Vermieter ändert eigenmächtig die Adresse der vermieteten Wohnung

  • Hallo,

    mein Vermieter gibt im Betreff seines Schriftverkehrs plötzlich eine vom im Mietvertrag die Mietsache definierten Hausnummer eine abweichende Hausnummer an.
    Von Amts wegen wurde ich nicht über eine neues Adresse informiert oder aufgefordert meine Meldeadresse zu ändern.


    Müsste er, sollte es damit seine Richtigkeit haben und er dafür verantwortlich sein, nicht auch die mir für Ummeldungen und Aufwendungen wie Briefpapier, Visitenkarten, Vertragsänderungen entschädigen? Kann ein Vermieter einfach so willkürlich die Hausnumer und Adresse einer Mietsache ändern? =O

  • Dazu lässt sich so allgemein überhaupt nichts sagen. Das geht nur im Gesamtzusammenhang mit dem Schriftverkehr. Der Vermieter könnte sich einfach nur verschrieben haben. Oder er wollte einem anderen Mieter schreiben und nicht dir. Nur um zwei Möglichkeiten zu nennen. Du müsstest du selbst mal überlegen, was am ehesten in Betracht kommt.

  • In der letzten Nebenkostenabrechnung vom Ableseservice ist meine korrekte Adresse angegeben. Wie immer seit 10 Jahren. In den letzten drei Schreiben des Vermieters (auch in zweien vor der letzten Abrechnung) neue Hausnummer. Ein Irrtum ist also ausgeschlossen.

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