Der Vorbesitzer verlangt einen zusätzlichen Zuschlag für Betriebskosten

  • Am 01.11.2021 haben wir einen Vertrag mit dem Erstbesitzer der Wohnung abgeschlossen. Darin stand, dass die Betriebskosten von uns getragen würden und in der Miete enthalten seien.

    Am 23.11.2021 kam ein Schreiben, dass der Besitzer wechselt und wir ihm ab dem neuen Jahr Miete zahlen sollen.

    Dort haben wir ein Jahr gelebt. Ständige Kontaktaufnahme mit dem neuen Eigentümer der Wohnung.

    Wir entschieden uns, auszuziehen.

    Am 31.10.2022 haben wir die Wohnung an den Eigentümer übergeben und sind ausgezogen.

    Am 09.12.2022 erhielten wir vom Erstbesitzer der Wohnung ein Schreiben, dass wir 215 Euro Betriebskostenzuschlag zu zahlen haben.

    Ist es legal? Müssen wir zahlen, obwohl der Besitzer gewechselt hat? Der andere, neue Besitzer hat uns nichts geschickt.

    Der Erstbesitzer der Wohnung hat sie uns nur für einen Monat vermietet und verlangt jetzt Geld

  • Wenn im Vertrag steht, dass die Betriebskosten in der Miete enthalten sind, dann gilt das auch so. Und das gilt auch für den neuen Eigentümer, da dieser den Vertrag so übernimmt.

    Eine Besonderheit sind nur die Heizkosten.Diese dürfen nur in enigen Ausnahmefällen pauschal in der Miete enthalten sein, beispielsweise wenn das Haus nur 2 Wohnungen hat und eine davon vom Vermieter bewohnt wird. Andernfalls muss über die Heizkosten abgerechnet werden.

  • Danke für die Ergänzung der fehlenden Informationen.

    An meiner bereits gegebenen Antwort ändert sich aber nichts.

    Falls es noch Rückfragen gibt gerne hier schreiben.

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