Hallo,
ich habe die Wohnung vor ca. 35 Jahren zunächst alleine gemietet. Mein Ehepartner ist dann zu mir gezogen und unser Sohn wurde geboren.
Beide stehen nicht im Mietvertrag.
Nun wollen wir ausziehen und unser Sohn würde die Wohnung gerne übernehmen. Er wohnt seit seiner Geburt hier in der Wohnung-
Ist dies rechtlich möglich? Oder kann sich der Vermieter quer stellen?
Lieben Gruß
Carmen