Räumungsklage während einer Reise

  • Angenommen, ein Freund überprüft den Briefkasten während der mehrwöchigen Abwesenheit eines Freundes und entdeckt einen gelben Brief vom Amtsgericht bezüglich einer Räumungsklage.

    Der Mieter beabsichtigt, dagegen Einspruch einzulegen, aber wie kann er das tun, wenn er den Brief nicht persönlich entgegennehmen und unterzeichnen kann, bevor der Freund ihn an das Amtsgericht sendet?

    Wenn ein Mieter vermutet, dass während einer wichtigen Reise eine Räumungsklage eingereicht werden könnte, was kann er tun, um sich darauf vorzubereiten?

  • Für die Verteidigung in einer Räumungsklage sollte man einen Rechtsanwalt an seiner Seite haben. Das ist sehr zu empfehlen, denn man geht sonst oftmals bei Gericht sprichwörtlich baden. Das bedeutet, du suchst dir schon vor der Abwesenheit einen Anwalt, der dich dann vertreten möchte.

    Sollte der Freund dann einen Brief vom Gericht im Briefkasten finden, bringt er diesen unverzüglich zum dem Anwalt und dieser kümmert sich dann um die Einhaltung der Fristen und Formalitäten.

  • Möglich, wenn man es erwartest. Aber was würde man tun, wenn man es nicht erwartet? Ich habe gelesen, dass Unternehmen die Urlaubszeit nutzen, um solche Briefe zu verschicken, einfach weil die Menschen nicht da sind, um sich zu verteidigen.

  • Das kann nicht sein, dass man von der Klage völlig überrascht ist. Denn zuvor hat es ja eine Kündigung gegeben. Also tut man sehr gut daran, diese einem Anwalt zu zeigen, dass dieser einschätzt, ob der Vermieter mit der Kündigung vielleicht durch kommen könnte bei Gericht. Falls ja, hätte man die Gerichtskosten zu tragen. Daher sollte man sich schon im Voraus sicher sein, wie man sich verhalten will und gegebenenfalls lieber nach einer neuen Wohnung suchen.

    Ansonsten kann der Freund dem Gericht in Vertretung auch schreiben, dass man sich verteidigen wird. Für die genauere Begründung hat man dann noch etwas mehr Zeit. Hauptsache, das Gericht bekommt fristgerecht eine Reaktion.

  • Für das Gerichtsschreiben dachte ich eher allgemein, für alle Fälle im Leben. Die 14 Tage erscheinen kurz. Arbeitstage oder Kalendertage?

    Die Rechtsschutzversicherung hat nach Überprüfung der Situation und des Kündigungsschreibens bestätigt, dass sie Deckung gewährt, falls der Fall vor Gericht geht. Das ist also der richtige Weg, da es viele Anzeichen für eine gefälschte Kündigung gibt. Laut Mieterverein sollte er vielleicht nicht vor Gericht gehen, da es riskant ist und teuer werden kann.

    Und moralisch gesehen hätte er, wenn er wirklich einen echten eigenen Bedarf hat, die Situation anders handhaben können als mit einem überraschenden Schreiben, in dem er den Vertrag nur wenige Wochen nachdem ich abgelehnt habe, die Hälfte der Kosten für den Ersatz der Küchenausstattung zu zahlen, kündigt. (Übrigens, wollte er, dass ich seine Sachen kaufe, als er wusste, dass er zwei Wochen später aufgrund von Eheproblemen kündigen würde?)

    Der Mieterverein ist sehr langsam, und ich möchte auch selbst dort recherchieren, indem ich in Foren lese und schreibe, etc. Vielen Dank für die Antworten!

  • Für das Gerichtsschreiben dachte ich eher allgemein

    Wenn die Frage allgemein gestellt ist, dann sollte man bei Abwesenheit immer eine Person seines Vertrauens bitten, nach Post zu schauen. Es kann ja jederzeit ein wichtiger Brief dabei sein, nicht nur vom Gericht. Die Person bzw. der Freund, der nach Post schaut muss halt dann je nach Situation schauen, was zu tun ist, eventuell nach telefonischer Rücksprache mit dir.

  • jederzeit ein wichtiger Brief dabei sein, nicht nur vom Gericht

    Ja, das ist klar. Aber was ist, wenn ein Schreiben vom Gericht vorliegt, das eine unterschriebene Antwort innerhalb von 14 Tagen erfordert?

    Es kann nicht so ungewöhnlich sein, dass Menschen länger als 2 Wochen weg sind und es keine klaren Richtlinien gibt, was sie tun sollen, wenn sie einen solchen Brief erhalten haben.

    Ehrlich gesagt, geben Sie Ihren Freunden und Nachbarn unterschriebene Vollmachten, wenn Sie drei Wochen weggehen?

  • Aber was ist, wenn ein Schreiben vom Gericht vorliegt, das eine unterschriebene Antwort innerhalb von 14 Tagen erfordert?

    Wenn das Schreiben nicht beantwortet wird bekommt man ein Versäumnis Urteil. Ist nun mal so in den Gesetzen vorgesehen. Allerdings gibt es dann immer noch Rechtsmittel, um sich zu verteidigen. Es ist dann nicht alles zu spät. Man kann so manches seltsam finden, jedoch ändert es nichts an den Gesetzen, innerhalb derer man handeln muss, um keine Nachteile zu haben.

  • In deinem Fall hatte es wohl leider geklappt, da der Vermieter offenbar tatsächlich Eigenbedarf hatte.

    Noch immer warte ich darauf, dass die 6-monatige Kündigungsfrist abläuft und dann die Räumungsklage eintrifft (vielleicht kommt sie ja auch gar nicht). Aber alles ist vorbereitet, mit E-Mails, Dokumentation und Zeugen sowie einer Bestätigung der Deckung durch die Rechtsschutzversicherung.

    "Du zahlst die Hälfte der Kosten oder ich werde es nicht reparieren! Ach, du willst nicht bezahlen?"

    Zwei Wochen später erfolgt die Kündigung, da er Eheprobleme hat und selbst einziehen möchte. In jedem Fall ist es unmoralisch, von mir zu verlangen, dass ich bezahle, wenn er erwogen hat, selbst einzuziehen? (Was er eh nicht machen wird, das ist nur ein "mega bequeme" Ausrede.)

    Eine Eigenbedarfskündigung ist nicht so einfach möglich wie du es denkst. Diese Kündigung muss korrekt begründet werden.

    Ja, es muss nur richtig formuliert sein. Zum Beispiel Eheprobleme, es muss keine rechtliche Scheidung geben, nur der Wunsch, getrennt zu leben. Und dann, wenn der Mieter ausgezogen ist, ist das "Problem" verschwunden und sie können wieder zusammenleben.

    Trennung

    Trennung als Grund für Eigenbedarf?

    Eigenbedarfskündigung nach Trennung

    Oder ein anderer Fall, der Mann hat zu laut geschnarcht und musste in einer anderen Wohnung schlafen. Es scheint also ziemlich einfach zu sein, jemanden loszuwerden, so kommt es mir jedenfalls vor.

    Eigenbedarf wegen lautem Schnarchen im Ehebett
    Eigenbedarf wegen lautem Schnarchen im Ehebett

    Es scheint mir, dass es sehr einfach ist, einen unerwünschten Mieter loszuwerden. Und die möglichen Schadensersatzansprüche, die man erhalten kann, sind angeblich sehr schwierig durchzusetzen und würden nur zusätzliche Kosten decken. Nicht für das Durcheinanderbringen deines Lebens, für eine schlechtere Lebenssituation und den Stress, den es verursacht.

    Also kann der Vermieter einfach die Kündigung schicken und hoffen, dass der Mieter einfach auszieht. :(


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