Überwachungskamera direkt auf Wohnungszugang

  • Hallo,
    mein Vermieter hat kürzlich eine Überwachungskamera installiert, die direkt auf den Eingangsbereich meiner Wohnung gerichtet ist.

    Da ich im Rückgebäude wohne und die Kamera also nur das Ende der Zufahrt, nicht aber die Einfahrt sondern nur deren hinteren Teil überwacht, dient diese Maßnahme offensichtlich meiner persönlichen Überwachung.

    Wie kann ich mich dagegen ohne Rechtsschutz und Anwalt wehren? :/

  • Erstmal kannst Du den Vermieter selbst schriftlich auffordern, die Kamera zu entfernen und dies mit dem Datenschutz, bzw. deinen Persönlichkeitsrechten begründen. Wenn er sich weigert, musst Du rechtlich dagegen vorgehen. Dann wird es vermutlich einen Anwalt brauchen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Okay Leipziger. Da kein Schild angebracht ist, das über die Überwachung informiert, sind doch auch die Persönlichkeitsrechte meiner Besucher betroffen. Ist es hiflreich den Vermieter auch darauf hinzuweisen und den Druck zu erhöhen?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    Ist es hilfreich den Vermieter auch darauf hinzuweisen und den Druck zu erhöhen?

    Es ist immer hilfreich zunächst das Gespräch mit dem Vermieter

    zu suchen.

    Da kein Schild angebracht ist, das über die Überwachung informiert

    Das ist erforderlich, ein Schild muss auf die Videoüberwachung

    hinweisen.

    dient diese Maßnahme offensichtlich meiner persönlichen Überwachung.

    Erklärungsbedürftig! Warum sollte Sie der Vermieter überwachen?

    Hat es einen Einbruch ins Haus gegeben? Gab es einen Vorfall?

    Orientierungshilfe Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen1

    Das Ganze anhand der Information eventuell einordnen.

    Gruß

  • Danke. 8)

    Kommunikation findet seit Längerem nur noch schriftlich statt. Vermieter setzt alles daran mich loszuwerden.

    Da das gesamte Anwesen ungesichert und frei zugänglich ist, stellt sich schon die Frage, welches begründete Interesse vorliegt, ausgerechnet ausschliesslich den Eingangsbereich eines Mieters zu überwachen. Da es keinerlei Vorfälle gab und von mir keine Gefahr ausgeht, sollte doch der Vermieter erst einmal sein "berechtigtes" Interesse begründen und vorher fragen?

  • Falls es tatsächlich so zutreffend ist wie du schreibst, dass es keinen sachlichen Grund gibt, der die Überwachung rechtfertigt und der Vermieter darüber auch nicht informiert hat, dann ist diese Maßnahme in der Regel auch nicht berechtigt. Es ist ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, wie du schon selbst gesagt hast, und diese kann ein Vermieter nicht einfach ignorieren, jedenfalls nicht ohne einen guten Gründen.

    Bei einer Besitzstörung, was dies hier ja darstellt, bietet das Gesetz in §859 BGB ein Sebsthilferecht, nach dem man die Störung selbst beseitigen kann durch abmontieren.

  • Ich bin zwar eben kein Jurist, aber §859 BGB regelt ja eher die Rechte eines Besitzers. Ich verstehe nicht ganz, wie dieser Context in meiner Situation Anwendung finden sollte. Oder meinen Sie, daß es um meine Rechte als Besitzers meiner Persönlichkeitsrechte geht? ?(

  • Es geht um den Besitz der Wohnung, deren Nutzung gestört ist, wenn man unberechtigt beobachtet wird. Aber ich sage nicht, dass der Paragraph auch wirklich anwendbar ist, das kann ich gar nicht, denn ich habe ja nur die Informationen hier, die nicht unbedingt vollständig sein müssen. Ich gebe nur Hinweise, in welche Richtung es gehen könnte. Im Zweifel muss man einen Anwalt hinzu ziehen.

    Aber dagegen angehen kann man auf jeden Fall. Ich persönlich würde im ersten Schritt mal den Vermieter zur Rede stellen. Je nachdem was er antwortet können sich daraus wertvolle Informationen ergeben, wie man am besten weiter vorgehen könnte.

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