Betriebskostenvorauszahlungen / Zusammensetzung / Kürzung

  • Hallo.

    Ich habe folgendes Problem:

    Seit fast 5 Monaten wohne ich in der Wohnung und habe immer noch keine Plakette für die Mülltonne erhalten. Ich entsorge den Müll auf eigene Kosten. Letzten Monat hat die Hausverwaltung endlich meine Plakette verschickt, allerdings an Nachbarn von mir. Zudem war es auch nur eine 35 Liter und nicht die geforderte 50 L Plakette - somit für mich unbrauchbar.

    Im Mietvertrag sind Betriebskosten angekreuzt, die überhaupt nicht anfallen, wie z.B: Hauswart, Kosten der Gemeinschaftsantennenanlage, Wartung Feuerlöschgeräte / Rauchwarnanlagen usw.

    Neben der Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von 150,00 € zahle ich noch zusätzlich 42,00 € bzw. 48,00 € für Müllentsorgung und den Fernsehempfang!

    Ich habe "angeblich" eine Eigentumswohnung (das ganze Haus gehört ein und der selben Person!) angemietet und es ist angekreuzt dass mir der Vermieter die letzte Abrechnung mit dem Mietvertrag ausgehändigt hat, was aber nicht erfolgt ist.

    Da ich wissen möchte wie sich die Vorauszahlung zusammen setzt, habe ich mehrfach die letzte Abrechnung bei der Hausverwaltung angefordert. Letztendlich bekam ich eine Tabelle ohne brauchbare Werte (alles mit 0,00 €) per Mail. Auf meine Beschwerde hin, wurde mir mitgeteilt dass ich zur Hausverwaltung ins Büro fahren soll und mir dort die Abrechnung ansehen könnte.

    Meine Nachbarn haben keine Betriebskostenabrechnung, die meisten wohnen erst seit 2010 hier. Lediglich eine Mietpartei wohnt hier länger und die haben keine Abrechnung erhalten.

    - Habe ich ein anrecht auf die Zusendung der letzten Betriebskostenabrechnung per Mail oder Post?
    - Muss ich zur Hausverwaltung ins Büro fahren?
    - Darf ich die Vorauszahlungen kürzen wenn nicht vorhandene Betriebskosten, oder welche die ich selbst zahle, dort berechnet sind?

    Viele Grüße, Gabi

  • 1. Wenn Sie Betriebskosten zahlen, dann haben Sie auch Anspruch auf eine Abrechnung.

    2. Sie müssen nicht. Ich würde hinfahren, aber Sie können auch gern noch eine Weile warten.

    3. Nein, kürzen können Sie nicht. Wenn die Betriebskostenabrechnung fehlerhaft ist, erheben Sie Einspruch.

  • Hallo.

    Danke für die Antwort.

    Aus gesundheitlichen Gründen kann ich nur Teilzeit arbeiten und bin daher ALG II - Aufstocker. Die 42,00 € bzw. 48,00 € die ich monatlich zusätzlich selbst zahle, muss ich aus dem Regelsatz bestreiten.

    Wenn ich die Betriebskostenvorauszahlung nicht kürzen kann, bleibt mir wohl nur noch die Möglichkeit meinen Müll in Säcken auf dem Hof zu lagern.
    Da werden sich die Nachbarn und die Ratten freuen :(

    Viele Grüße, Gabi

  • Hallo Gabi2011,

    "Seit fast 5 Monaten wohne ich in der Wohnung und habe immer noch keine Plakette für die Mülltonne erhalten. Ich entsorge den Müll auf eigene Kosten. Letzten Monat hat die Hausverwaltung endlich meine Plakette verschickt, allerdings an Nachbarn von mir."
    Ich würde die HV mit Hinweis auf die örtliche Abfallsatzung (oder wie auch immer sich das bei Euch nennen mag) auffordern, mir zeitnah die geforderte 50L-Plakette zuzuschicken.

    "Zudem war es auch nur eine 35 Liter und nicht die geforderte 50 L Plakette"
    Klingt nach Mönchengladbach(?).

    "Die 42,00 € bzw. 48,00 € die ich monatlich zusätzlich selbst zahle, muss ich aus dem Regelsatz bestreiten."
    An wen und wofür?

    "Wenn ich die Betriebskostenvorauszahlung nicht kürzen kann, bleibt mir wohl nur noch die Möglichkeit meinen Müll in Säcken auf dem Hof zu lagern."
    Wäre illegal.

    "Im Mietvertrag sind Betriebskosten angekreuzt, die überhaupt nicht anfallen, wie z.B: Hauswart, Kosten der Gemeinschaftsantennenanlage, Wartung Feuerlöschgeräte / Rauchwarnanlagen usw."
    Macht im Prinzip nichts. Dann müssten sie in der BKAbr. auch mit 0,00€ aufgeführt werden oder garnicht.

    "Ich habe "angeblich" eine Eigentumswohnung"
    Sicherlich ist sie jemandens Eigentum.

    "es ist angekreuzt dass mir der Vermieter die letzte Abrechnung mit dem Mietvertrag ausgehändigt hat, was aber nicht erfolgt ist."
    Aber Du hast es unterschrieben? Dann hast Du sie auch (nach dem ersten Anscheinsbeweis, sagt der Jurist) auch bekommen. Aber mal abgesehen davon, wofür sollte die letzte Abrechnung (welchen Inhaltes?) überhaupt gut sein?

    "Da ich wissen möchte wie sich die Vorauszahlung zusammen setzt, habe ich mehrfach die letzte Abrechnung bei der Hausverwaltung angefordert. Letztendlich bekam ich eine Tabelle ohne brauchbare Werte (alles mit 0,00 €) per Mail. Auf meine Beschwerde hin, wurde mir mitgeteilt dass ich zur Hausverwaltung ins Büro fahren soll und mir dort die Abrechnung ansehen könnte."
    Ist eigentlich gar kein Thema: Warte doch einfach die nächste Betriebskostenabrechnung ab.

    "Meine Nachbarn haben keine Betriebskostenabrechnung, die meisten wohnen erst seit 2010 hier. Lediglich eine Mietpartei wohnt hier länger und die haben keine Abrechnung erhalten."
    Ist für Dich uninteressant. Zu Deiner Information: Wenn das Abrechnungsjahr mit dem Kj. übereinstimmt, muss der Mieter die BKAbr. 2010 bis spätestens 31.12.2011 im Briefkasten haben.

    "- Habe ich ein anrecht auf die Zusendung der letzten Betriebskostenabrechnung per Mail oder Post?"
    Du meinst die BKAbr. des Vormieters? Dann: NEIN, wäre ein Verstoss gegen den Datenschutz. Deshalb hat Dir die HV freundlicherweise auch nur eine Liste über den Umfang gewisser Leistungen geschickt.

    "- Muss ich zur Hausverwaltung ins Büro fahren?"
    Ja, da die HV mehrere Wohnungen betreut, ist es den Mietern zuzumuten.

    "- Darf ich die Vorauszahlungen kürzen wenn nicht vorhandene Betriebskosten, oder welche die ich selbst zahle, dort berechnet sind?"
    Nein, erst nach der kommenden BKAbr. ist die zukünftige mtl. Vorauszahlung zu ermitteln.

  • Danke für die Antwort.

    Die 42,00 € bzw. 48,00 € zahle ich für städt. Müllsäcke sowie den TV-Empfang.

    Wenn ich keine städt. Müllsäcke mehr kaufe sondern welche aus dem Supermarkt, nimmt die aber die Müllabfuhr nicht mit - in meiner Wohnung werde ich die auch nicht lagern. Also bleibt nur noch der Hof.

    Da sich die Müllabfuhrgebühren und die TV-Empfangsgebühren in den Nebenkosten-VZs befinden, zahle ich doppelt! Wie gesagt, ich habe meine "Zuzahlungen" bisher aus meinem Regelsatz bestritten

    Die HV hat mir keine Liste mit der ich was anfangen kann geschickt sondern eine Liste mit lauter NULLEN. Keine Kosten, keine VZs, keine Wohneinheiten, keine Personen, keine Quadratmeter - alles NULL.

    Ich möchte nicht die Nebenkostenabrechnung des Vormieters haben, ich möchte lediglich einen nachvollziehbare Aufstellung haben wie sich meine VZs zusammensetzen. Angeblich habe ich diese ja bereits mit dem Mietvertrag bekommen. Wo ist also das Problem mir eine "Kopie" zuzuschicken?

    Ich denke, wenn Probleme mit der HV entstehen, sollte dem Mieter die Möglichkeit gegeben werden mit dem Vermieter Kontakt aufzunehmen. Im Mietvertrag steht aber nur Vermieter Herr XY c/o HV. Auch auf meine Anfrage hin, war die HV nicht bereit mir die Adresse des VMs zu geben.

    Die permanente Verweigerung der HV, auch was diverse Wartungsarbeiten im und am Haus betrifft macht mich stutzig.

    Viele Grüße, Gabi

    3 Mal editiert, zuletzt von Gabi2011 (16. Juli 2011 um 14:22)

  • Gabi2011:

    "Die 42,00 € bzw. 48,00 € zahle ich für städt. Müllsäcke sowie den TV-Empfang."
    An wen?

    "Wenn ich keine städt. Müllsäcke mehr kaufe sondern welche aus dem Supermarkt, nimmt die aber die Müllabfuhr nicht mit - in meiner Wohnung werde ich die auch nicht lagern. Also bleibt nur noch der Hof."
    Dein Risiko.

    "Da sich die Müllabfuhrgebühren und die TV-Empfangsgebühren in den Nebenkosten-VZs befinden, zahle ich doppelt!"
    Ob mit oder ohne "!", es werden grundsätzlich keine NK doppelt bezahlt.

    "Wie gesagt, ich habe meine "Zuzahlungen" bisher aus meinem Regelsatz bestritten:
    Hat nichts mit Mietrecht zu tun.

    "Die HV hat mir keine Liste mit der ich was anfangen kann geschickt"
    Muss sie auch nicht. Oder hast Du einen Vertrag mit der HV über die Zusendung bestimmter Listen mit bestimmten Inhalten...?

    "Ich möchte nicht die Nebenkostenabrechnung des Vormieters haben, ich möchte lediglich einen nachvollziehbare Aufstellung haben wie sich meine VZs zusammensetzen. Angeblich habe ich diese ja bereits mit dem Mietvertrag bekommen. Wo ist also das Problem mir eine "Kopie" zuzuschicken?"
    Anscheinend hast Du es noch nicht begriffen. Deine mtl. NK-VZ sind lediglich als à Konto zu betrachten. In der jährlichen NK-Abr. werden sie dann entsprechend aufgeführt.

    "Ich denke, wenn Probleme mit der HV entstehen, sollte dem Mieter die Möglichkeit gegeben werden mit dem Vermieter Kontakt aufzunehmen. Im Mietvertrag steht aber nur Vermieter Herr XY c/o HV. Auch auf meine Anfrage hin, war die HV nicht bereit mir die Adresse des VMs zu geben."
    Dann scheint die HV Deinen VM zu vertreten, sie ist somit Dein einziger Ansprechpartner.

    "Die permanente Verweigerung der HV, auch was diverse Wartungsarbeiten im und am Haus betrifft macht mich stutzig."
    Arbeiten am Haus gehen Dich nichts an, es sei denn, Deine Wohnung wird tangiert.

  • Nun müssten Sie aber merken, das die ganze Diskussion hier nichts bringt. Ändern und Genaueres erfahren Sie nur bei einem Gespräch mit Ihrer Hausverwaltung.

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