Hallo, meine neue Freundin hat zwei Schäferhunde. Da aufgrund der Tiersituation momentan immer ich sie besuche frage ich mich, wie die rechtliche Situation bzgl. Besuch mit Hunden in meiner eigenen Mietswohnung ist. Ich habe den Standardmietvertrag unterschrieben, in dem zum Thema Tierhaltung in §8 steht:
ZitatJede Tierhaltung, mit Ausnahme von Kleintieren, wie z. B. Zierifsche, Ziervögel, Hamster, Schildkröten, bedarf der Zustimmung des Vermieters.
Meine Frage ist nun allerdings, was genau unter "Haltung" fällt. Ein regelmäßiger Besuch von 1x pro Woche über ... sagen wir mal 6 Stunden ... fällt das schon unter "Haltung" oder nur die dauerhafte Anwesenheit solcher Tiere?
Wie ist die rechtliche Situation?