Wir haben gestern unsere Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2021 erhalten.
Diese wäre ja eigentlich nichtig, da diese am 31.12.2022 spätestens hätte eintreffen müssen.
Jetzt haben wir gesehen, dass diese Heizkostenabrechnung am 16.02.2023 erst erstellt wurde.
Hat der Vermieter das Recht auf die Nachzahlung, trotz verstrichener Frist?
In der Nebenkostenaufstellung ist kein Grund o.ä angegeben für die Verspätung.
Weiß auch nicht, ob er das tun müsste.
Jetzt ist es so, dass aus 2021 eine Nachzahlung von 450€ ausgerechnet wurde (was ich komisch finde, denn 2020 waren es 100€)
Da wir im November 2022 ausgezogen sind, hat er die Kaution einbehalten und diese mit der Nebenkostenabrechnung verrechnet, sodass eine Nachzahlung von 50€ übrig bleibt.
Im Falle, dass die Abrechnung wirklich „überflüssig“ sein sollte, kann er die Kaution dann trotzdem für 2021 verrechnen, oder ist sie dann noch da und er kann sie (was ja ok wäre) für die Abrechnung für 2022 einbehalten?
Liebe Grüße
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