Am 01.11.2021 haben wir einen Vertrag mit dem Erstbesitzer der Wohnung abgeschlossen. Darin stand, dass die Betriebskosten von uns getragen würden und in der Miete enthalten seien.
Am 23.11.2021 kam ein Schreiben, dass der Besitzer wechselt und wir ihm ab dem neuen Jahr Miete zahlen sollen.
Dort haben wir ein Jahr gelebt. Ständige Kontaktaufnahme mit dem neuen Eigentümer der Wohnung.
Wir entschieden uns, auszuziehen.
Am 31.10.2022 haben wir die Wohnung an den Eigentümer übergeben und sind ausgezogen.
Am 09.12.2022 erhielten wir vom Erstbesitzer der Wohnung ein Schreiben, dass wir 215 Euro Betriebskostenzuschlag zu zahlen haben.
Ist es legal? Müssen wir zahlen, obwohl der Besitzer gewechselt hat? Der andere, neue Besitzer hat uns nichts geschickt.
Der Erstbesitzer der Wohnung hat sie uns nur für einen Monat vermietet und verlangt jetzt Geld