Nebenkostenabrechnung von 2021 in April 2023 erhalten

  • Hallo :)

    Folgendes…

    Wir sind im November 2022 aus der alten Wohnung gezogen.

    Heute am 15.04.23 haben wir die Nebenkostenabrechnung von 2021 erhalten.

    Meines Wissens nach, ist diese ja schon „nicht gültig“ da Frist verstrichen, richtig?

    Unser alter Vermieter hat aber die komplette Kaution mit der Abrechnung „verrechnet“. Heißt, wir hätten 450€ nachzahlen sollen und er hat die 400€ abgezogen, sodass es nur noch 50€ gewesen wären.

    Jetzt zu meiner Frage…wenn ja die eigentliche Frist verstrichen ist, ist somit auch wieder die Kaution „frei“ und kann dann für 2022 „benutzt“ werden, um ggf. Kosten zu verrechnen?

    Liebe Grüße :)

  • Der Vermieter darf nach Ende des Mietverhältnisses über die Kaution abrechnen und dabei mit seinen berechtigten Forderungen aufrechnen. Wenn er dabei etwas abzieht, was nicht berechtigt ist, dann kommt es durchaus vor, dass man dies gerichtlich klären muss, um an die Kaution zu kommen. Natürlich sollte man nichts unversucht lassen, die Sache außergerichtlich zu regeln.

  • Wir haben gestern unsere Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2021 erhalten.

    Diese wäre ja eigentlich nichtig, da diese am 31.12.2022 spätestens hätte eintreffen müssen.

    Jetzt haben wir gesehen, dass diese Heizkostenabrechnung am 16.02.2023 erst erstellt wurde.

    Hat der Vermieter das Recht auf die Nachzahlung, trotz verstrichener Frist?

    In der Nebenkostenaufstellung ist kein Grund o.ä angegeben für die Verspätung.

    Weiß auch nicht, ob er das tun müsste.

    Jetzt ist es so, dass aus 2021 eine Nachzahlung von 450€ ausgerechnet wurde (was ich komisch finde, denn 2020 waren es 100€)

    Da wir im November 2022 ausgezogen sind, hat er die Kaution einbehalten und diese mit der Nebenkostenabrechnung verrechnet, sodass eine Nachzahlung von 50€ übrig bleibt.

    Im Falle, dass die Abrechnung wirklich „überflüssig“ sein sollte, kann er die Kaution dann trotzdem für 2021 verrechnen, oder ist sie dann noch da und er kann sie (was ja ok wäre) für die Abrechnung für 2022 einbehalten?

    Liebe Grüße

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