Wärmepumpe und Photovoltaik Anlage auf dem Dach - Hohe Stromkosten in acht Monaten

  • Hallo zusammen,

    Ich habe eine Frage zu einer horrenden Stromrechnung :

    Meine Schwiegermutter hat im Oktober 2022 einen Bungalow gemietet. Neubau, Erstbezug

    Wärmepumpe und PV-Anlage auf dem Dach.

    Nun kommt im Mai nach Kündigung der Wohnung wegen Todesfall die Stromrechnung :

    2000 Euro Nachzahlung

    Die Wärmepumpe wurde mit Strom in der Grundversorgung betrieben.

    Es stelle sich heraus, dass die PV Anlage bis Mai nicht beim Versorger angemeldet war.

    Besteht die Chance, über die Ungültigkeit des Energieausweises etwas beim Vermieter anzufechten?

    Meines Wissens nach muss eine Anlage doch angeschlossen und angemeldet werden, um die KfW Förderung auch rechtmäßig zu erhalten.

    Ich freue mich über eine Einschätzung.

    Falko

  • Wenn die Schwiegermutter nur Mieterin war, betrifft sie die Förderung der KfW gar nicht. Die hat ja sicherlich der Bauherr beantragt und wenn er am Ende unwahre Angaben gemacht hat, ist das sein Problem mit der KfW. Mit dem Mietvertrag hat das nichts zu tun.

    Was heißt, die PV war nicht beim Versorger gemeldet? Du meinst beim Netzbetreiber und lief deshalb gar nicht? Wer war überhaupt der Betreiber der PV Anlage? Deine Schwiegermutter oder der Vermieter/Eigentümer? War vertraglich vereinbart, dass die PV-Anlage mit vermietet wird und deine Schwiegermutter den Strom (kostenlos) nutzen darf und die Einspeisevergütung erhält?

    Warum sollte der Energieausweis ungültig sein? Der basiert auf theoretische Werten, die nur bedingt etwas mit der Realität zu tun haben. Wenn mehr als auf 20 Grad geheizt wird, passen die Werte schon nicht.

    Eine Nachzahlung heißt ja nicht so viel, wie viel wurde vorausbezahlt? Einfach der Strom für einen 1-Personenhaushalt? Gerade das erste Jahr im Neubau verursacht meist wesentlich höhere Heizkosten, weil die Restfeuchtigkeit vom Bau erst einmal raus muss. Wenn die Wärmepumpe bei den Vorauszahlungen gar nicht berücksichtigt wurde, dann ist eine hohe Nachzahlung nicht überraschend.

  • Die Wärmepumpe wurde mit Strom in der Grundversorgung betrieben.

    Hierin besteht das Hauptproblem. Denn die Stromversorger haben für Wärmepumpen einen extra Tarif, der günstiger ist. Und zudem gibt es auch noch den Niedertarif (NT), den die Pumpe nutzen kann. Aber dazu bedarf es eines separaten NT/HT Zählers für die Wärmepumpe. Wenn der Vermieter versäumt hat, dies zu veranlassen, kann man ihm vielleicht einen Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot vorwerfen und die Abrechnung insoweit beanstanden.

  • Ich sehe das nicht so. Gerade bei einem eher kleinen Neubau macht ein eigener Zähler für die WP oft finanziell keinen Sinn, v.a. nicht mit einer PV-Anlage, wenn man diese nutzen will. Die Verschaltung in einer Zählerkaskade wird von Netzbetreibern teilweise nicht akzeptiert bzw. kostet natürlich Aufpreis bei der Installation, dazu kostet der Zähler eine Grundgebühr und seit einiger Zeit liegen nur noch wenige Cent zwischen normalem Haushaltsstrom und dem Wärmepumpentarif. Wir heizen auch mit dem normalen Stromtarif.

  • Die PV Anlage ist offenbar nicht dafür vorgesehen, den Strom für die Eigennutzung verwenden zu können. Denn sonst wäre im Eingngsbeitrag nicht von der Anmeldung derselben die Rede. Die Eigennutzung ist nicht von der Anmeldung der PV Anlage abhängig und der Stromverbrauch aus dem Netz hätte sich reduziert. Daher sehe ich da jetzt keinen Zusammenhang. Aber vielleicht möchte es der Fragesteller etwas genauer erklären, wie es sich verhält.

  • Moin

    Vielen Dank für die schnellen und kompetenten Antworten.

    Wahrscheinlich haben Sie recht. Es fühlt sich nur so ungerecht an, dass man für eine klimaschonende Heizungsart als Mieter doppelt und dreifach draufzahlt. Mündlich wurde gesagt, dass Heizkosten aufgrund der PV Anlage kein nennenswertes Thema wären. Im Vertrag steht das leider nicht.

    Also Pech gehabt.

    Vielen Dank nochmals für die Mühe.

  • Ganz so schnell muss man sich damit nun auch wieder nicht abfinden. Es ist ja nicht ausgeschlossen, dass die Abrechnung des Vermieters fehlerhaft ist. Nur kann man das nicht so allgemein beurteilen. Die Sache wirft zumindest weitere Fragen auf. Zur genaueren Prüfung würde auch gehören, dass man sich die Stromrechnung und andere Belege vom Vermieter zeigen lässt.

  • Der Vermieter hat keine Abrechnung gemacht sondern die Stromrechnung war so hoch.

    Also:

    Im Vertrag steht, dass Stromkosten selbst zu zahlen sind.

    Mit dem Strom wurde auch die Wärmepumpe betrieben.

    Daher ist nun die Rechnung beim Versorger so hoch, weil meine Schwiegermutter in der Grundversorgung (>60 ct) war.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!