Mietvertrag auch für in der Wohnung geborene Kinder gültig?

  • Hallo,

    ich habe die Wohnung vor ca. 35 Jahren zunächst alleine gemietet. Mein Ehepartner ist dann zu mir gezogen und unser Sohn wurde geboren.

    Beide stehen nicht im Mietvertrag.

    Nun wollen wir ausziehen und unser Sohn würde die Wohnung gerne übernehmen. Er wohnt seit seiner Geburt hier in der Wohnung-

    Ist dies rechtlich möglich? Oder kann sich der Vermieter quer stellen?

    Lieben Gruß

    Carmen

  • Ja, der Vermieter kann sich quer stellen. Der Sohn ist zwar Bewohner der Wohnung, was der Vermieter akzeptieren muss, allerdings hat der Sohn keinen Anspruch darauf, als Vertragspartner in den Vertrag aufgenommen zu werden.

    Ich würde einfach mal das Gespräch mit dem Vermieter suchen. Es wäre aber zu befürchten, dass dieser dann einen neuen Mietvertrag zu neuen Konditionen abschließen will.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Nach Ansicht des AG Wedding (AZ 11 C 271/14) würde das Mietverhältnis mit dem Sohn zu gleichen Konditionen fortgeführt werden. Die Argumentation ist die, dass das Schutzbedürfnis des Sohnes in der Wohnung bleiben zu dürfen, das selbe ist, wie es nach §563 BGB beim Versterben der Eltern berücksichtigt wird und dieses Gesetz daher analog anwendbar ist. Das mögen andere Gerichte vielleicht anders sehen, aber die Begründung ergibt Sinn und ich kann mir vorstellen, dass es andeswo so übernommen wird.

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