Besuch mit Haustieren erlaubt?

  • Hallo, meine neue Freundin hat zwei Schäferhunde. Da aufgrund der Tiersituation momentan immer ich sie besuche frage ich mich, wie die rechtliche Situation bzgl. Besuch mit Hunden in meiner eigenen Mietswohnung ist. Ich habe den Standardmietvertrag unterschrieben, in dem zum Thema Tierhaltung in §8 steht:

    Zitat

    Jede Tierhaltung, mit Ausnahme von Kleintieren, wie z. B. Zierifsche, Ziervögel, Hamster, Schildkröten, bedarf der Zustimmung des Vermieters.

    Meine Frage ist nun allerdings, was genau unter "Haltung" fällt. Ein regelmäßiger Besuch von 1x pro Woche über ... sagen wir mal 6 Stunden ... fällt das schon unter "Haltung" oder nur die dauerhafte Anwesenheit solcher Tiere?

    Wie ist die rechtliche Situation?

  • Standardmietvertrag unterschrieben, in dem zum Thema Tierhaltung in §8 steht

    Das ist auch so gültig, dass die Zustimmung des Vermieters für die Haltung nötig ist. Aber darum geht es in deiner Frage gar nicht, sondern wo die Haltung eines Hundes anfängt.

    Ein regelmäßiger Besuch von 1x pro Woche über ... sagen wir mal 6 Stunden

    Ein Besuch ist unproblematisch. Ein Besuch ist noch keine Haltung. Einen Besuch kann der Vermieter somit nicht verbieten. Allerdings zu beachten, dass ein Hund nur als Besuch gilt, wenn er zusammen mit Herrchen/Frauchen da ist. Kommt der Hund allein, z.b. weil du auf die Hunde aufpasst, während deine Freundin 6 Stunden lang in der Arbeit ist, ist es kein Besuch mehr. Es ist dann so, wie wenn es deine eigenen Hunde wären.

    UND:

    Sind wir realistisch, es handelt sich um deine neue Freundin. Es wird sicherlich irgend wann so sein, dass sie länger als 6 Stunden da ist, vielleicht auch über Nacht. Und da kommt man dann in eine Grauzone, wo sich "Besuch" schleichend in eine "Mitbenutzung" der Wohnung umwandelt. Und hier spätestens kann es dann mit dem Vermieter problematisch werden.

    Du solltest daher darüber nachdenken, ob du gegenüber deinem Vermieter mit offenen Karten spielen möchtest und ihn direkt um die (schriftliche) Erlaubnis bittest, dass deine Freundin ihre Hunde mitbringen darf. Damit bist du eventuell in einer besseren Position gegenüber dem Vermieter als wenn du dich später bei Problemen rechtfertigen musst.

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