Vermieter im Besitz vom Zweitschlüssel - Unbefugter Zutritt - Besichtigung ohne Zustimmung

  • Hallo !

    Ich versuche es kurz zu fassen ..

    Mein Lebensgefährte wohnt zur Miete , er ist amerikanischer Herkunft und übers Militär hier stationiert. Da die gesetzte hier etwas anders sind als in den USA plus dadurch dass ich involviert in die Geschehnisse bin , versuche ich ihm zu helfen .

    Folgendes ist passiert :

    Es ist bekannt dass er tagsüber aufgrund seiner Arbeit nicht anzutreffen ist .

    Ich war allerdings über Nacht hier - gegen Mittag klopfte es an der Wohnungstür , dicht gefolgt von dem öffnen der Tür und dem eintreten des Vermieters in Begleitung einer weiteren Person .

    Ich blockierte und verwies die Herren darauf dass ich niemanden in der Abwesenheit meines Lebensgefährten rein lasse .

    Ich war mehr als entsetzt , dass der Vermieter einen zweit Schlüssel besitzt ( mein Lebensgefährte wusste von dem Schlüssel nichts und hätte dem auch nicht zugestimmt ) und von diesem auch noch gebraucht macht .

    Grund für das eindringen schleierhaft , es sei ein Termin für jemanden von der Bank der sich die Wohnung ansehen will zwecks wert . Keine genaueren Details .

    Mein Lebensgefährte reichte eine Beschwerde ein , denn als wir uns dann mal seine Papiere genauer anschauten , viel ich vom Glauben ab .

    Der Vermieter hatte wenige Monate zuvor die Miete um 70€ erhöht für Strom und Gas wobei mein Lebensgefährte dies selber direkt bezahlt . Der Brief war in deutsch geschrieben und somit kaum verständlich für ihn ..

    Nach Andeutung hieß es die 70€ werden nicht mehr berechnet und er solle das bisher zu viel gezahlte zurück bekommen - bisher kam kein Geld an ..

    Nun zur eigentlich frage(n)..

    Der Vermieter drängt einen Termin für den Bank Berater den er aber nicht zu stimmen möchte . Es liegt auch nach wie vor keine genaue Erklärung vor warum der sich die ganze Wohnung mit dem Vermieter zusammen anschauen muss .

    Müssen wir einen Termin zu stimmen ? Zu dem sind die Zeiten tatsächlich kaum vereinbar mit seinen Arbeitszeiten und ich werde definitiv nicht das Treffen übernehmen da mir der Vermieter nicht geheuer ist .

    Ich bin über jeden Ratschlag dankbar …

    Liebe Grüße

  • Müssen wir einen Termin zu stimmen ?

    Das hängt von der genaueren Begründung des Zwecks ab. Das muss der Vermieter schon etwas genauer erläutern. Einfach nur zu sagen, dass jemand von der Bank die Wohnung anschauen will, reicht nicht aus. Er muss den genaueren Anlass mitteilen.

    Würde er aber beispielsweise sagen, dass ein Wertgutachten für den Verkauf erstellt werden soll, dann würde das weitere Rückfragen auslösen. Denn für ein Wertgutachten muss man nicht unbedingt in eine Wohnung zur Besichtigung. Das muss der Vermieter detaillierter erläutern.

    Ist der Grund dann geklärt und berechtigt, dann muss man den Termin ermöglichen. Das bedeutet aber nicht, dass der Vermieter den Termin diktieren kann, sondern der Termin muss abgesprochen werden. Dein Partner sollte also seinerseits dann Terminvorschläge machen, wann es ihm möglich ist, da zu sein.

    Wegen des Schlüssels, den der Vermieter hat, kann man nur empfehlen, umgehend den Schließzylinder auszutauschen. Es ist zwar Hausfriedensbruch gewesen, und man kann die Herausgabe des Schlüssels verlangen. Aber letztlich weiß man nie so genau, ob der Vermieter vielleicht noch einen weiteren Schlüssel zurück behält.

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