etliche Stufen durch meine Katzen zerkratzt worden seien. „Seine Aussage“.

    Also gab es kein Übergabeprotokoll und ich meldete den Schaden direkt an meiner Haftpflicht und wartete ab.


    Die Treppe sei Baujahr 98 und jetzt kam ein Kostenvoranschlag herein, 1030€ für 14 Stufen und etliche Arbeiten (sei’s schleifen, lackieren usw). Im August 2022 schaden gemeldet, jetzt im Juni 2023 kam erst von ihm die Rechnung.

    Versicherung hingegen übernimmt nur den Zeitwert 250€ und mehr gibts nicht.

    Jetzt behält sich der Vermieter das Recht meine volle Kaution nach 10 Monaten immernoch einzubehalten von 960€ und er wolle die Differenz ausgeglichen haben sowie die Nebenkostenabrechnung da entstehe eh kein Guthaben für mich.

    Sprich;

    Er würde eine komplett neue Treppe bekommen,

    Von meiner Kaution bleibt ein Teil übrig,

    Und der restliche Teil würde draufgehen vielleicht sogar mehr aufgrund Nachzahlung wie er schön behauptet.

    Also bin ich komplett im Minus-Geschäft!

    Was haltet Ihr von der Situation und welche Rechte bzw Pflichten hab ich denn nun?

  • Versicherung hingegen übernimmt nur den Zeitwert 250€ und mehr gibts nicht.

    Auch du als Mieter must nicht mehr zahlen, daher auch die Versicherung nicht. Ein Vermieter darf nicht besser gestellt werden als wenn es den Schaden nicht gäbe. Ein weiterer Abzug von der Kaution ist also nicht berechtigt.

    Man könnte sich theoretisch noch Gedanken machen, ob du überhaupt für den Schaden aufkommen musst. Denn nach dem Gesetz sind Verschlechterungen durch normalen Gebrauch immer Sache des Vermieters. Aber das hat die Versicherung sicherlich bewertet, denn dann hätte die Versicherung gar nichts gezahlt, wenn sie der Auffassung wäre, dass du als Mieter nicht aufkommen musst.

    Für eine zu erwartende Nachzahlung zu den Nebenkosten darf der Vermieter etwas einbehalten, das ist korrekt.

  • Danke für die schnelle Antwort.

    Also heißt praktisch,. Der Fall wäre abgeschlossen und falls er mehr möchte müsste er das bei der Versicherung einklagen?

    Und er darf tatsächlich nicht meine Kaution mit einbeziehen?!

    Weil auf meine Forderung mir ein Teil der Kaution zurückzuzahlen geht er ebenfalls nicht ein.

  • Weil auf meine Forderung mir ein Teil der Kaution zurückzuzahlen geht er ebenfalls nicht ein.

    Natürlich nicht. Denn er ist der Meinung, dass ihm die gesamte Summe für die Treppe zusteht.

    müsste er das bei der Versicherung einklagen?

    Ich befürchte eher, dass du klagen musst, um den Rest der Kaution zu bekommen, weil er sie nicht zurück gibt. Aber vielleicht bewirkt es schon etwas, wenn du ihm ankündigst, spätestens nach Vorliegen der Nebenkostenabrechnung die Sache zu einem Anwalt zu geben und Klage auf Rückzahlung einzureichen. Eventuell informiert sich der Vermieter dann mal, ob er mit seiner Meinung so ganz richtig liegt.

  • Ja werd das morgen meiner Rechtschutz übergeben und dann mal ordentlich informieren lassen was erlaubt ist und was nicht.

    Weil per email kommen wir überhaupt auf gar keinen Endpunkt zusammen.

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