Okay, Fruggel. So sehe ich das auch und werde schriftlich zu einer Stellungnahme und Unterlassung auffordern.
Beiträge von Hehannos
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Ich bin zwar eben kein Jurist, aber §859 BGB regelt ja eher die Rechte eines Besitzers. Ich verstehe nicht ganz, wie dieser Context in meiner Situation Anwendung finden sollte. Oder meinen Sie, daß es um meine Rechte als Besitzers meiner Persönlichkeitsrechte geht?

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In der letzten Nebenkostenabrechnung vom Ableseservice ist meine korrekte Adresse angegeben. Wie immer seit 10 Jahren. In den letzten drei Schreiben des Vermieters (auch in zweien vor der letzten Abrechnung) neue Hausnummer. Ein Irrtum ist also ausgeschlossen.
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Danke.

Kommunikation findet seit Längerem nur noch schriftlich statt. Vermieter setzt alles daran mich loszuwerden.
Da das gesamte Anwesen ungesichert und frei zugänglich ist, stellt sich schon die Frage, welches begründete Interesse vorliegt, ausgerechnet ausschliesslich den Eingangsbereich eines Mieters zu überwachen. Da es keinerlei Vorfälle gab und von mir keine Gefahr ausgeht, sollte doch der Vermieter erst einmal sein "berechtigtes" Interesse begründen und vorher fragen?
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Hallo,
mein Vermieter gibt im Betreff seines Schriftverkehrs plötzlich eine vom im Mietvertrag die Mietsache definierten Hausnummer eine abweichende Hausnummer an.
Von Amts wegen wurde ich nicht über eine neues Adresse informiert oder aufgefordert meine Meldeadresse zu ändern.
Müsste er, sollte es damit seine Richtigkeit haben und er dafür verantwortlich sein, nicht auch die mir für Ummeldungen und Aufwendungen wie Briefpapier, Visitenkarten, Vertragsänderungen entschädigen? Kann ein Vermieter einfach so willkürlich die Hausnumer und Adresse einer Mietsache ändern?
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Okay Leipziger. Da kein Schild angebracht ist, das über die Überwachung informiert, sind doch auch die Persönlichkeitsrechte meiner Besucher betroffen. Ist es hiflreich den Vermieter auch darauf hinzuweisen und den Druck zu erhöhen?
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Hallo,
mein Vermieter hat kürzlich eine Überwachungskamera installiert, die direkt auf den Eingangsbereich meiner Wohnung gerichtet ist.Da ich im Rückgebäude wohne und die Kamera also nur das Ende der Zufahrt, nicht aber die Einfahrt sondern nur deren hinteren Teil überwacht, dient diese Maßnahme offensichtlich meiner persönlichen Überwachung.
Wie kann ich mich dagegen ohne Rechtsschutz und Anwalt wehren?
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