Betriebkostenabrechnung zu spät erhalten - Vermieter plädiert auf Nichtvertretbarkeit

  • Moin :)

    Folgendes Thema:

    - Unser Vermieter hat, nachdem wir ihn am 2.1.23 darauf aufmerksam gemacht haben, uns vor zwei Wochen die Betriebskostenabrechnung für 2021 übersendet. Wider erwarten mit einer Nachzahlung, da wir sehr sparsam sind (aber das ist ein anderes Thema).

    Nun ist die Abrechnung jedoch verspätet zugestellt worden (hätte ja bis Ende Dezember 2022 im Briefkasten liegen müssen). Deshalb haben wir gegen diese Abrechnung auch einen Widerspruch eingelegt mit dem entsprechenden Paragraphen (§556 BGB Abs.3). Heute bekamen wir die Antwort, dass wir zwar grundlegend Recht hätten, dennoch wird mit "Corona-bedingten Ausfällen in der Betriebskostenabteilung zum Jahresende" argumentiert, die die Erstellung und den Versand der Abrechnung nicht möglich machten und somit der Vermieter die Verspätung nicht zu vertreten hätte.

    Sind Erkrankungen zum Jahresende wirklich eine Entschuldigung für den Vermieter? Schließlich hatte dieser 12 Monate Zeit, uns die Abrechnung zuzustellen. Sich jetzt auf Corona zu berufen halten wir für sehr fragwürdig. Hatte hier jemand schonmal solch einen Fall? Im Internet werde ich leider auch nicht wirklich fündig..

    Herzlichen Dank!

  • Sind Erkrankungen zum Jahresende wirklich eine Entschuldigung für den Vermieter?

    Nein, sind sie nicht.

    Verspätungen, die der Vermieter nicht zu vertreten hätte, wären beispielsweise nachträgliche Grundsteuerkorrekturen der Gemeinde, nicht aber krankheitsausfälle seiner Angestellten.

    Wenn er mit Ausfällen zum Jahresende argumentiert, würde ich entgegnen, dass er mit der Erstellung nicht bis Jahresende warten muss ;)

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ja, so habe ich eben auch gedacht..

    Ich würde jetzt erst einmal darauf wie vorgeschlagen reagieren. Was passiert, wenn der Vermieter weiterhin uneinsichtig ist und die Miete + Nachzahlung zum 01.05. einzieht? Zurückbuchen lassen? Könnte man wegen so etwas aus der Wohnung geworfen werden? :/

    Danke :)

  • Sollte es "eskalieren" empfiehlt sich immer der Gang zum Anwalt. Im aktuellen Fall würde ich einfach widersprechen und in dem Schreiben auch formulieren, dass ihr keine Abbuchung gestattet.

    Zurückbuchen lassen?

    Würde ich nicht machen. Hier entstehen ja Rücklastschriftgebühren, die - je nach Bank - schon mal 10 € oder mehr ausmachen können. Wenn der Vermieter dennoch abbucht, würde ich einen Anwalt einschalten.

    Aus der Wohnung kann man dich deswegen nicht werfen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Was passiert, wenn der Vermieter weiterhin uneinsichtig ist und die Miete + Nachzahlung zum 01.05. einzieht?

    Das Problem hatte ich auch, dass mein Vermieter unberechtigt mehrfach Geldbeträge eingezogen hatte und ich monatelang dem zu viel eingezogenen Geldbetrag nachgelaufen bin bis ich es wieder hatte.

    Da das damals bei meinem Anwalt war, hat mir dieser in meinem Fall geraten, der Einzugsermächtigung zu widersprechen, was auch gemacht wurde.

    Seitdem gibt es nur noch Geld über einen Dauerauftrag, dass bedeutet, wenn der Vermieter Geld von mir möchte, muss er das vorher begründen.

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • Danke euch für eure Einblicke :) Habe den Brief heute abgeschickt. Gibt zu Anfang Mai sowieso einen Eigentümerwechsel (gleiche Adresse, wahrscheinlich einfach eine Gesellschaft gegründet). Dadurch müsste ich ein SEPA-Lastschriftmandat zurückschicken, was ich jetzt aber auch nicht mehr tun werde..

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