Beiträge von Gabi2011

    Hallo.

    Es geht um die Betriebskostenabrechnung 2016, zugestellt am 17.11.2017.

    Zunächst die Eckdaten:

    Einzug 19.02.2016, Mietzahlung ab 01.03.2016

    Mischnutzung 77% qm Gewerbe und 23% qm Privat (3 Etagen/10 Mieter)

    Die Grundsteuer wird aufgeteilt, alle anderen Betriebskosten werden nach qm abgerechnet.

    Dem Mieter per Direktkosten als umlagefähige Instandsetzung belastet:

    Am 21.03.2016 wird eine Waschmaschine geliefert und an den separaten Ablauf angeschlossen. Nach 2 Waschgängen ist das Rohr verstopft. Der Vermieter beauftragt eine ca. 85 KM entfernt ansässige Firma und stellt dem Mieter die Kosten hierfür (über 200,00 € inkl. 80,00 € Fahrtkosten) mit der Nebenkostenabrechnung 2016 in Rechnung. Der Mieter bittet den Vermieter um Auskunft, wie er die Rohrverstopfung verursacht haben soll. Der Vermieter erklärt, dass er mit Schlüsselübergabe eine funktionstüchtige Wohnung übergeben hat und somit der Mieter für die Kosten der Rohrreinigung aufzukommen hat.

    Weitere relevante Positionen aus der Betriebskostenabrechnung:

    1.Der gewerbliche Bereich wird durch den Hauswart 6 x die Woche geputzt, der Hausflur 1 x die Woche und die Gesamtkosten betragen 7.200,00 €.

    2.Der gewerbliche Bereich (Passage) wird täglich ab/bis Dämmerung beleuchtet, das Hausflurlicht geht auf Tastendruck, das Etagenlicht per Bewegungsmelder, es gibt keinen Keller und die Gesamtkosten für den Allgemeinstrom betragen 4.800,00 €.

    3.Für den Hauswart werden 16.300,00 € berechnet, für die Pflege der Außenanlagen werden 2.300,00 € und für den Winterdienst 2.300,00 €. Inkl der Hausreinigung (siehe Punkt 1) kostet der Hauswart 28.100,00 € im Jahr!

    4.Die Wasseruhren wurden nicht abgelesen, es wurde einfach nach qm abgerechnet.

    5.Es wurde eine falsche Heizkostenabrechnung belastet. Vermutlich hat der Mieter A. die Abrechnung des Mieters B. erhalten, dieser die Abrechnung des Mieters C. und dieser die Abrechnung von Mieter A. Ein ähnliches Problem gab es bereits bei der Stromversorgung, bei A. wurde die Stromzufuhr unterbrochen weil D. den Strom nicht bezahlt hat und die Zähler bei Einzug vom Vermieter falsch zugewiesen wurden.

    Der Vermieter verweigerte die Auszahlung des Guthabens aus der Betriebskostenabrechnung 2016, da der Mieter die Abrechnung nicht akzeptierte. Zum 01.01.2018 (Korrekturen zu Lasten des Mieters waren nicht mehr möglich – oder irre ich mich?) hat der Mieter das Guthaben von der Januarmiete abgezogen.

    Seit Mitte Dezember 2017 wird auf Bekanntgabe der Kosten für Überlassung von Kopien der Rechnungen der Betriebskostenabrechnung gewartet (Mieter ist bewegungseingeschränkt). Auf Erinnerungen reagiert die Hausverwaltung nicht und der Vermieter möchte „nicht mehr behelligt“ werden. Logischerweise kann die Abrechnung ohne die Rechnungen nicht geprüft werden.

    Fragen:

    Muss ich die Kosten für die Rohrreinigung akzeptieren?

    Hat bei der Abrechnung nicht der Vorwegabzug für den gewerblichen Bereich zu erfolgen?Habe ich durch den Abzug des Guthabens die Betriebskostenabrechnung konkludent akzeptiert?

    Kann ich die Vorauszahlungen für die Betriebs- und Heizkosten ab dem 01.02.2018 einstellen, bis mir die Kopien der Rechnungen vorliegen?

    Viele Grüße,

    Gabi

    Danke für die Antwort.

    Die 42,00 € bzw. 48,00 € zahle ich für städt. Müllsäcke sowie den TV-Empfang.

    Wenn ich keine städt. Müllsäcke mehr kaufe sondern welche aus dem Supermarkt, nimmt die aber die Müllabfuhr nicht mit - in meiner Wohnung werde ich die auch nicht lagern. Also bleibt nur noch der Hof.

    Da sich die Müllabfuhrgebühren und die TV-Empfangsgebühren in den Nebenkosten-VZs befinden, zahle ich doppelt! Wie gesagt, ich habe meine "Zuzahlungen" bisher aus meinem Regelsatz bestritten

    Die HV hat mir keine Liste mit der ich was anfangen kann geschickt sondern eine Liste mit lauter NULLEN. Keine Kosten, keine VZs, keine Wohneinheiten, keine Personen, keine Quadratmeter - alles NULL.

    Ich möchte nicht die Nebenkostenabrechnung des Vormieters haben, ich möchte lediglich einen nachvollziehbare Aufstellung haben wie sich meine VZs zusammensetzen. Angeblich habe ich diese ja bereits mit dem Mietvertrag bekommen. Wo ist also das Problem mir eine "Kopie" zuzuschicken?

    Ich denke, wenn Probleme mit der HV entstehen, sollte dem Mieter die Möglichkeit gegeben werden mit dem Vermieter Kontakt aufzunehmen. Im Mietvertrag steht aber nur Vermieter Herr XY c/o HV. Auch auf meine Anfrage hin, war die HV nicht bereit mir die Adresse des VMs zu geben.

    Die permanente Verweigerung der HV, auch was diverse Wartungsarbeiten im und am Haus betrifft macht mich stutzig.

    Viele Grüße, Gabi

    Hallo.

    Danke für die Antwort.

    Aus gesundheitlichen Gründen kann ich nur Teilzeit arbeiten und bin daher ALG II - Aufstocker. Die 42,00 € bzw. 48,00 € die ich monatlich zusätzlich selbst zahle, muss ich aus dem Regelsatz bestreiten.

    Wenn ich die Betriebskostenvorauszahlung nicht kürzen kann, bleibt mir wohl nur noch die Möglichkeit meinen Müll in Säcken auf dem Hof zu lagern.
    Da werden sich die Nachbarn und die Ratten freuen :(

    Viele Grüße, Gabi

    Hallo.

    Ich habe folgendes Problem:

    Seit fast 5 Monaten wohne ich in der Wohnung und habe immer noch keine Plakette für die Mülltonne erhalten. Ich entsorge den Müll auf eigene Kosten. Letzten Monat hat die Hausverwaltung endlich meine Plakette verschickt, allerdings an Nachbarn von mir. Zudem war es auch nur eine 35 Liter und nicht die geforderte 50 L Plakette - somit für mich unbrauchbar.

    Im Mietvertrag sind Betriebskosten angekreuzt, die überhaupt nicht anfallen, wie z.B: Hauswart, Kosten der Gemeinschaftsantennenanlage, Wartung Feuerlöschgeräte / Rauchwarnanlagen usw.

    Neben der Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von 150,00 € zahle ich noch zusätzlich 42,00 € bzw. 48,00 € für Müllentsorgung und den Fernsehempfang!

    Ich habe "angeblich" eine Eigentumswohnung (das ganze Haus gehört ein und der selben Person!) angemietet und es ist angekreuzt dass mir der Vermieter die letzte Abrechnung mit dem Mietvertrag ausgehändigt hat, was aber nicht erfolgt ist.

    Da ich wissen möchte wie sich die Vorauszahlung zusammen setzt, habe ich mehrfach die letzte Abrechnung bei der Hausverwaltung angefordert. Letztendlich bekam ich eine Tabelle ohne brauchbare Werte (alles mit 0,00 €) per Mail. Auf meine Beschwerde hin, wurde mir mitgeteilt dass ich zur Hausverwaltung ins Büro fahren soll und mir dort die Abrechnung ansehen könnte.

    Meine Nachbarn haben keine Betriebskostenabrechnung, die meisten wohnen erst seit 2010 hier. Lediglich eine Mietpartei wohnt hier länger und die haben keine Abrechnung erhalten.

    - Habe ich ein anrecht auf die Zusendung der letzten Betriebskostenabrechnung per Mail oder Post?
    - Muss ich zur Hausverwaltung ins Büro fahren?
    - Darf ich die Vorauszahlungen kürzen wenn nicht vorhandene Betriebskosten, oder welche die ich selbst zahle, dort berechnet sind?

    Viele Grüße, Gabi

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